Drucksache - DS/1587/VIII  

 
 
Betreff: Alternative Standorte für Drehscheibenschule im Fennpfuhl
Status:öffentlichAktenzeichen:2. Zwb.
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE., SPDBezirksamt
  BzStRin SchulSpoFM,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
28.04.2023 
1. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE., SPD PDF-Dokument
2. Version vom 26.08.2020 PDF-Dokument
VzK (2. Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht dazulegen, aufgrund welcher Abwägung der derzeitige Standort für eine Drehscheibenschule im Fennpfuhl favorisiert wird. Dabei soll insbesondere dargelegt werden, welche Gründe es jeweils für und gegen die verschiedenen alternativ geprüften Standorte gibt.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive hat sich das Land Berlin zum Ziel gesetzt, den Sanierungsstau an allen Berliner Schulen in einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren abzubauen, neue Schulgebäude zu errichten und ausreichend Schulplätze für die wachsende Stadt Berlin bereitzustellen.

 

Um insbesondere den massiven Sanierungsstau an Bestandsgebäuden abbauen zu können, bedarf es temporärer Ausweichquartiere, da eine Gebäudesanierung im laufenden Schulbetrieb in den meisten Fällen nicht möglich ist. Dies soll über eine sogenannte temporäre Drehscheiben-Schule erfolgen, welche in ausgewählten Wohnquartieren strategisch so platziert wird, dass diese für mehrere Schulen als Ausweichstandort für den Zeitraum der Sanierung genutzt werden kann.

 

Um einen weitgehend störungsfreien Ablauf der Schulorganisation aller betroffenen Schulstandorte abzusichern und zeitgleich dem Zeitplan der Berliner Schulbauoffensive gerecht zu werden, sind die Anforderungen an eine solche Fläche hoch. Insbesondere sind folgende Kriterien zwingend zu betrachten:

 

  • Fläche im Eigentum Land Berlin
  • temporäre Verfügbarkeit der Fläche
  • schnelle Bebaubarkeit, bestehende Baufreiheit
  • bestehendes Baurecht, kein Planerfordernis
  • ausreichende Größe (ca. 11.000 m²)
  • geographische Lage in Wohnortnähe des Sanierungsstandortes (Wegebeziehungen für Grundschüler:innen und Minimierung von Buspendelverkehren)
  • stadtplanungsrechtliche Eignung, Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes, verkehrliche Erschließbarkeit
  • schulorganisatorische Eignung der Fläche
  • Organisation des Schulsports durch Nutzung benachbarter Sporthallen bzw. vertretbare Wegebeziehungen zum Bestandsstandort.

 

 

An der geplanten Drehscheibenschule am Standort Bernhard-Bästlein-Straße 56 ist die Auslagerung folgender Schulen geplant:

  1. Sonnenuhr-Schule, Franz-Jacob-Straße 33
  2. Schule am Roedernplatz, Bernhard-Bästlein-Straße 22
  3. Schule am Fennpfuhl, Alfred-Jung-Straße 19
  4. Schule auf dem lichten Berg, Atzpodienstraße 19
  5. Schule im Gutspark, Josef-Orlopp-Straße 20
  6. Hans-Rosenthal-Schule, Bernhard-Bästlein-Straße 56
  7. Brodowin-Schule, Liebenwalder Straße 22

 

r diese Schulstandorte der insbesondere Schulplanungsregion (SPR) 3 und der SPR 2 (Brodowin Schule) ist eine Auslagerung während der umfangreichen und dringend benötigten Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

 

Für die Fläche nördlich Bernhard-Bästlein-Straße 56, 58 konnte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein positives Prüfergebnis erreicht werden. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere folgende Faktenlage:

 

-          Eigentümer der Fläche ist das Land Berlin,

-          Fläche wurde als Grünanlage entwidmet (Kategorie C Landschaftsrahmenplan) und zwecks Vermarktungsabsicht bereits an die BIM GmbH übertragen, eine alternative dauerhafte Bebauung wäre zu erwarten gewesen

-          keine oberirdische Bebauung, schnelle Baufreimachung

-          Fläche liegt strategisch für die zu sanierenden Standorte günstig, der weiteste Standort ist nur ca. 2 Kilometer Luftlinie entfernt

-          Zwei der zu sanierenden Schulstandorte befinden sich in unmittelbarer Nähe angrenzend an die Bernhard-Bästlein-Straße, folglich sind in diesen Fällen keinerlei verkehrstechnische Einschränkungen durch Pkw- oder Buspendel zu erwarten

-          bis zur Aufgabe des Schulgebäudes Bernhard-Bästlein-Straße 58 befand sich für rund zweieinhalb Jahrzehnte am Standort bereits ein Doppelschulstandort

-          Aufgrund des damaligen Doppelschulstandortes befindet sich am Standort noch eine Zwei-Feld-Sporthalle Typ SK GT Berlin, Organisation des Schulsports durch Nutzung benachbarter Sporthallen bzw. vertretbare Wegebeziehungen zum Bestandsstandort

-          Bestandteil der Bebauung mit Containermodulen ist auch die großflächige Sanierung und Gestaltung der maroden Freianlagen für Pausenhofzwecke sowie Sport- und Spielangebote, nach Rückbau der Drehscheibe können diese Anlagen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden

-          Die geplante Drehscheibenschule wird direkt an die Hans-Rosenthal-Schule angrenzen. Aufgrund der direkten Anbindung wurde das Schulleiter:innen-Team auf einem Vor-Ort-Termin um Stellungnahme gebeten. Das Schulleiter:innen-Team der Hans-Rosenthal-Schule unterstützt den Standort für die Drehscheibenschule und sieht hierin ein Entwicklungspotenzial für die eigenen Schule

 

Aktueller Planungsstand für die Drehscheibenschule am Standort Bernhard-Bästlein-Straße 56: Die bauvorbereitenden Schritte sind termingerecht eingeleitet – erste Gutachter sind bereits beauftragt (BNB, Artenschutz). Die Vergabe „Architekt für EBP-Erstellung“ (EBP=Erweitertes Bedarfsprogramm) ist in Vorbereitung. Standortbedingte Themen (Raumprogramm, Vorzugsvariante aus bereits erfolgter Standortuntersuchung) sind in Abstimmung.

 

 

Nach fachämterübergreifenden Analysen mussten nachfolgende Standortoptionen bereits verworfen werden:

 

-          Bornitzstraße 101:

Gewerbegebiet, kein bestehendes Baurecht für Schule

 

-          Rudolf-Seiffert-Straße 31:

Fläche ist zum Blockpark gestaltet und gemäß Landschaftsrahmenplan als solcher unabkömmlich

 

-          Hohenschönhauser Straße 76, 76A:

bis 2022 Nutzung für Tempo-Homes, anschließende Errichtung eines dauerhaften Grundschulstandortes geplant; B-Planverfahren bei Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen anhängig

 

-          Elli-Voigt-Straße 11-16:

planungsrechtlich und schulorganisatorisch kritisch durch angrenzendes Gewerbegebiet Herzbergstraße aufgrund des Gewerbeverkehrs, der die Schulwegsicherheit gefährdet, sowie aufgrund dadurch auftretenden erheblichen Lärmbeeinträchtigungen und Immissionen.

 

-          Karl-Lade-Straße:

mit 5.000 bis 6.000 m² zu klein

 

-          Schulreaktivierungen Paul-Junius-Straße 69

gemäß Schulentwicklungsplan dringend benötigte Schulnetzerweiterungen ohne weitere Schulplatzkapazitäten für Auslagerungen

 

Paul-Junius-Straße 25/27/Storkower Straße:

Schule geht im 2. Quartal 2023 ans Netz; die derzeit im Gebäude der 14. ISS untergebrachte 13. ISS wird an dem Schulstandort Storkower Straße beschult. Während sich die Schulgemeinschaft der 13. ISS noch im Aufwuchs befindet, wird das Gebäude als Ausweichstandort für Teilauslagerung der Mildred-Harnack-Schule während der Sanierungen ab dem Sommer 2023 genutzt.

 

-          Volkshochschule Paul-Junius-Straße 71:

vollständige Auslastung, keine Schulplatzkapazitäten für Auslagerungen

 

-          Altenhofer Dreieck unter Arrondierung der südlich angrenzenden Grünfläche

die betreffende Fläche wird nördlich von einer Tramtrasse und südlich von der Landsberger Allee begrenzt. Weil der südliche Teil flächenmäßig nicht ausreicht, würde der Schulstandort die Fläche nördlich der Schienen benötigen. Ohne eine Verlegung der Gleise oder grundsätzliche Änderungen ist diese Fläche zu klein. Die BVG hat die Verlegung der Strecke abgelehnt. Mithin sind erhebliche Lärmbeeinträchtigungen und Immissionen, die von dem Autohaus mit Werkstatt (Weißenseer Weg 32) und von der technischen Infrastruktur (Umspannwerk, Gleichrichterwerk, Telekom) ausgehen, zu erwarten, die nur mit unverhältnismäßigen Mitteln baulich gemildert werden können; am Standort müsste weiterhin eine Schulsporthalle errichtet werden.

 

-          Weißenseer Weg (Sportanlage) unter Arrondierung der angrenzenden Grünanlagen

hier handelt es sich um eine gewidmete Sportfläche (Skaterpark, Kleinspielfeld, gewerbliche Fläche Beachvolleyball), deren Entwidmung bei Errichtung einer Drehscheibenschule und damit ersatzlosem Wegfall nicht unter das vereinfachte Verfahren gemäß §7 Abs. 2 SportFG fallen würde, folglich ist ein langwieriges Aufgabeverfahren über das Abgeordnetenhaus erforderlich mit ungewissem Ergebnis;

 

 

Für eine wohnortnahe Ersatzversorgung vor allem in der SPR 3 und teilweise der SPR 2 während der Sanierungsmaßnahmen liegen somit keine geeigneten und kurzfristig verfügbaren Alternativstandorte vor. Sofern eine Drehscheiben-Schule nördlich Bernhard-Bästlein-Straße 56, 58 nicht errichtet werden kann, muss die Sanierung der oben aufgeführten Schulen am Fennpfuhl auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

 

 

 
 

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