Drucksache - DS/1568/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen:
- in Berlin in den kommenden fünf Jahren ein dauerhaftes und möglichst flächendeckendes Verbot der privaten Verwendung von Feuerwerkskörpern einzuführen. Dazu soll in jedem Bezirk ein "Flächenscan" erfolgen, mit dem Ziel Gebiete zu identifizieren, in denen der private Einsatz von Feuerwerk in der Silvesternacht möglich sein kann. Diese müssen in einem ausreichenden Abstand zu Grünflächen, Waldgebieten, Baumreihen, zoologischen Einrichtungen und Tierheimen liegen und dürfen keine dichte Besiedlung aufweisen. Der private Einsatz von sprengstoffbasiertem Feuerwerk außerhalb dieser besonderen Zonen soll grundsätzlich verboten und saubere Alternativen wie zum Beispiel zentrale, durch die Stadt oder Kommune organisierte Laser-/Lichtshows, geschaffen werden. In einer Übergangsphase zu lärm- und schadstofffreien Alternativen (höchstens drei Jahre) soll es jedem Bezirk gestattet sein, in der Silvesternacht ein zentrales öffentliches Feuerwerk mit herkömmlicher Pyrotechnik zu organisieren.
- im Bundesrat zu beantragen, dass es Kommunen im Wege der Öffnungsklausel ermöglicht wird, auf ihrem Gebiet die Verwendung und den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen teilweise oder vollständig zu untersagen, und bei Erfolg von dieser Möglichkeit im gesamten Stadtgebiet Gebrauch zu machen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bundesinnenministerium hat mit Zustimmung des Bundesrates erstmalig zum Jahreswechsel 2020/2021 den Verkauf von Silvesterfeuerwerk untersagt. Hintergrund war die Entlastung der Krankenhäuser, die aufgrund der Corona Pandemie stark beansprucht waren und immer noch sind. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist z.Z. nicht absehbar. Dennoch ist eine Initiative zum weitergehenden oder dauerhaften Verbot der privaten Verwendung von Feuerwerkskörpern nach der Pandemie wieder aufzugreifen.
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