Drucksache - DS/1583/VIII
Das Haus Hechtgraben 1 musste am 7. November 2019 auf Grund der in den Fensterbereichen verwendeten asbestbelasteten Materialien geschlossen werden. Damit können die Räume für Angebote freier Träger und die Erziehungs- und Familienberatung des Jugendamtes nicht mehr genutzt werden. Laut Pressemitteilung des BA wäre eine Wiederinbetriebnahme des Gebäudes erst nach einer sehr kostenintensiven umfassenden Schadstoffsanierung unbedenklich möglich. Deshalb hält das Bezirksamt weiter an der Schließung des Gebäudes fest.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Unter welchen Bedingungen, mit welchen Mietkosten und wo wurde den Nutzer*innen der Räume im Hechtgraben 1 Alternativstandorte angeboten und wurden diese auch angenommen?
2. Welche Vorstellungen hat das BA zur weiteren Verwendung des Gebäudes Hechtgraben 1?
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