Drucksache - DS/1572/VIII  

 
 
Betreff: Ausweichfläche für Marktstände in der Karlshorster Festwoche schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zusammen mit dem Bürgerverein Berlin Karlshorst e. V. als Veranstalter der Festwoche „125 Jahre Karlshorst“ vom 22.5. bis 29.5.2020, den Betreiber*innen des Karlshorster Wochenmarktes sowie Bauträgern eine Lösung zu finden, damit die Ehrenfelsstraße im Abschnitt des Johannes-Fest-Platzes im o. g. Zeitraum als Ausweichfläche für die Marktstände und Stellfläche für den DRK-Blutspende-Bus genutzt werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversamlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt ist sich der besonderen Bedeutung dieses Festes sehr wohl bewusst.

Coronabedingt hat der Bürgerverein Berlin Karlshorst e. V. als Veranstalter in Absprache mit dem Bezirksamt Lichtenberg die Festwoche „125 Jahre Karlshorst“ vom 22. bis 29. Mai 2020 abgesagt und plant nun für das kommende Jahr eine festliche Veranstaltung. Das Bezirksamt Lichtenberg unterstützt die Idee der geplanten Feier zur Würdigung des Ortsteils Karlshorst ausdrücklich.

 

Sollte der Bürgerverein an seiner Planung festhalten, muss dieser für das kommende Jahr die genehmigungsfähigen Antragsunterlagen erstellen und rechtzeitig zur Prüfung vorlegen. Einige für die Bewilligung notwendigen Aufgaben können inhaltlich und dürfen rechtlich nicht vom Bezirksamt übernommen werden. Dies betrifft insbesondere die Erstellung der Verkehrskonzepte, Verkehrszeichenpläne, Sicherheitskonzepte, Lagepläne etc. Darüber hinaus muss grundsätzlich bedacht werden, dass die Leistungen nicht im Rahmen des Leistungskatalogs des Straßen- und Grünflächenamtes abgebildet werden können. Die Produktausrichtung beruht lediglich auf der Prüfung solcher Vorgänge, aber eben nicht auf der grundsätzlichen Erstellung dieser Unterlagen. Es handelt sich hierbei um klassische Dienstleistungen, die üblicherweise durch spezielle Verkehrssicherungsunternehmen (von der Vorbesprechung über die Planerstellung bis zur Materialbereitstellung) erbracht werden.

 

 

 
 

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