Drucksache - DS/1364/VIII  

 
 
Betreff: Gesicherter Fußgängerüberweg in Höhe der Landsberger Allee 214
Status:öffentlichAktenzeichen:Abb. Zwb. umgewandelt 23.01.2020
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein mit einer Lichtsignalanlage mit Anforderungsschaltung gesicherter Fußgängerüberweg in Höhe der Landsberger Allee 214 eingerichtet wird.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wenn an dieser Stelle eine Querung mit einer Lichtsignalanlage mit Anforderungsschaltung geschaffen werden soll, muss das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Senatsverwaltung bzw. der Verkehrslenkung Berlin tätig werden. Dazu müsste der Bezirk umfassende Verkehrserhebungen veranlassen und sich positionieren, ob eine Lichtsignalanlage angestrebt werden soll. Auch wäre ein Großteil der Kosten dieser Gesamtmaßnahme durch den Bezirk zu stemmen und würden zu Lasten anderer Örtlichkeiten mit ebensolchen Überlegungen gehen, die weit dringender erscheinen.

 

Soweit bekannt ist, besteht keine barrierefreie Anbindung zum Wohngebiet selbst. Die dortige steile Rampe befindet sich nicht im Bezirksvermögen und wird als nicht barrierefrei eingeschätzt. Eine Querungsstelle mit einer Lichtsignalanlage mit Anforderungsschaltung müsste jedoch barrierefrei erfolgen, was mangels einer zu steilen Rampe nicht möglich ist.

 

Wie oben bereits geschrieben, müssten für die Schaffung einer Lichtsignalanlage valide Verkehrsdaten erhoben werden. Ab 2023 bis 2027 ist jedoch eine Großbaustelle der Berliner Wasserbetriebe auf der Landsberger Allee in vier großen Abschnitten geplant. Erst danach wäre eine Erhebung der Fußgängerzahlen – mit dem Ziel eine Querungsstelle mit einer Lichtsignalanlage mit Anforderungsschaltung zu schaffen – sinnvoll.

 

Sofern die Fußgängerzahlen dies zulassen, wäre eine Querungsstelle mit einer Lichtsignalanlage mit Anforderungsschaltung theoretisch denkbar. Das sichere Überqueren der Landsberger Alle in Richtung Norden ist aber bereits über die vorhandenen Fußgängerüberwege im Westen an der Kreuzung Weißenseer Weg und im Osten an der Kreuzung Vulkanstraße in zumutbarer Nähe möglich. Eine weitere Lichtsignalanlage in solch kurzen Abständen würde dem Sinn einer übergeordneten Straße entgegenstehen und somit den dafür zu erwartenden hohen Kostenaufwand zumindest infrage stellen.

 

All diese Überlegungen und Abwägungen können aber erst nach der Fertigstellung der durch die Berliner Wasserbetriebe ausgelösten Baustelle erfolgen.

 

 

 
 

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