Drucksache - DS/0672/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, für welche Sportplätze in Lichtenberg die Ausstattung mit Beleuchtungseinrichtungen möglich und im Interesse der Ausweitung von Nutzungszeiten sinnvoll ist. Finanzierungsaspekte sind in diese Prüfung ebenso einzubeziehen wie die Belange der anwohnenden Bevölkerung.
Den Fachausschüssen soll dann eine Finanzierungsliste sowie eine Prioritätenliste vorgelegt werden. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob ggf. Mittel aus dem Sportstättensanierungsprogramm oder aus anderen Fördertöpfen genutzt werden könnten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Der Einsatz von Beleuchtungsanlagen ist für eine ganzjährige Nutzung von Sportanlagen ein wichtiges Kriterium. Deshalb wurden bereits 12 von 19 ungedeckten Sportanlagen im Bezirk mit Trainingsplatzbeleuchtungen ausgestattet. Von den 7 Sportanlagen, die über keine Beleuchtungsanlagen verfügen, sind 2 Freizeitsportanlagen, die HOWOGE Arena Hans Zoschke, das Stadion 1. Mai und die Tennisanlagen.
Im Rahmen der über Stadtumbau Ost-Mittel beantragten Sanierungsmaßnahme für 2020/2021, soll die HOWOGE Arena Hans Zoschke im Rahmen des Einbaus eines Kunstrasenspielfeldes anstelle des bisherigen Naturrasen auch eine Beleuchtungsanlage erhalten. Neben der Sicherstellung des Spielbetriebes für die Regionalliga im Fußball wird somit die dringend benötigte signifikante Kapazitätserweiterung für weitere Nutzer erreicht.
Mit dem Umbau des Hauptspielfeldes im BVB Stadion an der Siegfriedstraße 71 werden weitere Teilsportflächen mit Licht bis 2021 versorgt. Noch bis Ende 2019 soll das neugebaute Kleinspielfeld mit Licht auf der Fläche des ehemaligen Freibades den Sportlern zur Nutzung übergeben werden. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive konnte der Bezirk gegenüber dem Senat sicherstellen, dass am Doppelschulstandort Allee der Kosmonauten das wettkampfgerechte Großspielfeld eine Beleuchtungsanlage, geplant bis 2024, erhält.
Das Stadion 1. Mai ist die Spezialanlage für Bogenschützen. Diese nutzen im Winter Sporthallen für den Trainingsbetrieb und deshalb bringt der Einsatz einer Beleuchtungsanlage dort keine zusätzlichen Kapazitäten. Gleiches gilt für Tennis, die den Trainingsbetrieb im Winter in Tennis- und Sporthallen verlegen. Freizeitsportanlagen sind grundsätzlich unbetreut und erfüllen nicht die Grundkriterien für das Betreiben einer solchen Anlage.
In Lichtenberg wird damit ein hoher Versorgungsgrad für eine ganzjährige Nutzung erreicht. Jede Anlage erzeugt jedoch Licht- Immission und ist somit ein Konfliktfaktor, da alle Sportanlagen in der Regel an mindestens an einer Seite an Wohnbebauung grenzen. Der Einsatz von Trainingsplatzbeleuchtungsanlagen ist nur mit Einsatz von Personal bzw. aus wirtschaftlichen Gründen bei erweitertem Schlüsselvertrag eines Sportvereines zu betreiben. So wird nur bei einer Mindestbelegung mit Sportlern die Anlage manuell eingeschaltet. Auch muss mit Ende der Regelnutzung bis 22:00 Uhr sichergestellt sein, dass diese immer ausgeschaltet ist.
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