Drucksache - DS/1533/VIII  

 
 
Betreff: Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das Jobcenter und die Leistungsberechtigten in Lichtenberg. Wie gut ist das Jobcenter schon vorbereitet?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage SPD PDF-Dokument
Terminverlängerung BA  
Austauschexemplar Große Anfrage SPD PDF-Dokument
Antwort BA  

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung vom 05.11.2019 zum Leistungssystem des SGB II das bestehenden Sanktionssystem beurteilt. Der Einsatz von Sanktionen als solches liegt im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, bei der konkrete Ausgestaltung habe er sich allerdings an strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zu halten. Diesen Anforderungen werde der Gesetzgeber nach derzeitigem Erkenntnisstand des Gerichts jedoch nicht gerecht.

 

Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine  Neuregelung aufgegeben und die Wirkung der in Rede stehenden Normen mit sofortigen Wirkung begrenzt und modifiziert.

 

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ist der Auftrag  des Bundesverfassungsgerichts im Sinne und Interesse der Leistungsberechtigten weit auszulegen.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1.                he der Leistungsminderung bis zu einschließlich 30 %

Wie viele Leistungsberechtigte gab es in den Monaten November, Dezember 2019 und Januar 2020 im Bestand mit einer Leistungsminderung bis zur 30 % der maßgeblichen Regelbedarfsstufe?

 

Wie viele waren dabei unter 25 Jahre (absolut und prozentual an allen Sanktionierten der Altersgruppe)?

 

Wie viele davon über 25 Jahre (absolut und prozentual an allen Sanktionierten der Altersgruppe)?

 

  1.                he der Leistungsminderung über 30 %

Wie viele Leistungsberechtigte gab es in den Monaten November, Dezember 2019 und Januar 2020 im Bestand mit einer Leistungsminderung größer als 30 % der maßgeblichen Regelbedarfsstufe?

 

Wie viele waren dabei unter 25 Jahre (absolut und prozentual an allen Sanktionierten der Altersgruppen)?

 

Wie viele davon über 25 Jahre (absolut und prozentual an allen Sanktionierten der Altersgruppe)?

 

  1.                Außergewöhnliche Härten

Inwieweit hat das Jobcenter Lichtenberg bislang geprüft, ob bei Verhängung von Sanktionen außergewöhnliche Härten vorliegen? Welche Härten kamen in Betracht?

 

Wie wurde in diesen Fällen bislang verfahren?

 

  1.                Dauer der Sanktionen trotz Erfüllung der Mitwirkungspflicht

Wie häufig hat das Jobcenter Lichtenberg bislang bei über 25 Jährigen die Dauer einer ausgesprochenen Sanktion verkürzt, da die in Rede stehende Mitwirkungspflicht zwischenzeitlich erfüllt wurde?

 

Wie häufig hat das Jobcenter Lichtenberg bislang bei unter 25 Jährigen die Dauer einer ausgesprochenen Sanktion verkürzt, da die in Rede stehende Mitwirkungspflicht zwischenzeitlich erfüllt wurde?

 

  1.                Widersprüche aufgrund von Sanktionen

Wie viele Widersprüche gab es in den Monaten November, Dezember 2019 und Januar 2020?

Wie viele betrafen davon Leistungskürzungen aufgrund von Meldeversäumnissen?

 

Wie viele betrafen davon Leistungskürzungen aufgrund von Pflichtverletzungen?

 

 
 

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