Drucksache - DS/1533/VIII
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung vom 05.11.2019 zum Leistungssystem des SGB II das bestehenden Sanktionssystem beurteilt. Der Einsatz von Sanktionen als solches liegt im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, bei der konkrete Ausgestaltung habe er sich allerdings an strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zu halten. Diesen Anforderungen werde der Gesetzgeber nach derzeitigem Erkenntnisstand des Gerichts jedoch nicht gerecht.
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben und die Wirkung der in Rede stehenden Normen mit sofortigen Wirkung begrenzt und modifiziert.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ist der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts im Sinne und Interesse der Leistungsberechtigten weit auszulegen.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Wie viele Leistungsberechtigte gab es in den Monaten November, Dezember 2019 und Januar 2020 im Bestand mit einer Leistungsminderung bis zur 30 % der maßgeblichen Regelbedarfsstufe?
Wie viele waren dabei unter 25 Jahre (absolut und prozentual an allen Sanktionierten der Altersgruppe)?
Wie viele davon über 25 Jahre (absolut und prozentual an allen Sanktionierten der Altersgruppe)?
Wie viele Leistungsberechtigte gab es in den Monaten November, Dezember 2019 und Januar 2020 im Bestand mit einer Leistungsminderung größer als 30 % der maßgeblichen Regelbedarfsstufe?
Wie viele waren dabei unter 25 Jahre (absolut und prozentual an allen Sanktionierten der Altersgruppen)?
Wie viele davon über 25 Jahre (absolut und prozentual an allen Sanktionierten der Altersgruppe)?
Inwieweit hat das Jobcenter Lichtenberg bislang geprüft, ob bei Verhängung von Sanktionen außergewöhnliche Härten vorliegen? Welche Härten kamen in Betracht?
Wie wurde in diesen Fällen bislang verfahren?
Wie häufig hat das Jobcenter Lichtenberg bislang bei über 25 Jährigen die Dauer einer ausgesprochenen Sanktion verkürzt, da die in Rede stehende Mitwirkungspflicht zwischenzeitlich erfüllt wurde?
Wie häufig hat das Jobcenter Lichtenberg bislang bei unter 25 Jährigen die Dauer einer ausgesprochenen Sanktion verkürzt, da die in Rede stehende Mitwirkungspflicht zwischenzeitlich erfüllt wurde?
Wie viele Widersprüche gab es in den Monaten November, Dezember 2019 und Januar 2020? Wie viele betrafen davon Leistungskürzungen aufgrund von Meldeversäumnissen?
Wie viele betrafen davon Leistungskürzungen aufgrund von Pflichtverletzungen?
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |