In der Sitzung der BVV am 25.11.2004 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen:
Drs. V/1120
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich sämtliche Anträge, die gem. BSHG die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt tangieren, zu bescheiden.
Den Hilfesuchenden, deren Anträge nicht unverzüglich aufgrund fehlender Unterlagen und wegen der anstehenden Aufgaben der reformierten Sozialgesetzgebung beschieden werden können, ist Sozialhilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes bis zum nächsten Termin beim Sozialamt zu gewähren.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.01.2005 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (0:6:6) die Ablehnung des Antrages.
Begründung:
Der Antrag hat sich erledigt, da das Bezirksamt alle Anträge, die 2004 gestellt wurden, geprüft hat bzw. prüft und bescheiden wird.
25.11.2004 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 11.29 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Überweisung in den A.f.SoGe
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmig.
08.12.2004 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ö 13 - vertagt
12.01.2005 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Es wird folgende Beschlussempfehlung
beschlossen:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV die
Ablehnung des Antrages:
Das Bezirksamt wird ersucht,
unverzüglich sämtliche Anträge, die gem. BSHG die laufenden Leistungen zum
Lebensunterhalt tangieren, zu bescheiden.
Den Hilfesuchenden, deren Anträge
nicht unverzüglich aufgrund fehlender Unterlagen und wegen der anstehenden
Aufgaben der reformierten Sozialgesetzgebung beschieden werden können, ist
Sozialhilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes bis zum nächsten Termin beim
Sozialamt zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:0.dagegen:6.Enthaltung:6.
24.02.2005 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 10.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung
beschlossen:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Antrag:
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich sämtliche
Anträge, die gem. BSHG die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt tangieren,
zu bescheiden.
Den
Hilfesuchenden, deren Anträge nicht unverzüglich aufgrund fehlender Unterlagen
und wegen der anstehenden Aufgaben der reformierten Sozialgesetzgebung
beschieden werden können, ist Sozialhilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes
bis zum nächsten Termin beim Sozialamt zu gewähren.