Auszug - Sondermittel für Berliner Parkeisenbahn gGmbH (SM 502)
Die Vorlage des BzVV zu
Sondermitteln wird über die Konsensliste einstimmig angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der
Berliner Parkeisenbahn gGmbH werden für die Durchführung einer Ferienfahrt in
den Herbstferien nach Mühlenstroth 491,00 e aus Sondermitteln der BVV des
Haushaltsjahres 2005 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem
Vorbehalt, dass alle haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung
von Zuwendungen, insbesondere der nach Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 15.03.06 SB V-51 lfd. Nr. 2864 Bezirksamt Treptow-Köpenick 15.03.2006Abteilung Jugend und Sport S c h l u s s b e r i c h t
Beschluss Nr.: 652/36/05 (Drs. Nr.: V/1180) der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am 24.02.2005 In der o.a. Sitzung
wurde folgender Beschluss gefasst: Der
Berliner Parkeisenbahn gGmbH werden für die Durchführung einer Ferienfahrt in
den Herbstferien nach Mühlenstroth 491,00 € aus Sondermitteln der BVV des
Haushaltsjahres 2005 zur Verfügung gestellt. Die
Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen,
insbesondere der nach § 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel
ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen. Zu dem Beschluss ergeht
folgender Schlussbericht: Auf
der Grundlage des o.g. BVV-Beschlusses wurde am 19.05.2005 ein entsprechender
Zuwendungsbescheid erteilt. Nach
Eingang der Einverständniserklärung zum Zuwendungsbescheid wurde der
Zuwendungsbetrag in Höhe von 491,00 € mit Fälligkeitsdatum 23.09.2005 auf das
angegebene Konto der Berliner Parkeisenbahn gGmbH überwiesen. Der
Verwendungsnachweis und Sachbericht wurden vollständig und fristgerecht am
06.12.2005 vorgelegt. Die
Prüfung des Verwendungsnachweises hat zum Ergebnis, dass · den aufgeführten Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.735,71 €,
Einnahmen incl. der gewährten Zuwendung in Höhe von 2.744,00 €
gegenüberstanden. Danach wurden nur Sondermittel der BVV in Höhe von 482,71 €
beansprucht. Am 17.02.2006 konnte bei der Bezirkskasse Treptow-Köpenick der
überzahlte Differenzbetrag in Höhe von 8,29 € als Zahlungseingang verbucht
werden. Die Buchung auf Kapitel 5950 Titel 11921 wurde veranlasst; · die
Eintragungen und der Abschluss als richtig und vollständig, die Notwendigkeit
der Ausgaben, die wirtschaftliche und sparsame Verwendung und die
Übereinstimmung der Angaben mit den Büchern und Belegen im Verwendungsnachweis
bestätigt wurde; · im Sachbericht und zahlenmäßigen Verwendungsnachweis die
Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis wie auch in den Vorjahren
überdurchschnittlich transparent dargestellt wurde mit der Folge, dass sich der
Aufwand für die Prüfung deutlich reduzierte; · die Bereitstellung der Mittel für die erfolgreiche
Realisierung des Projekts erforderlich war; · die Zielstellung, des im Bezirksinteresse liegenden
Projekts, vollständig verwirklicht · die zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Zuwendung
bestätigt werden kann. Eine Kopie des Sachberichtes
erhält der Jugendhilfeausschuss. Das Bezirksamt bittet um
Anerkennung als Schlussbericht. Dr. Klaus Ulbricht Joachim
Stahr Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Jugend und Sport |
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