Drucksache - V/1178
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten.
Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat aus a)3 Bezirksverordneten b)1 Vertreter der Gewerkschaften c)3 Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.
Es ist die Nachwahl von 2 Mitgliedern zu a) und der 3 Mitgliedern zu c) erforderlich. Für die Wahl sind nachfolgende Kandidaten benannt: Zu a): 1.Frau Monika Höppner (SPD), Hohenkircher Allee 7, 12555 Berlin, geb. 1948
Zu c):1.Frau Regine Lehmann (Paritätischer Wohlfahrtsverband) 2.Frau Margit Klischewski (Diakonische Werk, Neukölln-Oberspree e.V.)
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