Drucksache - V/1120
In der Sitzung der BVV am 25.11.2004 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen:
Drs. V/1120 Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich sämtliche Anträge, die gem. BSHG die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt tangieren, zu bescheiden. Den Hilfesuchenden, deren Anträge nicht unverzüglich aufgrund fehlender Unterlagen und wegen der anstehenden Aufgaben der reformierten Sozialgesetzgebung beschieden werden können, ist Sozialhilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes bis zum nächsten Termin beim Sozialamt zu gewähren.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.01.2005 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (0:6:6) die Ablehnung des Antrages.
Begründung: Der Antrag hat sich erledigt, da das Bezirksamt alle Anträge, die 2004 gestellt wurden, geprüft hat bzw. prüft und bescheiden wird. |
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