Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bürgerverein Wendenschloß - Kietzer Feld -
Gartenvorstadt e.V. werden für die Durch-führung der Veranstaltung am
30.07.2005 anläßlich des 15-jährigen Bestehens des Vereins
180,00 e
aus Sondermitteln der BVV des
Haushaltsjahres 2005 zur Verfügung gestellt.
Die
Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle
haushalts- rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen,
insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3930, Titel 68569, nachzuweisen.