Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der
Berliner Parkeisenbahn gGmbH werden für die Durchführung einer Ferienfahrt vom
27.06.05 bis 03.07.05 in das Emsland
501,00 e
aus Sondermitteln der BVV des
Haushaltsjahres 2005 zur Verfügung gestellt.
Die
Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle
haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen,
insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen.