Es wird folgender Beschluss gefasst:
Alle in die BVV eingereichten Drucksachen sollen nach Möglichkeit ihrem Inhalt entsprechend einen Hinweis auf den örtlichen Bezug (Sozialraum) im Bezirk erhalten.
Dazu sollen die Drucksachen der jeweiligen Einreicher (Fraktionen, Bezirksverordnete, Bezirksamt, Einwohner) hinsichtlich des Antragsgegenstands einen kiezspezifischen oder gegebenenfalls den ganzen Bezirk betreffenden Vermerk erhalten, um diesen lokalen Bezug herzustellen.
Der lokale Bezug sollte sich dabei nach den im Bezirk bestehenden 20 Sozialräumen richten. Betrifft der Inhalt der Drucksache den ganzen Bezirk, so wird auch dieses erfasst.
Dabei ist vom Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung darauf zu achten, dass das Recht auf freie Wortwahl im Sinne der Ausübung des Mandats gewahrt bleibt.