Drucksache - VIII/0456  

 
 
Betreff: Vorkaufsrecht wahrnehmen
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0349/18/18
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE, B'90GrüneBzVV
Verfasser:1. Petra Reichardt
2. Uwe Doering
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beitritt:SPD
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
17.05.2018 
16. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Empfehlung
30.05.2018 
17. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vertagt   
27.06.2018 
18. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
30.08.2018 
18. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen  (0349/18/18)
Anlagen:
Antrag, 27.04.2018, DIE LINKE, B'90Grüne
Beschlussempfehlung, 27.06.2018, StaB
Beschluss, 30.08.2018, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den gemäß Baugesetzbuch vorgesehenen Gebieten (z. B.: Erhaltungsgebiete, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete) das Vorkaufsrecht angewandt werden kann.

Soweit das Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausgeübt werden sollte, sind mit diesen vorbereitende Gespräche zu führen.

 

 
 

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