Drucksache - VIII/0456
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den gemäß Baugesetzbuch vorgesehenen Gebieten (z. B.: Erhaltungsgebiete, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete) das Vorkaufsrecht angewandt werden kann. Soweit das Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausgeübt werden sollte, sind mit diesen vorbereitende Gespräche zu führen.
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