Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra: „Jüdische Studierende müssen in Berlin ohne Angst studieren können“

Pressemitteilung vom 15.03.2024

Angesichts der antisemitischen Vorfälle an den Berliner Hochschulen in den vergangenen Monaten, steht die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in intensivem Austausch mit den Hochschulleitungen, um die Sicherheit der jüdischen Studierenden zu garantieren, Antisemitismus wirksam entgegenzutreten und Bedrohungslagen schnell zu erfassen und entschieden zu handeln. Nach zahlreichen Gesprächen der Senatsverwaltung mit den Hochschulleitungen, der Berliner Polizei, dem Landeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft, dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Berlin, jüdischen Studierenden, aber auch mit Experten zum Thema Antisemitismusforschung hat die Berliner Wissenschaftssenatorin Dr. Ina Czyborra heute erneut zum Gespräch eingeladen, um sich mit der Landeskonferenz der Rektor:innen und Präsident:innen der Berliner Hochschulen und der Berliner Polizei zu den neu geschaffenen sowie geplanten Maßnahmen auszutauschen.

Vor allem auch mit Blick auf das am 1. April startende Sommersemester waren die Hochschulen aufgefordert, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen und anzupassen, die Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken wie z.B. durch zusätzliches Wachpersonal und intensiveren Kontakt zu den Polizeibehörden, klare Kommunikations- und Meldewege bei antisemitischen Vorfällen zu erarbeiten, sichtbare und niedrigschwellige Melde- und Beratungsstrukturen auszubauen bzw. einzurichten, Ansprechpersonen für Antisemitismus zu installieren, Strukturen zu schaffen, wie jüdische Studierende bei antisemitischer Hetze unterstützt werden können, und antisemitische Hetze in Form von z.B. Plakaten und Symbolen schnellstmöglich zu entfernen. Empfohlen wurden den Hochschulen außerdem Workshops, Veranstaltungen und Dialogforen sowie hochschulübergreifende Aktionen zu den Themen Antisemitismus und Antirassismus.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Die Lage an den Hochschulen ist weiterhin ernst. Umso wichtiger war es mir, dass die Hochschulleitungen in den Semesterferien Vorkehrungen für das nächste Semester treffen, damit jüdische Studierende ohne Angst studieren können. Die vielen Gespräche in den letzten Wochen haben gezeigt, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind und wir davon ausgehen müssen, dass es auch nach den Semesterferien zu weiteren antisemitisch motivierten Vorfällen kommen kann. Mit Blick auf die Sicherheitslage haben wir klare Kommunikationswege und Ansprechpersonen gefordert. Es ist sehr wichtig, dass antisemitische Vorfälle sehr schnell und umfassend durch die Hochschulen an die Polizei gemeldet werden und aktiv geahndet werden müssen. Ich erwarte außerdem eine umfassende Unterstützung der Studierenden, die antisemitische Vorfälle bei der Hochschulleitung melden. Insgesamt kann ich sagen, dass die Gespräche in den vergangenen Wochen sehr konstruktiv waren.“

Auch die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes zur Wiedereinführung des Ordnungsrechts wurde von der Senatsverwaltung auf den Weg gebracht. Nach Abschluss der Anhörungsphase der Hochschulen in der vergangenen Woche, befindet sich der Gesetzentwurf in der Senatsabstimmung, um auf der Senatssitzung am 26. März eingebracht werden zu können.

Kernpunkt der Gesetzesvorlage ist die Wiedereinführung des Ordnungsrechts. Zur Gewährleistung eines geordneten, gewalt- und angstfreien Hochschul- und Studienbetriebs sowie zum Schutz der Hochschulmitglieder vor Übergriffen und Diskriminierungen werden abgestufte Ordnungsmaßnahmen etabliert, die je nach Art und Schwere der Störung verhängt werden. Dazu zählen 1.) der Ausspruch einer Rüge, 2.) die Androhung der Exmatrikulation, 3.) der Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule, 4.) der Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester und 5.) die Exmatrikulation. Die Hochschulleitungen können außerdem Maßnahmen gegen Störungen des geordneten Hochschulbetriebs durch Studierende treffen; diese sind auf höchstens drei Monate zu befristen, können aber bei anhaltenden oder wiederholten Störungen wiederholt angeordnet werden.

Pressekontakt: Dörthe Arnold,
Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
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