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Vorschriften ABC

Die Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht enthält Landesgesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungs- und Ausführungsvorschriften, Rundschreiben sowie sonstige Regelungen aus dem Zuständigkeitsbereichen der für Soziales und Pflege zuständigen Senatsverwaltungen. Ergänzend werden Gemeinsame Arbeitsanweisungen aller Berliner Bezirksämter zum Sozialhilferecht veröffentlicht. Folgende Unterschiede gibt es:

Gesetze und Rechtsverordnungen

Gesetze und Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen. Sie sind für jedermann verbindlich .

Berliner Landesgesetze entstehen nach dem in der Berliner Landesverfassung vorgesehen Gesetzgebungsverfahren. Sie werden durch den Regierenden Bürgermeister oder in wenigen Fällen auch durch das zuständige Senatsmitglied verkündigt.

Beispiel: Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Rechtsverordnungen werden von den Landesregierungen der Bundesländer, das heißt im Land Berlin vom Berliner Senat erlassen.

Beispiel: Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes

Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben

Verwaltungsvorschriften regeln die Arbeitsabläufe und das Handeln von Behörden, zum Beispiel der Bezirksämter von Berlin. Sie sind ausschließlich für die angesprochenen Behörden verbindlich , soweit nicht in ihnen selbst Abweichungen ausdrücklich zugelassen werden. Sie bestimmen Rechtsnormen, wie Rechtsverordnungen oder Gesetze genauer und werden vom Berliner Senat oder einer Senatsverwaltung des Landes Berlin erlassen. Sie begründen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern keine direkten Rechte und Pflichten.
Verwaltungsvorschriften, die zur Ausführung von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder anderen Rechtsvorschriften erlassen werden, werden als Ausführungsvorschriften bezeichnet. Zu den Verwaltungsvorschriften zählen auch Ordnungen, Anordnungen, Erlasse, allgemeine Verfügungen und Geschäftsanweisungen. Diese Bezeichnungen weisen genauer auf Inhalt und Urheber der Verwaltungsvorschriften hin.

Beispiel: Ausführungsvorschriften über die Inanspruchnahme von Drittverpflichteten durch den Träger der Sozialhilfe Berlin

Rundschreiben sind Schreiben an bestimmte Behörden, in denen lediglich Empfehlungen ausgesprochen, Mitteilungen gemacht oder Auskünfte erbeten werden. Rundschreiben sind für die angesprochenen Behörden nicht verbindlich .

Beispiel: Rundschreiben I Nr. 01/2009 über Zugangsvoraussetzungen zu Werkstätten für behinderte Menschen

sonstige Regelungen

Schreiben richten sich ähnlich der Rundschreiben an bestimmte Behörden, in ihnen werden Mitteilungen gemacht oder Auskünfte erbeten. Sie sind für die angesprochenen Behörden nicht verbindlich und haben empfehlenden Charakter. Schreiben werden vorzugsweise bei überschaubaren Auskünften oder Mitteilungen und Aktualisierungen eingesetzt.

Beispiel: Schreiben vom 03.02.2016 über den Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem Elften Kapitel SGB XII; Nichtanrechnung von Leistungen des Fonds Heimerziehung auf Leistungen der Sozialhilfe

Gemeinsame Arbeitsanweisungen der Berliner Bezirksämter

Gemeinsame Arbeitsanweisungen der Berliner Bezirksämter werden unter Federführung der Bezirksämter erstellt und durch die für Soziales zuständigen Bezirksstadträte aller Bezirke im Einvernehmen mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung anstelle von Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung erlassen. Sie sind hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer Bindungswirkung den Verwaltungsvorschriften (siehe oben) vergleichbar, denn damit binden sich die Bezirksämter selbst an eine gemeinsam beschlossene Vorgehensweise bei der Durchführung der jeweils zu Grunde liegenden Gesetzesnormen.

Beispiel: Gemeinsame Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter – Sozialämter – über den Einsatz von Einkommen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (GA-ESH)