Es wird folgender Beschluss gefasst:
“Zeltfahrt der
Jugendfeuerwehr” vom 15.-20.06.2004 nach Lenste für Transport und Aktivitäten
für Kinder und Jugendliche
586,00 €
aus Sondermitteln der BVV des
Haushaltsjahres 2004 zur Verfügung gestellt.
Die Ausreichung der
Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen.