Auszug - Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Es
gibt keinen Widerspruch zur offenen Abstimmung. In offener Abstimmung wird Frau Martina Breger
einstimmig als stellvertretendes beratendes Mitglied in den JHA berufen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Entsprechend der Benennung
nach § 35 (8) AG KJHG durch die Katholischen Kirche wird gemäß § 35 Abs. 7
Ziff. 6 AG KJHG Frau Martina Breger Thorwaldsenstr.
11 12157
Berlin als stellvertretendes
beratendes Mitglied des JHA berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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