Auszug - Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Es
gibt keinen Widerspruch zur offenen Abstimmung. Es wird folgender Beschluss gefasst: Entsprechend der Benennung
nach § 35 (8) AG KJHG durch den Bezirksstadtrat für Jugend und Sport wird gemäß
§ 35 Abs. 7 Ziff. 4 AG KJHG (eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und
Jugendlichen erfahrene Person) Frau Christina Liebau Orionstraße
12 12435 Berlin als stellvertretendes
beratendes Mitglied des JHA berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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