Tagesordnung - 6. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 6. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
Gremium: BVV Treptow-Köpenick
Datum: Do, 22.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Organisatorische Mitteilungen      
Ö 2  
Dringlichkeiten und Tagesordnung      
Ö 2.1  
Einwohnerversammlung zur Straßenbenennungen in Rahnsdorf  
Enthält Anlagen
VI/0204  
Ö 3  
Konsensliste  
Enthält Anlagen
VI/0165  
Ö 4  
Bürgerfragestunde  
Enthält Anlagen
VI/0198  
Ö 5  
Informationen der BzBmin      
Ö 6  
Mündliche Anfragen  
Enthält Anlagen
VI/0166  
Ö 7  
Mitteilungen des Vorstehers Nr. VI_4      
Ö 8  
Personelles/Wahlen      
Ö 8.1  
Berufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses  
Enthält Anlagen
VI/0174  
Ö 9     Vertagte Tagesordnungspunkte      
Ö 10     Nachfragen zu Großen Anfragen      
Ö 10.1  
Flughafen Schönefeld  
Enthält Anlagen
VI/0157  
Ö 11     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 11.1  
Sondermittel für Berliner Parkeisenbahn gGmbH (SM 703)  
Enthält Anlagen
VI/0167  
Ö 11.2  
Sondermittel für Jugendfeuerwehr Friedrichshagen (SM 704)  
Enthält Anlagen
VI/0168  
Ö 11.3  
Sondermittel für Ev. Kirchengemeinde Rahnsdorf (SM 705)  
Enthält Anlagen
VI/0169  
Ö 11.4  
Sondermittel für "Lichtblick" Selbsthilfegruppe Krebs (SM 706)  
Enthält Anlagen
VI/0170  
Ö 11.5  
Sondermittel für Redaktion der Köpenicker Seniorenzeitung  
Enthält Anlagen
VI/0171  
Ö 11.6  
Sondermittel für Frau Dr. Sabine Koppetsch (Kindertheatergruppe) (SM 709)  
Enthält Anlagen
VI/0172  
Ö 12     Beschlussempfehlungen der Ausschüsse      
Ö 12.1  
Zivilschutzgelände Bohnsdorf
Enthält Anlagen
V/1535  
Ö 12.2  
Stellflächen für Werbetafeln
Enthält Anlagen
VI/0035  
Ö 12.3  
Anlegestelle für Kreuzfahrtschiffe
Enthält Anlagen
VI/0068  
Ö 12.4  
Informationsveranstaltung zu Hartz IV
Enthält Anlagen
VI/0081  
Ö 12.5  
Gefährdung der Radfahrer auf der Waltersdorfer Straße in Bohnsdorf  
Enthält Anlagen
VI/0096  
Ö 12.6  
Erhalt des Bahnhofpersonals an S-Bahnhöfen im Bezirk
Enthält Anlagen
VI/0097  
Ö 12.7  
Kenntnisgabe aller Bezirksamts-Beschlüsse
Enthält Anlagen
VI/0098  
Ö 12.8  
Behindertengerechter Zugang zum Ratskeller  
Enthält Anlagen
VI/0099  
Ö 12.9  
Radfahrstreifen in der Seelenbinderstraße
Enthält Anlagen
VI/0100  
Ö 12.10  
Sperrung der Straße zum Müggelturm  
Enthält Anlagen
VI/0102  
Ö 12.11  
Informationsveranstaltung zur Investitionsplanung  
Enthält Anlagen
VI/0104  
Ö 12.12  
Sichere Überquerung des Adlergestells in Höhe Kablower Weg  
Enthält Anlagen
VI/0109  
Ö 12.13  
Kurzzeitparkplätze in der Buntzelstraße  
Enthält Anlagen
VI/0113  
Ö 12.14  
Stellplatz für Krankentransporte  
Enthält Anlagen
VI/0114  
Ö 12.15  
Einrichtung einer bezirklichen ZAK - Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für Investoren und Unternehmen - innerhalb der Organisationseinheit (OE) Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick  
Enthält Anlagen
VI/0128  
Ö 12.16  
Bebauungsplan XVI-11 ("Amtswäldchen") hier: Einstellung des Planaufstellungsverfahrens  
Enthält Anlagen
VI/0129  
Ö 12.17  
Bebauungsplan 9-30, ("Parkplatz Amtswäldchen") hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens  
Enthält Anlagen
VI/0130  
Ö 12.18  
Benennung der Straße 299 in "Azaleenstraße"  
Enthält Anlagen
VI/0136  
Ö 12.19  
Querungshilfe Schönefelder Chaussee  
Enthält Anlagen
VI/0144  
Ö 12.20  
Sichere Überquerung der Bahnhofstraße in Höhe Parrisiusstraße in Köpenick  
Enthält Anlagen
VI/0145  
Ö 12.21  
Rathaus Friedrichshagen  
Enthält Anlagen
VI/0146  
Ö 12.22  
Baumaßnahmen S-Bhf. Adlershof beschleunigen  
Enthält Anlagen
VI/0153  
Ö 13     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 13.1  
Bebauungsplan 9-35 ("Magazine und Depots") hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens  
Enthält Anlagen
VI/0197  
Ö 14  
Anträge      
Ö 14.1  
Ergänzung der Steganlagenkonzeption  
Enthält Anlagen
VI/0175  
Ö 14.2  
Verstetigung des QM OSW  
Enthält Anlagen
VI/0176  
Ö 14.3  
Parkplätze Wendenschloßstraße/Salvador-Allende-Straße  
Enthält Anlagen
VI/0177  
Ö 14.4  
Planfeststellungsbeschluss für Straßenbahn verlängern  
Enthält Anlagen
VI/0178  
Ö 14.5  
Keine Verwendung von Anglizismen bei Debatten und Vorträgen in der Bezirksverordnetenversammlung  
Enthält Anlagen
VI/0179  
Ö 14.6  
Kontinuierliche Weiterführung des Projektes "Mellowpark"  
Enthält Anlagen
VI/0173  
Ö 14.7  
Attraktivität des Parkplatzes "Amtswäldchen"  
Enthält Anlagen
VI/0180  
Ö 14.8  
Ruth-Werner-Promenade  
Enthält Anlagen
VI/0181  
Ö 14.9  
Gefährdung der Radfahrer auf der Waltersdorfer Straße in Bohnsdorf (2)  
Enthält Anlagen
VI/0182  
Ö 14.10  
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Bahnhof Berlin-Schöneweide  
Enthält Anlagen
VI/0183  
Ö 14.11  
Benennung der Straße 330 in "Ingrid-Goltzsche-Schwarz-Straße"  
Enthält Anlagen
VI/0161  
Ö 14.12  
Sicherung von Kultureinrichtungen im Bezirk  
Enthält Anlagen
VI/0184  
Ö 14.13  
Einrichtung einer Bushaltestelle  
Enthält Anlagen
VI/0185  
Ö 14.14  
Kurzzeitparkplätze Adlershofer Tor  
Enthält Anlagen
VI/0186  
Ö 14.15  
Radverkehrsführung auf der Treskowbrücke  
Enthält Anlagen
VI/0187  
Ö 14.16  
Personal- und Finanzausstattung in gebundenen Ganztagsschulen verstärken  
Enthält Anlagen
VI/0192  
Ö 14.17  
Keine Konkurrenz fürs Allende-Center  
Enthält Anlagen
VI/0188  
Ö 14.18  
Barrierefreier Zugang "Alte Schule" Adlershof  
Enthält Anlagen
VI/0189  
Ö 14.19  
Straßenbenennungen in Rahnsdorf  
Enthält Anlagen
VI/0190  
Ö 14.20  
Neuer Standort für "Cabuwazi"  
Enthält Anlagen
VI/0191  
Ö 14.21  
Pendelstützen von Bahnbrücken für Stadtraumgestaltung nutzen  
Enthält Anlagen
VI/0162  
Ö 14.22  
Verkehrsleitsystem für die Altstadt zügig umsetzen  
Enthält Anlagen
VI/0193  
Ö 14.23  
Stand Städtepartnerschaften  
Enthält Anlagen
VI/0199  
Ö 14.24  
Erinnerung an Rahnsdorfer Fährmänner durch Straßenbenennung  
Enthält Anlagen
VI/0163  
Ö 14.25  
Verfahren zur Verleihung der Bürgermedaille  
Enthält Anlagen
VI/0200  
Ö 14.26  
Verpflegung Rathaus Treptow  
Enthält Anlagen
VI/0201  
Ö 14.27  
Monatliches Informationsblatt für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks  
Enthält Anlagen
VI/0202  
Ö 14.28  
Durchführung von Kinder- und Jugendveranstaltungen während der Treptower Festtage  
Enthält Anlagen
VI/0203  
Ö 15     Große Anfragen      
Ö 15.1  
Einfluss des Bezirks auf die Arbeit des Jobcenters  
Enthält Anlagen
VI/0164  
    VORLAGE
    Zu der o

Zu der o. g. Großen Anfrage wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Die Beantwortung der Fragen zu 4. – 7., 9. – 13., 15. – 17. und 19. basiert auf Zuarbeiten des Jobcenters Treptow-Köpenick.

 

Zu 1.:

 

Das Bezirksamt kann feststellen, dass die Personal- und Sachmittelausstattung des Jobcenters dem Bedarf entspricht. Die Trägervertretung hat kürzlich die Aufstockung des Personals um 36 Stellen beschlossen, sodass jetzt insgesamt 333 Stellen vorhanden sind. Das Budget des Jobcenters ist damit voll ausgeschöpft.

 

Personalmittel:

 

Nachfolgendes Personal hat der Bezirk 2006 in das Jobcenter eingebracht:

 

 

Personal des Bezirkes

 

Insgesamt

 

Angestellte

 

Beamte

 

 

85,85

 

47,45

 

38,40

davon

Mitarbeiter des Bezirksamtes

 

81,10

 

43,70

 

37,40

davon Personalüberhangskräfte

 

4,75

 

3,75

 

1,00

 

Sachmittel:

 

Der Bezirk Treptow-Köpenick beteiligt sich über den so genannten Kommunalen Finanzierungsanteil auch an den Sachmitteln/Sachkosten für das Jobcenter. Für das Jahr 2006 wurde zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und dem Land Berlin ein Kommunaler Finanzierungsanteil von 8,5 % an den  Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter vereinbart. Insgesamt wurden im Jahr 2006 an die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg für das Jobcenter Treptow-Köpenick 990.792,16 € als Kommunaler Finanzierungsanteil gezahlt.

 

 

 

 

Zu 2.:

 

Die mit der Einrichtung des Jobcenters erfolgte Dimensionierung der Personal- und Sachmittel ist laufend dem wachsenden Bedarf angepasst worden.

 

Zu 3.:

 

a):

 

Die Angebote der Schuldnerberatung im Bezirk Treptow-Köpenick wurden auch mit Einrichtung des Jobcenters im erforderlichen Umfang aufrecht erhalten. Die bestehenden Schuldnerberatungsstellen wurden zu diesem Zweck über Zuwendungsmittel des Bezirksamtes mit den entsprechenden Sach- und Personalmitteln ausgestattet. Somit ist es grundsätzlich zu keinen Engpässen bzw. Versorgungslücken seit Errichtung des Jobcenters gekommen.

 

b):

 

Das Sozialamt Treptow-Köpenick hat bereits vor Bildung des Jobcenters ein Sachgebiet Sozialdienst für Erwerbsfähige eingerichtet. Die in diesem Sachgebiet tätigen Dienstkräfte (6 Sozialarbeiter/innen) haben die psychosoziale Betreuung für die Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II übernommen. Sie haben ihren Dienstsitz zu diesem Zweck in den Dienstgebäuden des Jobcenters.

 

c):

 

Zuschüsse für Klassenreisen werden Empfängern von Leistungen des Jobcenters entsprechend den Festlegungen der Nr. 12. des Rundschreibens I Nr. 38/2004 (Anlage) in der überarbeiteten Fassung vom 23. Mai 2006 bewilligt. Damit war und ist gesichert, dass für den betroffenen Personenkreis keine Nachteile in Bezug auf Zuschüsse für Klassenreisen eingetreten sind/eintreten werden. Es handelt sich um eine Pflichtleistung, die in jedem Fall bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu bewilligen ist.

 

Zu 4.:

 

Im Jahr 2006 wurden die Mittel aus dem Eingliederungstitel in Höhe von 95,49 % ausgeschöpft.

 

Zu 5.:

 

Der Bezirk nimmt über die Trägervertretung Einfluss auf die Schaffung und Kontrolle von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Die Kontrolle der Finanzierung der Maßnahmen liegt in Verantwortung des Jobcenters. Die Kontrolle der Maßnahmen vor Ort obliegt dem Jobcenter Steglitz-Zehlendorf.

 

Zu 6.:

 

Derzeit arbeiten 18 Fallmanagerinnen und Fallmanager im Jobcenter und sie bearbeiten im Bereich U 25 jeweils 75 Fälle und im Bereich Ü 25 jeweils 227 Fälle durchschnittlich.

 

Zu 7.:

 

Im Service für Arbeitgeber arbeiten 8 mit der Akquise neuer Stellen beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Jobcenter. Eine Erhöhung der Mitarbeiter(innen)zahl bedarf der Beschlussfassung durch die Trägerversammlung. Die Anzahl der Mitarbeiter/innen wurde in den vergangenen 2 Jahren mehrfach erhöht.

 

Zu 8.:

 

Fluktuationsgründe im Jobcenter waren die Erreichung des Ruhestandes, Vertragsablauf von befristeten Arbeitsverträgen und in Einzelfällen Nichtbestehen der Probezeit. Darüber hinaus haben Überhangkräfte des Bundes Planstellen außerhalb des Jobcenters annehmen können. Hauptproblem derzeit ist die Frage, ob die befristeten 2-Jahresverträge, die Ende 2007 auslaufen, vom Bund in unbefristete Verträge umgewandelt werden (bei ca. 90 Mitarbeitern/innen stellt sich diese Frage).

Zu 9.:

 

124 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind befristet eingestellt. Die überwiegende Zahl der Verträge dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter läuft Ende 2007 aus.

 

Zu 10.:

 

Allen infrage kommenden unter 25-jährigen Arbeitsuchenden wird unmittelbar ein Angebot unterbreitet.

 

Zu 11.:

 

Hier sind speziell Sprachkurse als Angebote zu benennen. Weitere, speziell für diese Zielgruppe gedachte Arbeitsmarktmaßnahmen wurden in der Vergangenheit aufgelegt. Diese haben sich aber in dieser Spezialisierung nicht bewährt und werden deshalb nicht mehr aufgelegt. Diese Zielgruppe wird nunmehr in die üblichen Maßnahmen integriert.

 

Zu 12.:

 

Hier sind das Sonderprogramm des Bundes Ü 58 (MAE bis zu 3 Jahre) sowie die Einbeziehung in die normalen MAE-Maßnahmen bzw. Vergabe-ABM zu benennen. Weitere Angebote sind für diesen Personenkreis nicht vorgesehen.

 

Zu 13.:

 

Im Jahr 2006 wurden 410 Klagen gegen Bescheide des Jobcenters eingereicht; davon wurden 83 Klagen zugunsten der Kläger entschieden.

 

Zu 14.:

 

Die Koordinierung zwischen Bezirksamt und Arbeitsagentur erfolgt durch die enge Abstimmung zwischen den kommunalen Vertretern und den Vertretern der Arbeitsagentur in der Trägervertretung des Jobcenters Treptow-Köpenick. Diese Zusammenarbeit funktioniert gut.

 

Zu 15.:

 

Es findet ein regelmäßiger Austausch auf der Ebene der Geschäftsführer im Bereich der Agentur Süd wie auch in Berlin insgesamt sowie auf Bereichsebene - vorrangig bei U 25 - statt. Weiterhin besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Servicecenter.

 

 

 

 

Zu 16.:

 

Den Bereich KdU (Kosten der Unterkunft) betreffend erlässt der Senat die entsprechenden AV, organisiert erforderliche Beratungen; das Jobcenter liefert die entsprechenden statistischen Daten. Den Bereich der Eingliederungsleistungen betreffend stellt der Senat Ko-Finanzierungen bereit und dazugehörig finden die dafür erforderlichen Abstimmungen zwischen Jobcenter und Senatsverwaltungen statt. Weiterhin finden regelmäßige Diskussionsrunden zu Erfahrungsaustausch und Problemklärungen zwischen Jobcenter und Senat statt.

 

Zu 17.:

 

Erfüllung der Zielvereinbarung des Jobcenters für 2006 wie folgt:

 

Integrationen Soll:12,8 % Ist: 14,9 %

Integrationen U 25  Soll: 18,6 % Ist: 19,4 %

Kosten je Integration  Soll: 1.248 € Ist: 1.164 €

 

Zu 18.:

 

Die Zielvereinbarung des Jobcenters wird zwischen dem Geschäftsführer des Jobcenters und der Trägervertretung abgeschlossen. Es ist nicht vorgesehen, dass die Zielvereinbarung vor Abschluss dem Bezirksamt oder der BVV vorgelegt wird.

 

Zu 19.:

 

Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:

 

Je ein Vertreter von AWO, Wirtschaftskreis Treptow-Köpenick, Gebäudereinigung, Malerbetrieb, Berlin Chemie, Elektro Innung Berlin, IG Metall - Verwaltungsstelle Berlin, ver.di Bezirk Berlin, DGB Region Berlin, Samsung (Beschäftigungsgesellschaft) .

 

Die Mitglieder des Beirats sind für die Zeit der Amtsperiode der Trägerversammlung berufen (31.12.2009).

 

Zu 20.:

 

Die enge Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Vertretern und den Vertretern der Arbeitsagentur in der Trägervertretung des Jobcenters Treptow-Köpenick wird intensiv und bedarfsgerecht fortgeführt.

 

 

 

 

Gabriele SchöttlerInes Feierabend

BezirksbürgermeisterinBezirksstadträtin für

Soziales und Gesundheit

 

AnlageAuszug aus dem RS 38-2004

12. Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II und § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII gehört die Teilnahme an einer vom Schulleiter genehmigten Klassenfahrt neben der Regelleistung zum notwendigen Lebensbedarf eines Schülers. Klassenfahrten erweitern die Möglichkeiten, Bildungs- und Erzielungsziele zu verfolgen und den Gruppenzusammenhalt zu fördern. Sie können im Primärbereich auch im Rahmen ergänzender schulischer Betreuungsangebote während der Ferien durchgeführt werden. Darüber hinaus soll ausgewählten Gruppen die Möglichkeit gegeben werden, sich an schulbezogenen Wettbewerben zu beteiligen und die Leistungen der Schulen außerhalb des Landes Berlin darzustellen. Die Nichtteilnahme an derartigen Fahrten benachteiligt Kinder und Jugendliche und grenzt sie aus dem Klassen- bzw. Gruppenverband aus. Diese Ausgrenzung zu verhindern, ist auch Aufgabe der Grundsicherung für Arbeit sowie des Trägers der Sozialhilfe.

Der Begriff Klassenfahrten nach den schulrechtlichen Bestimmungen umfasst daher insbesondere die folgenden mehrtägigen Veranstaltungen der Schulen:

  • Schülerfahrten im engeren Sinne (klassische Klassenfahrten)
  • Gedenkstättenfahrten
  • Schullandheimfahrten
  • Schüleraustauschfahrten bei Schulpartnerschaften
  • Schüleraustauschprogramme
  • Hortfahrten (nur im Primäbereich)
  • Teilnahme von Schülergruppen an Wettbewerben
  • Fahrten einzelner Kurse oder Arbeitsgemeinschaften
  • Projektfahrten
  • Ferienschulen.

Die Grundsätze zur Durchführung von Klassenfahrten, insbesondere betreffend die pädagogische Zielsetzung, die Anzahl der Fahrten, die konkrete Dauer sowie Art der Unterbringung und Beförderung beschließt die Schulkonferenz. Mit § 76 des Schul­gesetzes wurde die Kompetenz zur Regelung dieser Angelegenheit auf die Schulkonferenz verlagert. Da jede Schule eine Schulkonferenz hat, welche über die Grundsätze der Klassenfahrten entscheidet, sind im Land Berlin in Sachen Reisedauer, Reisekosten sowie Reiseziel erhebliche Abweichungen zu erwarten. Obwohl davon ausgegangen wird, dass die Schulkonferenz - aufgrund Ihrer sozialen und pädagogischen Kompetenz - bei den Entscheidungen auch die unterschiedliche finanzielle Ausgangslage der Erziehungsberechtigten / volljährigen Schüler und Schülerinnen mit berücksichtigt, werden zur Vermeidung unangemessen hoher Kosten für mehrtägige Klassenfahrten die folgenden, in der Anlage 3 aufgeführten Beträge, als "Höchstbeträge" festgesetzt.

Ein Überschreiten Eine Übernahme der Kosten durch den zuständigen Leistungsträger über die festgesetzten Höchstkostensätze hinaus ist grundsätzlich nicht zulässig. Ein die Höchstgrenzen überschreitender Antrag auf Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt ist durch den zuständigen Leistungsträger im Gesamten nur dann abzulehnen, wenn

  • der Leistungsberechtigte nicht in der Lage ist, bei einer Überschreitung des maßgeblichen Höchstbetrages, die zusätzlichen Kosten selber zu tragen oder
  • der den Höchstbetrag überschreitende Restbetrag (unabhängig wie hoch er ist) nicht durch Dritte (Verwandte, Freunde, Klassenkasse, Einnahmen aus schulischen Veranstaltungen usw.) getragen wird.

Eine Gewährung der Leistung bis zur entsprechenden Höchstgrenze und die Zahlung des übersteigenden Betrages durch den Antragsteller ist somit ausgeschlossen möglich, wenn

  • der Leistungsberechtigte bei einer Überschreitung des maßgeblichen Höchstbetrages in der Lage ist, diese zusätzlichen Kosten selbst zu tragen oder
  • der den Höchstbetrag überschreitende Restbetrag (unabhängig wie hoch er ist) durch Dritte getragen wird.

Dies gilt auch dann, wenn mehrere Jahre keine Schulfahrt unternommen wurde und nunmehr der Höchstkostensatz überschritten werden soll. Über dieses Verfahren wurden die Berliner Schulen mit einem Rundschreiben der Senatsjugendverwaltung entsprechend informiert.

Unabhängig vom Zeitraum der Planung mehrtägiger Schülerfahrten durch die verantwortlichen Lehrkräfte, ist das angeführte Verfahren rückwirkend auf alle ab dem 14. März 2006 eingegangenen Anträge anzuwenden. Bereits abgelehnte Anträge sind - im Interesse der betroffenen Schüler - unter der Maßgabe der Neuregelung neu zu überprüfen.

Ein Überschreiten der Höchstkostensätze ist grundsätzlich nicht zulässig. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Jahre keine Schulfahrt unternommen wurde und nunmehr der Höchstkostensatz überschritten werden soll.

Unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Höchstbeträge sind die tatsächlichen Kosten für eine Klassenfahrt der Jahrgangsstufen 1 bis 10 sowie Fahrten von Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten sowie ausbildungsbezogene Fahrten, die nach den schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden nach vorheriger Beantragung und Vorlage eines Nachweises durch die Schule als angemessen im Rahmen des § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II oder des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII zu übernehmen.

 

 

Als Bedarf sind unter Beachtung der in Anlage 3 genannten Höchstbeträge die tatsächlichen Kosten für

  1. die Fahrt
  2. Unterbringung und Verpflegung
  3. gemeinsame Veranstaltungen und Besichtigungen

anzusetzen.

Die mit der Klassenfahrt verbundenen persönlichen Kosten (Taschengeld etc.) sind aus der für den Schüler gewährten Regelleistung zu decken.

Zur Vermeidung einer abweichenden Verwendung des für die Klassenfahrt bewilligten Betrages, ist dieser Betrag vom zuständigen Leistungsträger direkt auf das auf dem Vordruck angegebene Klassenfahrtkonto zu überweisen.

Das Bezirksamt oder die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu den Kosten der Schülerfahrt für bedürftige Schüler Zuschüsse gewähren, die gem. § 3 Abs. 3 SGB II sowie § 2 Abs. 1 SGB XII vorrangig in Anspruch zu nehmen wären. Nach Nr. 4 Abs. 10 des Entwurfs der AV zu Veranstaltungen der Schule gehören Schüler oder Erziehungsberechtigte mit Bezug von ALG II – Leistungen oder Sozialhilfe zum bedürftigen Personenkreis.

Ab dem 01.01.2006 stehen bei den Berliner Schulämtern und bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport für Schüler/innen an berufsbildenden Schulen jedoch keine Haushaltsmittel mehr für die Bezuschussung von Klassenfahrtkosten für bedürftige Schüler zur Verfügung, so dass die bisher geforderte Beantragung eines Zuschusses beim zuständigen Schulamt hiermit erst einmal entfällt.

Für

  • Auslandsfahrten (insbesondere im Rahmen von Schulpartnerschaften) in die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, nach Mittel- und Osteuropa, in die Türkei, nach Israel, Übersee und in die Partnerstädte Berlins,
  • Fahrten zu den Gedenkstätten des Nationalsozialismus,
  • Fahrten, die der Repräsentation der Berliner Schulen dienen (z.B. bei Wettbewerben oder Olympiaden),

gewährt jedoch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport - soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen - einen entsprechenden Zuschuss. Dieser Zuschuss wird jedoch vom verantwortlichen Lehrer direkt beantragt und auf das Klassenfahrtkonto überwiesen. Wurde ein solcher Zuschuss bereits vor Beantragung der Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt durch die Senatsschulverwaltung bewilligt, ist dieser beim Leistungsantrag bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Steht die Höhe des Zuschusses zum Zeitpunkt der Antragstellung der Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt noch nicht fest, sind die Kosten - unter Berücksichtigung der Höchstbeträge - in der entsprechenden Höhe zu bewilligen. Durch die verantwortliche Lehrkraft erfolgt bei Überzahlung eine Rückerstattung in Höhe des Zuschussbetrages an den zuständigen Leistungsträger.

Der in Abstimmung mit der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung entwickelte Vordruck ist ab sofort somit nur noch als Nachweis der Schule zur Durchführung einer Klassenfahrt sowie als Antrag auf eine einmalige Hilfe nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II oder § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII zu verwenden. Den Schulen wird dieser Vordruck von der Senatsschulverwaltung als verbindlich zur Verfügung gestellt. Die Schulen sind somit gehalten, bei beabsichtigten Klassenfahrten diesen Vordruck zu verwenden und bei den oben genannten Reisezielen hierauf die Beantragung bzw. die Bewilligung des Zuschusses der Senatsschulverwaltung zu bestätigen. Dieser Vordruck ist als Antrag auf Leistungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II und § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII zu verwenden. Werden in den Arbeitsgemeinschaften oder Sozialämtern dennoch formlose Anträge auf Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt gestellt, sind die Antragsteller auf das Verfahren hinzuweisen und ihnen der in der Anlage zum Rundschreiben befindliche Vordruck auszuhändigen.

Im Auftrag
Schültke

 

 

   
    22.03.2007 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 15.1 - vertagt
   

 

   
    26.04.2007 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 10.1 - beantwortet
   
Ö 15.2  
Gesundheitsdienstreformgesetz  
Enthält Anlagen
VI/0194  
Ö 15.3  
Existenzvernichtung in der Altstadt Köpenick  
Enthält Anlagen
VI/0196  
Ö 15.4  
Situation in den Bürgerämtern  
Enthält Anlagen
VI/0195  
                 
 
 

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