Drucksache - VI/0157
Wir fragen das Bezirksamt:
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu 1. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin Schönefeld vom 13. August 2004 wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 16. März 2006 im Rahmen von 4 Musterverfahren im Wesentlichen bestätigt. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungs-gerichts ist zur Regelung des Schutzes der Nachtruhe in der Umgebung des Flughafens ein ergänzendes Verfahren erforderlich. Dieses Verfahren kann beginnen, sobald die Träger des Vorhabens ihre Planungen konkretisiert und eine hinreichende Begründung für Flüge zu den nach den Anteilen besonders schützenswerten Zeiten vorgelegt haben. Wann eine Entscheidung dazu ergeht, kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Nach der Information aus dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburg wird es aber voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2008 sein.
Zu 2. Das ergänzende Verfahren wird von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg geführt. Eine Einbindung bzw. Beteiligung des Bezirks Treptow-Köpenick in das o. a. Verfahren erfolgte bisher nicht.
Zu 3. Für den Bezirk gelten die Planungs- und Baubeschränkungen aus der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung vom 30. Mai 2006 (GVBl. S 509). In der zeichnerischen Festlegung dieser Verordnung werden die Planungszone Bauhöhenbeschränkung sowie die Planungszone Siedlungsbeschränkung im Umfeld des künftigen Flughafens Berlin-Schönefeld ausgewiesen. In der Planungszone Bauhöhenbeschränkung dürfen keine Vorhaben geplant werden, die die Hindernisfreiheit des Flugbetriebes und damit die Flugsicherheit beeinträchtigen können. Neue Flächen und Gebiete für Wohnnutzungen und/oder besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen dürfen in der Planungszone Siedlungsbeschränkung nicht geplant werden.
Zu 4. Der besondere Handlungsbedarf zu einer abgestimmten Umfeldentwicklung auf Grund des Ausbaus des Flughafens Berlin-Schönefeld infolge der von der Flughafenentwicklung ausgehenden Wachstumsdynamik wurde erkannt. In dem Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung wurde für den engeren Wirkbereich ein gemeinde-übergreifender „Handlungsschwerpunkt Flughafenumfeldentwicklung“ festgelegt. Vorrangige Handlungsgründe und Handlungsziele sind: - Städtebauliche Neuordnung stadtökologische Aufwertung - Gewerbeflächensicherung und -entwicklung - Entwicklung der verkehrlichen Infrastruktur für die Flughafenerschließung - Ausgleich flughafeninduzierter Belastungen.
Durch die Erarbeitung eines Gemeinsamen Strukturkonzeptes für die Umfeldentwicklung des zukünftigen Verkehrsflughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) (GSK FU-BBI) wurde ein planerischer Handlungsrahmen für die räumlichen und strukturellen Veränderungen geschaffen. Das Strukturkonzept wurde durch ein Planungsbüro erstellt. Die Koordinierung des Planungsprozesses lag bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg. Die benachbarten Gemeinden in Brandenburg sowie die Bezirke Treptow-Köpenick, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg waren bei der Erarbeitung des Konzeptes eingebunden. Durch eine gemeinsame Erklärung der Beteiligten wurde das Ergebnis zum Gemeinsamen Strukturkonzept Flughafenumfeldentwicklung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Zu 5. Zur Umsetzung des GSK FU BBI soll von den Beteiligten ein „Dialogforum Flughafenumfeld BBI“ eingerichtet werden. Dieses Forum soll eine vertiefende kommunalübergreifende Zusammenarbeit und die Abstimmung mit dem Flughafenbetreiber FBS ermöglichen und fördern. Themen des Dialogforums sollen insbesondere sein: - die gemeinsame Vertretung von Interessen gegenüber Dritten - Beratung über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Einrichtung eines „Nachbarschaftsfonds FU BBI“ - Entwicklung gemeinsamer Strategien für die Aufwendung von Investitionen und Ansiedlungen.
Zu 6. Das Stadtplanungsamt hat die Flächenpotentiale für Gewerbeansiedlung und Wohnungsbau im Wirkbereich des Flughafenumfeldes analysiert, tabellarisch erfasst und in einer Karte symbolisch dargestellt. Diese Liste wurde der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und den Gutachtern der GSK FU-BBI zur Verfügung gestellt. Die Flächenanalyse des Bezirks wurde bei der Erarbeitung des GSK FU-BBI berücksichtigt. Von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen wurde „Berlin Partner GmbH“ mit der Betreuung der Entwicklung des Flughafenumfeldes hinsichtlich der Erarbeitung von Marketingstrategien und der Förderung von Gewerbe- und Industriesiedlungen beauftragt. Im Rahmen der bezirklichen Zusammenarbeit wurde auch die o. a. Liste übergeben. Zu 7.
Entwicklung der Bodenrichtwerte ab dem Jahr 2000 für die Ortsteile Müggelheim, Karolinenhof und Bohnsdorf
Angaben in €/m²
JahrMüggelheimKarolinenhofBohnsdorf 2000127,82168,73132,94 2001117,60153,39122,71 2002100,00140,00110,00 2003 90,00110,00 90,00 2004 90,00100,00 90,00 2005 90,00100,00 85,00 2006 85,00100,00 85,00 2007 85,00 90,00 85,00
Die mit 2 Stellen nach dem Komma ausgewiesenen Werte wurden von DM in Euro umgerechnet.
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