Auszug - Gesundheitsdienstreformgesetz  

 
 
6. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 15.2
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0194 Gesundheitsdienstreformgesetz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke.PDSBA, SozGes
Verfasser:Dr. Monika BrännströmFeierabend, Ines
Drucksache-Art:Große AnfrageHandreichung

Zu 1

Beantwortung durch BzStRin Frau Feierabend:

Zu 1. und 2.: Das am 01. Juli 2006 in Kraft getretene neue GDG hat für die Gesundheitsämter Berlins bis jetzt keine einschneidenden Veränderungen mit sich gebracht. An den Aufgaben der Gesundheitsämter, die auch im Produktkatalog abgebildet sind, hat sich bislang nichts geändert.

Im Laufe des Jahres 2007 (2. Jahreshälfte) und 2008 werden sich folgende Veränderungen ergeben.

Die sechs bezirklichen Amts- und vertrauensärztlichen Dienste (AVD’s) werden aus den Bezirksämtern herausgelöst werden. Auch in unserem Bezirk gibt es einen AVD. Dessen Aufgaben werden künftig von einer Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) als Sonderbehörde durch das LAGeSo wahrgenommen werden. Bis jetzt ist es diesbezüglich, obwohl im GDG schon seit 01.07.2006 vorgesehen, zu keiner Umsetzung des Personals gekommen, da die Voraussetzungen für die zu errichtende Sonderbehörde z. B. das künftige Dienstgebäude des ZMGA noch nicht geschaffen wurden. Einige Entwürfe einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung einer ZMGA zwischen der Sonderbehörde LAGeSo und den Bezirken konnten von letzteren nicht akzeptiert werden. Der am 16.03.2007 letzte vorgelegte Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung ist zeichnungsfähig und wurde von ihr am 20.03.2007 unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass bis 31.12.2007 die Aufgaben der amtsärztlichen Begutachtung in Amtshilfe für das LAGeSo vom Bezirk und im Bezirk erbracht werden.

Weitere Bereiche der Gesundheitsämter sollen regionalisiert werden. Dazu bedarf es einer Novellierung der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung, die am 27.03.2007 im Senat erfolgen soll. Es ist vorgesehen, dass zum 01.07.2007 die Sozialmedizinischen Dienste der Bezirke Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf in einem Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung im Bezirk Marzahn-Hellersdorf in der Edgar-André-Str. regionalisiert werden.

Das Projekt „Reform des ÖGD“ wurde zum 31.12.2006 offiziell beendet. Mit der Umsetzung des GDG ist eine veränderte Projektstruktur geschaffen worden. Entscheidungen und Abstimmungen sind mit den Bezirksstadträten Gesundheit und dem Rat der Bürgermeister zu treffen. Anstelle des Fachbeirates im ÖGD-Reformprozess gibt es jetzt LuV-Leiter-Sitzungen in der Senatsverwaltung.

Zu 3.: Im Bereich der psychiatrischen Versorgung und der Suchthilfe wird im Zusammenhang mit der Psychiatriekoordination die bis dahin erreichte Qualität und Quantität weitergeführt bzw. fortlaufende Verbesserung und Erweiterung angestrebt. Das bezieht sich auf die Arbeit in den bezirklichen Steuerungsrunden Psychiatrie und Sucht, auf die Suchtarbeit, insbesondere die Prävention sowie auch auf die Zusammenarbeit mit allen Trägern der psychosozialen Versorgung unseres Bezirkes bzgl. der Planung, Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Projekte zur Verbesserung der Versorgung des Klientels.

Die im GDG vom 25. Mai 2006 festgelegten Punkte der Koordinierung, Planung und Steuerung sowie Gesundheitsförderung und Prävention – hier auf die Psychiatriekoordination und die Suchthilfekoordination bezogen – werden fortgeführt und ausgebaut.

In der nunmehr gesonderten Organisationseinheit Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (vorher Plan- und Leitstelle Gesundheit) wird eine Suchthilfekoordinatorin ab Juni 2007 tätig sein. Das ist durch personalkompensatorische Maßnahmen innerhalb der Abteilung Soziales und Gesundheit gelungen. Die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der bezirklichen Suchthilfe, insbesondere der Präventionsarbeit im notwendigen Umfang, wird somit künftig abgesichert und verbessert werden.

Für diese Legislaturperiode habe sie einen neuen Psychiatriebeirat berufen, der sich im Wesentlichen aus den bisherigen hochqualifizierten und kompetenten Mitgliedern zusammensetzt. Gegenwärtig wird außerdem noch die Berufung eines Vertreters des Jugendamtes bzw. der Jugendamtsleitung und eines niedergelassenen Arztes vorbereitet.

Zu 4.: Im Zeitraum 01.07.2006 bis jetzt ist als Folge der Umsetzung des GDG im Bezirk keine nennenswerte Reduzierung der Beratungsangebote speziell im psychiatrischen Bereich festzustellen.

Durch die intensive und eng vernetzte Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst, den Fallmanagern der Abt. Soziales und den versorgenden Trägern werden Beratungs- und Versorgungsangebote auch im Einzelfall intensiv geprüft und weitestgehend gewährleistet.

Zu 5.: Die Gesundheits- und Sozialberichterstattung als Basisbericht sollte alle drei bis fünf Jahre erfolgen. Der letzte Bericht erschien im Jahr 2002. Eine kürzere Berichterstattung zeigt kaum Trends und Veränderungen deutlich auf. Bei aktuellen Thematiken ist jederzeit eine Erstellung von Spezialberichten angezeigt. Der Schwerpunkt der Arbeit wird aber immer im Basisbericht liegen, da hier alle für den Bezirk wichtigen Indikatorenansätze der Gesundheit einfließen. Eine Erarbeitungsphase von 9-11 Monaten ist real und üblich. Kleinere Berichte können bei kontinuierlicher Datenpflege innerhalb eines halben Jahres erstellt werden.

Wie zu 3. berichtet, hat sich die ehemalige Plan- und Leitstelle neu strukturiert und dem GDG angepasst – ist jetzt Planungs- und Koordinierungsstelle. Mit Beschluss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses im August sind für die künftigen QPK’s 7,75 Stellen je Bezirk vorgesehen.

Mit Stand Oktober 2006 waren im Bezirk 3,15 Stellen vorhanden.

Eine/n Suchtkoordinatorin/tor die/der nicht vorhanden war, wird es wie berichtet, ab Juni für den Bezirk geben.

Bei weiterer personeller Verstärkung der Planungs- und Koordinierungsstelle wird es auch im Bezirk Treptow-Köpenick wieder möglich sein, eine turnusgemäße Basisberichterstattung vorzulegen und Spezialberichte zu erstellen. Realistisch gesehen, strebe sie eine Basisberichterstattung für 2008 an und schaffe gegenwärtig die personellen Voraussetzungen.

Zu 6.: Dazu habe sie eine umfangreiche Handreichung zur Verfügung gestellt.

Der Bezirk wird finanzielle Kürzungen der Mittelzuweisung durch den Senat auf der Grundlage des guten Sozialindexes für die Zuwendungen an Kontaktberatungsstellen, Zuverdienste- und Alkohol- und Medikamentenberatungsstellen erhalten.

Die Neuberechnung des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) soll bereits 2008 erfolgen.

Detaillierte Ausführungen zum PEP und zu den bezirklichen Auswirkungen sind in der vorgelegten Handreichung enthalten.

Der Bezirk kann eine Neuverteilung im Land Berlin nicht mehr stoppen, da neun Bezirke bei der Neuverteilung gewinnen werden. Gegenüber der Senatsverwaltung wurden abfedernde Maßnahmen eingefordert. Eine Antwort steht noch aus.

Das Bezirksamt muss im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2008/2009 prüfen, bis zu welcher Höhe die entstandene Differenz zwischen Zuweisung und dem echten Bedarf durch den Bezirk ausgleichbar ist bzw. welche Möglichkeiten der finanziellen Stützung vom Wegbrechen bedrohter Projekte bestehen oder geschaffen werden müssen.

Aussprache:

Frau Dr. Brännström: Dank an Frau Bezirksstadträtin Feierabend für ihre Handreichung. Der öffentliche Gesundheitsdienst ist in der gesundheitlichen Betreuung neben der ambulanten und stationären die Dritte Säule. Im letzten Ausschuss hat Frau Bezirksstadträtin Feierabend über die Regionalisierung des Sozialmedizinischen Dienstes informiert. (1) Wo bleibt die Bürgernähe, wie sie im Entwurf des Gesetzes gefordert wurde? (2) Wie gelingt es, die Plan- und Koordinierungsstelle personell zu verstärken? (3) Wie ist es möglich, dass sie Daten zur Gesundheitsberichterstattung über Internet von der Senatsverwaltung abfordern kann, aber nicht über den Bezirk erhalte?

BzStRin Frau Feierabend: (1) Die Regionalisierung war nicht aufzuhalten. Zur Bürgerfreundlichkeit, -nähe: Die Edgar-André-Straße ist ganz gut über den ÖPNV zu erreichen. Die Mitarbeiterinnen (Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf) arbeiten gut zusammen, erstellen schon ein Konzept, erteilen Informationen, geben Auskünfte. Sie können zum 01.07.2007 die Arbeit aufnehmen. Soweit sind die anderen regionalisierten Bezirke noch nicht.

(2) Hier muss man differenzieren: Es gibt Einstellungskorridore für Arztstellen und unter diesen fiel eine Stelle für den Bereich Kinder- und Jugendgesundheitsdienst an. Zurzeit ist nur ein ½-jähriger Arbeitsvertrag möglich und die Tarifbedingungen des Landes Berlin gelten auch. Zu diesen Bedingungen sind keine Ärzte zu finden. Das Bezirksamt halte selbstverständlich die Antragsstellung aufrecht und hoffe die unbesetzten Stellen zu besetzen. Die Plan- und Koordinierungsstelle werde mit eigenem Personal besetzt werden können.

(3) Man werde in 2008 einen neuen Bericht vorlegen. Es gibt in der Senatsverwaltung Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ein neues Basis-Informationssystem mit neuen Abforderungs- und Zugriffsmöglichkeiten. Sie würde bei Interesse dazu gern im Ausschuss genauer informieren.

Herr Igel: Benötigen wir Sonderbehörden auf Landesebene oder was spricht dagegen, dass diese Aufgaben auf Bezirksebene wahrgenommen werden? Warum drängt das Bezirksamt nicht den Senat (der Organisationseinheiten und Stellen festgeschrieben hat) auf Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen?

BzStRin Frau Feierabend: Die Sonderbehörde wird dem Landesamt angegliedert und sie ist am Ende ein Konstrukt aus den Amtsärzten aus den Bezirken. Die Zusammenfassung der bisherigen 6 regionalisierten Stellen wurde als möglich angesehen, da diese nicht dem Klientel dienen sondern der Begutachtung der Angestellten und Beamten. Diesen ist der weitere Weg zumutbar. Die BzV können davon ausgehen, dass es Forderungen nach Personal gibt (RdB, BzStR). Leider werden diese geforderten Stellen bei der Senatsverwaltung für Finanzen als nicht tragfähig angesehen.

Herr Worm: Teilt die BzStRin Frau Feierabend die generelle Kritik der Gewerkschaft für unseren Bezirk, dass die jetzige personelle und finanzielle Situation nicht ausreichend ist, um das Gesetz ordentlich und sachgerecht umzusetzen?

Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen Anfrage fest.


 


 
 

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