Auszug - Gesundheitsdienstreformgesetz
Beantwortung durch BzStRin Frau Feierabend: Zu 1. und 2.: Das am 01. Juli 2006 in Kraft getretene
neue GDG hat für die Gesundheitsämter Berlins bis jetzt keine einschneidenden
Veränderungen mit sich gebracht. An den Aufgaben der Gesundheitsämter, die auch
im Produktkatalog abgebildet sind, hat sich bislang nichts geändert. Im Laufe des Jahres 2007 (2. Jahreshälfte) und 2008
werden sich folgende Veränderungen ergeben. Die sechs bezirklichen Amts- und vertrauensärztlichen
Dienste (AVD’s) werden aus den Bezirksämtern herausgelöst werden. Auch in
unserem Bezirk gibt es einen AVD. Dessen Aufgaben werden künftig von einer
Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) als Sonderbehörde durch das
LAGeSo wahrgenommen werden. Bis jetzt ist es diesbezüglich, obwohl im GDG schon
seit 01.07.2006 vorgesehen, zu keiner Umsetzung des Personals gekommen, da die
Voraussetzungen für die zu errichtende Sonderbehörde z. B. das künftige
Dienstgebäude des ZMGA noch nicht geschaffen wurden. Einige Entwürfe einer
entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung einer ZMGA zwischen der
Sonderbehörde LAGeSo und den Bezirken konnten von letzteren nicht akzeptiert
werden. Der am 16.03.2007 letzte vorgelegte Entwurf einer
Verwaltungsvereinbarung ist zeichnungsfähig und wurde von ihr am 20.03.2007
unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass bis 31.12.2007 die Aufgaben der
amtsärztlichen Begutachtung in Amtshilfe für das LAGeSo vom Bezirk und im
Bezirk erbracht werden. Weitere Bereiche der Gesundheitsämter
sollen regionalisiert werden. Dazu bedarf es einer Novellierung der
Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung, die am 27.03.2007 im Senat erfolgen
soll. Es ist vorgesehen, dass zum 01.07.2007 die Sozialmedizinischen Dienste
der Bezirke Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf in einem
Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung im Bezirk Marzahn-Hellersdorf in der
Edgar-André-Str. regionalisiert werden. Das Projekt „Reform des ÖGD“ wurde zum
31.12.2006 offiziell beendet. Mit der Umsetzung des GDG ist eine veränderte
Projektstruktur geschaffen worden. Entscheidungen und Abstimmungen sind mit den
Bezirksstadträten Gesundheit und dem Rat der Bürgermeister zu treffen. Anstelle
des Fachbeirates im ÖGD-Reformprozess gibt es jetzt LuV-Leiter-Sitzungen in der
Senatsverwaltung. Zu 3.: Im
Bereich der psychiatrischen Versorgung und der Suchthilfe wird im Zusammenhang
mit der Psychiatriekoordination die bis dahin erreichte Qualität und Quantität
weitergeführt bzw. fortlaufende Verbesserung und Erweiterung angestrebt. Das
bezieht sich auf die Arbeit in den bezirklichen Steuerungsrunden Psychiatrie
und Sucht, auf die Suchtarbeit, insbesondere die Prävention sowie auch auf die
Zusammenarbeit mit allen Trägern der psychosozialen Versorgung unseres Bezirkes
bzgl. der Planung, Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Projekte zur
Verbesserung der Versorgung des Klientels. Die im GDG vom 25. Mai 2006 festgelegten Punkte der
Koordinierung, Planung und Steuerung sowie Gesundheitsförderung und Prävention
– hier auf die Psychiatriekoordination und die Suchthilfekoordination
bezogen – werden fortgeführt und ausgebaut. In der nunmehr gesonderten Organisationseinheit
Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (vorher Plan- und Leitstelle
Gesundheit) wird eine Suchthilfekoordinatorin ab Juni 2007 tätig sein. Das ist
durch personalkompensatorische Maßnahmen innerhalb der Abteilung Soziales und
Gesundheit gelungen. Die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der bezirklichen
Suchthilfe, insbesondere der Präventionsarbeit im notwendigen Umfang, wird
somit künftig abgesichert und verbessert werden. Für diese Legislaturperiode habe sie einen neuen
Psychiatriebeirat berufen, der sich im Wesentlichen aus den bisherigen
hochqualifizierten und kompetenten Mitgliedern zusammensetzt. Gegenwärtig wird
außerdem noch die Berufung eines Vertreters des Jugendamtes bzw. der
Jugendamtsleitung und eines niedergelassenen Arztes vorbereitet. Zu 4.: Im Zeitraum 01.07.2006 bis jetzt ist als Folge
der Umsetzung des GDG im Bezirk keine nennenswerte Reduzierung der
Beratungsangebote speziell im psychiatrischen Bereich festzustellen. Durch die intensive und eng vernetzte
Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst, den Fallmanagern der Abt.
Soziales und den versorgenden Trägern werden Beratungs- und Versorgungsangebote
auch im Einzelfall intensiv geprüft und weitestgehend gewährleistet. Zu 5.: Die
Gesundheits- und Sozialberichterstattung als Basisbericht sollte alle drei bis
fünf Jahre erfolgen. Der letzte Bericht erschien im Jahr 2002. Eine kürzere
Berichterstattung zeigt kaum Trends und Veränderungen deutlich auf. Bei
aktuellen Thematiken ist jederzeit eine Erstellung von Spezialberichten
angezeigt. Der Schwerpunkt der Arbeit wird aber immer im Basisbericht liegen,
da hier alle für den Bezirk wichtigen Indikatorenansätze der Gesundheit
einfließen. Eine Erarbeitungsphase von 9-11 Monaten ist real und üblich.
Kleinere Berichte können bei kontinuierlicher Datenpflege innerhalb eines
halben Jahres erstellt werden. Wie zu 3. berichtet, hat sich die ehemalige Plan- und
Leitstelle neu strukturiert und dem GDG angepasst – ist jetzt Planungs-
und Koordinierungsstelle. Mit Beschluss des Hauptausschusses des
Abgeordnetenhauses im August sind für die künftigen QPK’s 7,75 Stellen je
Bezirk vorgesehen. Mit Stand Oktober 2006 waren im Bezirk 3,15 Stellen
vorhanden. Eine/n Suchtkoordinatorin/tor die/der nicht vorhanden
war, wird es wie berichtet, ab Juni für den Bezirk geben. Bei weiterer personeller Verstärkung der Planungs- und
Koordinierungsstelle wird es auch im Bezirk Treptow-Köpenick wieder möglich
sein, eine turnusgemäße Basisberichterstattung vorzulegen und Spezialberichte
zu erstellen. Realistisch gesehen, strebe sie eine Basisberichterstattung für
2008 an und schaffe gegenwärtig die personellen Voraussetzungen. Zu 6.: Dazu habe sie eine umfangreiche Handreichung
zur Verfügung gestellt. Der Bezirk wird finanzielle Kürzungen der
Mittelzuweisung durch den Senat auf der Grundlage des guten Sozialindexes für
die Zuwendungen an Kontaktberatungsstellen, Zuverdienste- und Alkohol- und
Medikamentenberatungsstellen erhalten. Die Neuberechnung des Psychiatrieentwicklungsprogramms
(PEP) soll bereits 2008 erfolgen. Detaillierte Ausführungen zum PEP und zu den
bezirklichen Auswirkungen sind in der vorgelegten Handreichung enthalten. Der Bezirk kann eine Neuverteilung im Land Berlin
nicht mehr stoppen, da neun Bezirke bei der Neuverteilung gewinnen werden.
Gegenüber der Senatsverwaltung wurden abfedernde Maßnahmen eingefordert. Eine
Antwort steht noch aus. Das Bezirksamt muss im Rahmen der
Haushaltsaufstellung für 2008/2009 prüfen, bis zu welcher Höhe die entstandene
Differenz zwischen Zuweisung und dem echten Bedarf durch den Bezirk
ausgleichbar ist bzw. welche Möglichkeiten der finanziellen Stützung vom
Wegbrechen bedrohter Projekte bestehen oder geschaffen werden müssen. Aussprache: Frau Dr. Brännström: Dank an Frau Bezirksstadträtin Feierabend für ihre
Handreichung. Der öffentliche Gesundheitsdienst ist in der gesundheitlichen
Betreuung neben der ambulanten und stationären die Dritte Säule. Im letzten
Ausschuss hat Frau Bezirksstadträtin Feierabend über die Regionalisierung des
Sozialmedizinischen Dienstes informiert. (1) Wo bleibt die Bürgernähe, wie sie
im Entwurf des Gesetzes gefordert wurde? (2) Wie gelingt es, die Plan- und
Koordinierungsstelle personell zu verstärken? (3) Wie ist es möglich, dass sie
Daten zur Gesundheitsberichterstattung über Internet von der Senatsverwaltung
abfordern kann, aber nicht über den Bezirk erhalte? BzStRin Frau Feierabend: (1) Die Regionalisierung war nicht aufzuhalten. Zur
Bürgerfreundlichkeit, -nähe: Die Edgar-André-Straße ist ganz gut über den ÖPNV
zu erreichen. Die Mitarbeiterinnen (Lichtenberg, Treptow-Köpenick und
Marzahn-Hellersdorf) arbeiten gut zusammen, erstellen schon ein Konzept,
erteilen Informationen, geben Auskünfte. Sie können zum 01.07.2007 die Arbeit
aufnehmen. Soweit sind die anderen regionalisierten Bezirke noch nicht. (2) Hier muss man differenzieren: Es gibt
Einstellungskorridore für Arztstellen und unter diesen fiel eine Stelle für den
Bereich Kinder- und Jugendgesundheitsdienst an. Zurzeit ist nur ein ½-jähriger
Arbeitsvertrag möglich und die Tarifbedingungen des Landes Berlin gelten auch.
Zu diesen Bedingungen sind keine Ärzte zu finden. Das Bezirksamt halte
selbstverständlich die Antragsstellung aufrecht und hoffe die unbesetzten
Stellen zu besetzen. Die Plan- und Koordinierungsstelle werde mit eigenem
Personal besetzt werden können. (3) Man werde in 2008 einen neuen Bericht
vorlegen. Es gibt in der Senatsverwaltung Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz ein neues Basis-Informationssystem mit neuen Abforderungs-
und Zugriffsmöglichkeiten. Sie würde bei Interesse dazu gern im Ausschuss
genauer informieren. Herr Igel: Benötigen wir Sonderbehörden auf Landesebene oder was
spricht dagegen, dass diese Aufgaben auf Bezirksebene wahrgenommen werden?
Warum drängt das Bezirksamt nicht den Senat (der Organisationseinheiten und
Stellen festgeschrieben hat) auf Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen? BzStRin Frau Feierabend: Die Sonderbehörde wird dem Landesamt angegliedert und
sie ist am Ende ein Konstrukt aus den Amtsärzten aus den Bezirken. Die
Zusammenfassung der bisherigen 6 regionalisierten Stellen wurde als möglich
angesehen, da diese nicht dem Klientel dienen sondern der Begutachtung der
Angestellten und Beamten. Diesen ist der weitere Weg zumutbar. Die BzV können
davon ausgehen, dass es Forderungen nach Personal gibt (RdB, BzStR). Leider
werden diese geforderten Stellen bei der Senatsverwaltung für Finanzen als
nicht tragfähig angesehen. Herr Worm: Teilt die BzStRin Frau Feierabend die generelle Kritik
der Gewerkschaft für unseren Bezirk, dass die jetzige personelle und
finanzielle Situation nicht ausreichend ist, um das Gesetz ordentlich und
sachgerecht umzusetzen? Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen Anfrage
fest. |
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