Infektionsschutz

Die Vermeidung von Infektionen und deren Weitergabe an dritte Personen, stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst vor große Herausforderungen.

Hierfür verlangt der Gesetzgeber die Einhaltung strenger Maßnahmen, entsprechend des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Weiterhin kann jeder Mensch durch die Befolgung einfacher Hygieneregeln, das Risiko sich zu infizieren, stark reduzieren.

Unter nachfolgenden Punkten finden Sie ausführliche Informationen und Ratschläge zum Thema Infektionsschutzes.

telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Mittwoch von 9.00 Uhr -12.00 Uhr / 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr