Meldepflichtige Krankheitserreger

Infektionsschutz

Der Infektionsschutz erfordert Maßnahmen, um die Ausbreitung meldepflichtiger und gefährlicher Infektionskrankheiten zu verhindern.
Infektionskrankheiten stellen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Daher zählt der Schutz vor übertragbaren Krankheiten zu den ältesten und bedeutendsten Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Der Infektionsschutz basiert auf den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Alle Informationen zu den Meldepflichtige Krankheiten finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Meldewesen/Meldepflicht/meldepflichtige-krankheiten-und-krankheitserreger-node.html

Weiterführende Informationen zum Thema:

Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz:
https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Wiederzulassung/Mbl_Wiederzulassung_schule.html?nn=16777040

https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Wiederzulassung/Wiederzulassung_Tabelle.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Meldebögen für Ärzte

  • Arztmeldebogen

    PDF-Dokument (317.0 kB)

telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Mittwoch von 9.00 Uhr -12.00 Uhr / 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr