Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.10.2019
- Drucksache Nr. 1832/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Lösungen gefunden und ein Regelwerk erstellt werden, die es allen Lehrkräften, die dieses Angebot auf freiwilliger Basis nutzen möchten, ermöglichen, eine personifizierte Dienstmailadresse (vorname.nachname@schulname-berlin.de) zur Kommunikation mit Schülern und Eltern zu verwenden.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt. Die zuständige Staatssekretärin teilte mit Schreiben vom 09.03.2020 dem Bezirksamt Folgendes mit:
„Wie in anderen Bundesländern ist die Lehrkräfte-Dienstmail auch in Berlin eine wiederkehrende Anforderung an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Diese Fragestellung spiegelt sich ebenfalls in Anfragen aus dem Parlament wider (z. B. Schriftliche Anfrage Nr. 18/13571).
Die aktuellen Vereinbarungen zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und den Bezirken regeln die Einrichtung, Aufrechterhaltung und den Anschluss von IT-Arbeitsplätzen inklusive Einrichtung von E-Mail-Adressen der Verwaltung an den Schulen durch die Senatsverwaltung. Die Ausstattung des pädagogischen Bereichs der Schulen (äußere Schulorganisation), liegt derzeit in Hoheit der Bezirke.
Aus dieser Sachlage heraus sind auch die Bezirke für die Bereitstellung entsprechender Infrastruktur zuständig. Dies betrifft z. B.
- Bereitstellung von Geräten zur Bedienung des E-Mail-Verkehrs (eigene Geräte der Lehrkräfte sind nach den Vorgaben des Landes ausdrücklich verboten),
- Bereitstellung von räumlichen IT-Arbeitsplätzen gemäß arbeitsrechtlichen Vorgaben in den pädagogischen Bereichen der Schulen,
- Finanzierung, Einrichtung und Pflege der E-Mail-Konten (Neuzugänge, Namenswechsel, Schulwechsel, usw.),
- Finanzierung, Einrichtung und Pflege der Zertifikatsverwaltung zur Verschlüsselung von E-Mails.
Insgesamt erfordert ein Projekt zur Ausstattung personifizierter E-Mail-Adressen eine bezirksübergreifende Koordination, die aktuell von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht geleistet werden kann.
Ich bedaure, dass ich Ihnen keine positivere Nachricht übermitteln kann.“
Wir bitten die Drucksache Nr. 1832/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Tobias Dollase
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
Gemäß Konsensliste Überweisung an den Schulausschuss