Auszug - Sicherer Schulweg / Havelmüller-Grundschule  

 
 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 8.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ernst-Reuter-Saal
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 11.05.2020, 17 Uhr, Raum 337 (BVV-Saal) Achtung!!! Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise zur Durchführung der BVV-Sitzung.
0149/XX-01 Sicherer Schulweg / Havelmüller-Grundschule
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0149/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.05.2017       - Drucksache Nr. 0149/XX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Frage zu klären, ob an der Kreuzung Sterkrader Stre / Namslaustraße an der Havelmüller-Grundschule Maßnahmen zur weiteren Schulwegsicherung notwendig sind. Die Überprüfung erfolgt durch z. B. Ordnungsamt, Verkehrssicherheitsberater der Polizei etc.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die empfohlene Schulwegsicherung in die Arbeitsgruppe Fußngerüberwege (AG FGÜ) eingebracht. Die AG FGÜ hat folgende Maßnahmen festgelegt:

r die Sterkrader Straße ist eine Vorstreckung geplant. Hierzu erhält die untere Verkehrsbehörde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) den Auftrag, eine verkehrsrechtliche Anordnung an das Straßen- und Grünflächenamt zu erteilen. Sobald diese vorliegt und finanzielle Mittel seitens der SenUVK zur Verfügung stehen, kann die Errichtung der Querungshilfe beauftragt werden.

r die Namslaustraße ist ein Fußngerüberweg mit Mittelinsel geplant. Auch hierzu erhält die untere Verkehrsbehörde von der SenUVK den Auftrag, eine verkehrsrechtliche Anordnung an das Straßen- und Grünflächenamt zu erteilen. Die Umsetzung der angeordneten Querungshilfe ist abhängig von der Bewilligung der finanziellen Mittel durch die SenUVK.

 

Über den weiteren Verlauf wird im Verkehrsausschuss berichtet.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0149/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer     Katrin Schultze-Berndt  

Bezirksbürgermeister    Bezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

Abstimmungsergebnis

 

 
 

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