Drucksache - 2368/XX
Sachverhalt:
Im Rahmen einer Vorlage zur Benennung von Ansprechpersonen für die IGSV in den Bezirken hat der Rat der Bürgermeister darauf hingewiesen, dass für die Ansprechperson der Bezirke die Schaffung von jeweils einer Stelle mit einem Umfang von 75 % erforderlich sei (RdB-Beschluss Nr. R-556/2019 der 35. RdB-Sitzung vom 14.02.2019).
Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht, gemäß des Beschlusses des Abgeordnetenhauses zur Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) vom 15.11.2018 eine Ansprechperson im Bezirksamt Reinickendorf zu benennen und mit einem Stellenumfang von 75 % auszustatten. Den vom Beschluss vorgesehenen Ansprechpersonen in den Bezirken kommt hierbei eine zentrale Aufgabe zu:
Sie fungieren als Schnittstelle zur federführenden Senatsverwaltung zu den Themen der IGSV, stellen die Kommunikation in den Bezirken sowie innerhalb des Bezirksamts und zur Gesamtkoordinatorin sicher, eruieren Bedarfe in den entsprechenden Handlungsfeldern, stoßen Themen auf Bezirksebene an und koordinieren oder begleiten die Umsetzung, nehmen an Austauschtreffen teil und unterstützen das Monitoring. Anlagen:
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