Drucksache - 1383/XX-01  

 
 
Betreff: Diagonales Parken Alt-Wittenau
Status:öffentlichBezüglich:
1383/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.01.2019      - Drucksache Nr. 1383/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, das diagonale Parken in Alt-Wittenau auch nach den Bauarbeiten auf der Oranienburger Straße beizubehalten.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich mit einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt. Folgende Antwort seitens der Verkehrslenkung Berlin (VLB) liegt vor:

 

„[…] Die derzeitige Schrägaufstellung des ruhenden Verkehrs und die damit verbundene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Straße Alt-Wittenau wurde von ihrem Bezirksamt vorübergehend für die Dauer der umfangreichen und langwierigen Straßenbauarbeiten zum Umbau der Oranienburger Straße angeordnet, da hierdurch ein Ausgleich für die hohe Anzahl weggefallender Parkplätze im Baustellenbereich geschaffen werden konnte. Außerdem trug dies zur Beruhigung des baustellenbedingten Umleitungsverkehrs während der Bauzeit bei.

 

Nach Abschluss der Bauarbeiten soll die alte Parkordnung (mit Längsaufstellung der Kfz) in Alt-Wittenau wiederhergestellt werden, die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h entfällt.

 

So nachvollziehbar und verständlich das Anliegen ist, durch eine geänderte Parkordnung eine Verkehrsberuhigung zu erreichen und dauerhaft mehr Parkmöglichkeiten anzubieten, so widerspricht dieses Ziel nach Verkehrsberuhigung der Funktion der Straße Alt-Wittenau als übergeordnete Hauptverkehrsstraße, denn gerade diese Straße soll den innerstädtischen Durchgangs- und Wirtschaftsverkehr aufnehmen und damit das Nebennetz und folglich die von der Straße Alt-Wittenau abgehenden Wohnstraßen entlasten.

 

Gleichwohl genießt die Verkehrssicherheit auf allen Straßen Berlins oberste Priorität. Zur Beurteilung eventueller Verkehrssicherheitsdefizite stellt § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Rechtsgrundlage dar. Danach dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo es wegen der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Dementsprechend muss aufgrund von besonderen örtlichen Gegebenheiten eine Gefahrenlage bestehen, welche zwingend einer straßenverkehrsbehördlichen Regelung bedarf.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde deswegen vor der Johannes-Lindhorst-Oberschule zeitlich befristet auf die Schulzeiten Tempo 30 angeordnet. Auch aus Lärmschutzgründen erfolgte eine zeitlich befristete Anordnung auf Tempo 30 westlich ab Eichborndamm in der Straße Alt-Wittenau.

 

Die Straße Alt-Wittenau ist derzeit noch eine Hauptverkehrsstraße ohne eigene Radverkehrsanlagen. Rad Fahrende und Kfz teilen sich daher den Straßenraum, der durch eine Schrägaufstellung der parkenden Kfz deutlich verschmälert werden würde. Dies würde zu einer Gefährdung der Rad Fahrenden führen, da sie sich auf engerem Raum mit den Kfz-Führenden arrangieren müssen. Durch rückwärts ausparkende Kfz können Rad Fahrende zusätzlich erheblich gefährdet werden. An diesem Gefährdungspotential würde auch eine Temporeduzierung auf 30 km/h nichts ändern.

 

Aus diesen Gründen kann eine Schrägaufstellung parkender Kfz als dauerhafte Anordnung mit der verbundenen Einengung des Straßenraums in der Straße Alt-Wittenau nicht befürwortet werden und folglich die dafür notwendige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auch nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Ich hoffe auf Ihr Verständnis, auch wenn ich aus den genannten Gründen Ihrem Wunsch nicht nachkommen kann. […]“

 

Das Bezirksamt bedauert die Entscheidung der SenUVK und hat deshalb erneut mit der SenUVK Kontakt aufgenommen. Das Bezirksamt hat nun folgende Antwort seitens des zuständigen Staatssekretärs erhalten:

 

„[…] Auch nach einer erneuten Prüfung kann ich Ihnen kein anderes Ergebnis in Aussicht stellen und verweise auf die in meinem Schreiben vom 05.12.2019 dargelegten Begründungen.

 

Gern kann ich das Hauptargument nochmals darlegen:

Die von Ihrer BVV gewünschte Schrägaufstellung der Kraftfahrzeuge in der als Hauptverkehrsstraße eingestufte Straße Alt-Wittenau hätte die Gefährdung der Rad Fahrenden zur Folge, da der gemeinsam genutzte Straßenraum dadurch deutlich verschmälert werden würde. Zusätzlich ergeben sich für Rad Fahrende weitere erhebliche Sicherheitsrisiken durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge.

 

Bei allem Verständnis für das Anliegen, bei einer angespannten Parkplatzsituation mehr Parkplätze schaffen zu wollen, so kann aus den o.g. Gründen eine Schrägaufstellung parkender Fahrzeuge als dauerhafte Anordnung mit der verbundenen Einengung des Straßenraums in der Straße Alt-Wittenau nicht befürwortet werden. Die damit verbundenen Gefährdungen für den Radverkehr würden auch durch die vorgeschlagene Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 nicht ausgeräumt werden können, so dass auch in Kombination dieser Maßnahmen aus Verkehrssicherheitsgründen keine derartige Anordnung erfolgen kann. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1383/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer Katrin Schultze-Berndt  

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

Stammbaum:
1383/XX   Diagonales Parken Alt-Wittenau   BVV-Büro   Ersuchen
1383/XX-01   Diagonales Parken Alt-Wittenau   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen