Auszug - Wartezeiten im Bürgeramt abbauen (Vorlage zur Kenntnisnahme)  

 
 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 6.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ernst-Reuter-Saal
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 11.05.2020, 17 Uhr, Raum 337 (BVV-Saal) Achtung!!! Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise zur Durchführung der BVV-Sitzung.
0966/XIX-01 Wartezeiten im Bürgeramt abbauen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0966/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung  des  Beschlusses  der  Bezirksverordnetenversammlung  vom 08.07.2015 zur Drucksache Nr. 0966/XIX:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, das Online-Angebot der Bürgerämter schneller auszubauen und dadurch die Bearbeitungszeiten für die Kunden zu verkürzen und zu einer Entlastung der Mitarbeiter in den Bürgerämtern beizutragen.

Das Bezirksamt sollte außerdem alle Maßnahmen prüfen und vorbereiten, die zu einer Erweiterung des Online-Angebotes nötig sind.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Wie bereits in dem Zwischenbericht vom 24.11.2015 berichtet, hat sich das Bezirksamt für eine Verbesserung des Online-Angebots bei der verfahrensverantwortlichen Senatsverwaltung für Inneres und Digitalisierung eingesetzt. Seitdem wurde die Anzahl der Online-Dienstleistungen um einige Dienstleistungen erweitert, für die aber ein Personalausweis notwendig ist, dessen Online-Funktion auch aktiviert sein muss. Das Service-Konto Berlin ist eingerichtet, jedoch ist zur Hochstufung in die Sicherheitsstufe 2, die eine Antragstellung weniger Dienstleistungen online ermöglicht, die aktivierte Online-Ausweisfunktion notwendig.

 

Dienstleistungen, für die es ein Online-Angebot gibt, sind derzeit die einfache Melderegisterauskunft, die Urkundenbeantragung bei den Standesämtern, die Beantragung von Anwohner-/Bewohnerparkausweisen sowie das Abmelden von Kraftfahrzeugen. Dieses Angebot gilt aber nur für Kraftfahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, da sich hier auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ein verdeckter Sicherheitscode befindet.

 

Die Geschäftsprozesse einiger weiterer Online-Dienstleistungen sind durch die AG Geschäftsprozessmanagement/Digitalisierung Bürgerdienste bereits beschrieben und somit für eine Digitalisierung durch das LABO vorbereitet. Hier muss noch eine Programmierung der Online-Dienstleistungen erfolgen. Die Beschreibung vieler weiterer Online-

Dienstleistungen wird derzeit durchgeführt oder ist demnächst vorgesehen. Bei einigen ursprünglich geplanten Online-Dienstleistungen bezüglich Personalausweis/Pass werden Gesetzesänderungen des Bundesgesetzgebers angestrebt, um Online-Angebote zu ermöglichen.

 

Für die Nutzung von Online-Dienstleistungen ist Voraussetzung, dass die Bürgerinnen und Bürger die Online-Funktion des Personalausweises freigeschaltet haben. Dies wurde bisher nur in geringem Maße vollzogen. Seit dem Jahr 2018 wird die Online-Funktion des Personalausweises bei einer Neubeantragung automatisch freigeschaltet.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0966/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer         Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Abstimmungsergebnis

 

 
 

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