Drucksache - 2297/XX  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
11.12.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
20.01.2020 
42. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
02.03.2020 
43. teilöffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.05.2020 
45. teilöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Bezirksrechnung 2018 elektronische Fassung

Sachverhalt

Begründung:

 

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

Das Haushaltsjahr 2018 hat mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 13.813.815,55 Euro abgeschlossen. Das Ergebnis wird in das Haushaltsjahr 2020 vorgetragen.

Ebenso entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 6 und 7 der Bezirkshaushaltsrechnung).

In Summe wurden 427.397,09 Euro an außerplan­mäßigen Ausgaben und 8.695.519,68 € an außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zugelassen und in Anspruch genommen. Überplanmäßige Ausgaben und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht in Anspruch genommen. In allen Fällen erfolgte die Zulassung mit Ausgleich (u. a. im Rahmen der Basiskorrektur).

 


Beschlussentwurf :

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Bezirkshaushaltsrechnung sowie die im Haushaltsjahr 2018 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt.

 


Rechtsgrundlage:

 

§ 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BezVG

Nr. 2.1 AV § 37 LHO und Nr. 9 AV § 80 LHO

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Siehe Anlage

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen