Drucksache - 2297/XX
Begründung:
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Das Haushaltsjahr 2018 hat mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 13.813.815,55 Euro abgeschlossen. Das Ergebnis wird in das Haushaltsjahr 2020 vorgetragen. Ebenso entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 6 und 7 der Bezirkshaushaltsrechnung). In Summe wurden 427.397,09 Euro an außerplanmäßigen Ausgaben und 8.695.519,68 € an außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zugelassen und in Anspruch genommen. Überplanmäßige Ausgaben und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht in Anspruch genommen. In allen Fällen erfolgte die Zulassung mit Ausgleich (u. a. im Rahmen der Basiskorrektur).
Beschlussentwurf :
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die als Anlage beigefügte Bezirkshaushaltsrechnung sowie die im Haushaltsjahr 2018 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BezVG Nr. 2.1 AV § 37 LHO und Nr. 9 AV § 80 LHO
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Siehe Anlage
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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