Auszug - Die Freiwilligen Feuerwehren stärken (Vorlage zur Kenntnisnahme)  

 
 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 6.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ernst-Reuter-Saal
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 11.05.2020, 17 Uhr, Raum 337 (BVV-Saal) Achtung!!! Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise zur Durchführung der BVV-Sitzung.
1325/XX-01 Die Freiwilligen Feuerwehren stärken
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1325/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung  des  Beschlusses  der  Bezirksverordnetenversammlung  vom 12.12.2018 zur Drucksache Nr. 1325/XX:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen im Berliner Senat und bei der Berliner Feuerwehr dafür einzusetzen, dass die Ausrüstung und die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehren in Reinickendorf zeitnah verbessert werden. Sowohl die räumliche Situation, der Zustand der sanitären Anlagen und die Aufenthaltsräume der Frohnauer Freiwilligen Feuerwehr sind unwürdig und untragbar. Die sächliche Ausstattung lässt befürchten, dass die Wahrnehmung der Aufgaben einer Feuerwehr nicht in vollem Umfang zu gewährleisten ist.

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Wie bereits mehrfach thematisiert wurde, lehnt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Stellungnahmen zu sämtlichen Anfragen und Ersuchen (Mündliche, Schriftliche, Kleine oder Große Anfragen) ab, die von der Bezirksverordnetenversammlung an das Bezirksamt gerichtet, von diesem aufgegriffen und an die Senatsverwaltung weitergeleitet wurden. Diese werden dort regelmäßig mit der Antwort beschieden, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen der Bezirke grundsätzlich nicht berichtspflichtig sei, sondern dem Abgeordnetenhaus als Parlamentarischem Kontrollgremium. Hierzu liegen Schreiben vom 11.02.2019 und dem 27.05.2019, die sich auf ein Schreiben vom 05.12.2014 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport beziehen, bei.

 

Das Bezirksamt hat diese Frage auf mehreren Ebenen thematisiert, um hier eine Änderung der Grundhaltung herbeizuführen. Leider hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ihre Position nicht geändert, so dass mit einer Beantwortung nicht mehr zu rechnen ist.

 

Aus diesem Grund empfiehlt das Bezirksamt den Bezirksverordneten, über die Fraktionen ihrer Parteien im Abgeordnetenhaus und dessen Ausschüssen, auf den Senat an entsprechender Stelle einzuwirken, um relevante Antworten zu erhalten oder eine Berichtspflicht gegenüber den Bezirksämtern zu erwirken.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1325/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer         Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme als Zwischenbericht

 

Abstimmungsergebnis

 

 
 

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