Auszug - Mitnahme von Dreirädern für Menschen mit Beeinträchtigungen in U- und S-Bahn  

 
 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 8.46
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ernst-Reuter-Saal
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 11.05.2020, 17 Uhr, Raum 337 (BVV-Saal) Achtung!!! Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise zur Durchführung der BVV-Sitzung.
2097/XX-01 Mitnahme von Dreirädern für Menschen mit Beeinträchtigungen in U- und S-Bahn
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
2097/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.12.2019           - Drucksache Nr. 2097/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Menschen, die wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen ein Dreirad nutzen müssen, dieses mit in U- und S-Bahnen nehmen können, um auch ihnen Mobilität zu ermöglichen.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die S-Bahn, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) angeschrieben.

 

Folgende Antwort der BVG liegt dem Bezirksamt vor:

 

[…] Die BVG möchte, dass alle ihre Fahrgäste, ob mit oder ohne Mobilitätsbeeinträchtigungen, den ÖPNV komfortabel und ihren Bedürfnissen entsprechend nutzen können.

 

Deshalb dürfen Fahrgäste mit einer anerkannten Schwerbehinderung bereits jetzt ihr Dreirad in U-Bahnen mitnehmen, obwohl Fahrräder mit mehr als zwei Rädern nach den Tarifbestimmungen des VBB grundsätzlich nicht mitgeführt werden dürfen. Damit die Sicherheit aller Fahrgäste gewährleistet ist, müssen einige Bedingungen erfüllt sein, um mit einem Dreirad einzusteigen:

 

-          Der Besitzer oder die Besitzerin des Dreirades muss einen gültigen Schwerbehindertenausweis dabeihaben.

 

-          Das Dreirad muss als orthopädisches Hilfsmittel anerkannt sein. Diese Anerkennung nehmen die Krankenkassen oder die Versorgungsämter vor. Der Fahrgast benötigt einen entsprechenden Nachweis, den er dem Fahrpersonal auf Nachfrage zeigen kann. Ein Schreiben eines Arztes oder einer Ärztin ersetzt die Anerkennung als orthopädisches Hilfsmittel nicht.

 

-          Das Dreirad muss sicher in U-Bahnen abgestellt werden. Grundsätzlich muss außerdem genügend Platz im Fahrzeug vorhanden sein und die Fluchtwege und Ein- und Ausgänge müssen frei bleiben. Zudem sollten die orthopädischen Hilfsmittel nicht länger als 120 cm sein.

 

Sind diese Voraussetzungen gegeben, dürfen schwerbehinderte Fahrgäste mit Dreirad U-Bahn fahren. […]“

 

Die S-Bahn teilte Folgendes mit:

 

[…] Die S-Bahn Berlin und die Eisenbahnverkehrsunternehmen des Regionalverkehrs haben im Rahmen der im VBB-Tarif geltenden Beförderungsbedingungen Regelungen für die Mitnahme von Dreirädern in S-Bahnen getroffen.

 

Gemäß VBB-Tarif Teil A § 11 „Besondere Regelungen für den Eisenbahnregionalverkehr und die S-Bahn Berlin“ Punkt 4 können in den Zügen/S-Bahnen Dreiräder mitgenommen werden, sofern:

 

a)      diese als orthopädisches Hilfsmittel verordnet sind

b)      ausreichend Platz vorhanden ist und

c)      die Züge dies baulich zulassen.

 

Dreiräder können dabei auch als alternatives Beförderungsmittel ggü. dem Rollstuhl dienen. In solchen Fällen ist sogar ein angemessenes Fahren im Bahnhof bzw. auf den Bahnsteigen ohne absteigen zugelassen.

 

Gemäß Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel besteht kein Versagensgrund für die Mitnahme, soweit die einheitlichen Abmessungen für Rollstühle eingehalten werden:

 

* Länge: 120 cm + 5 cm für die Füße bzw. >120 für Dreiräder, Liegedreiräder, lange Laufräder, große Micro-Bikes, nicht trennbare Hand-Bikes, Fahrräder und Elektrofahrräder

* Breite: 70 cm + min. 10 cm für die Hände am Rad.

 

Hierzu möchten wir dringend empfehlen, das Dreirad dann durch ein entsprechendes Piktogramm (Rollstuhl) zu kennzeichnen. Orthopädische Hilfsmittel sind diejenigen Fahrzeuge, für die eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse/das Versorgungsamt nachgewiesen wird.

 

Die Mitnahme des Dreirades ist r schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „G/aG“ im Schwerbehindertenausweis unentgeltlich.

 

Die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Reisender ist uns wichtig. Daher möchten wir ergänzend an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die S-Bahn Berlin darauf vereinbart haben, dass schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „G/aG“ im Schwerbehindertenausweis seit dem 1. Januar 2020 in den Zügen/S-Bahnen ein Fahrrad, welches bekanntermaßen kein orthopädisches Hilfsmittel ist, kostenfrei mitnehmen können. […]“

 

Der zuständige Staatssekretär der SenUVK teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

[…] Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen die Interessen von Menschen mit Behinderungen sehr am Herzen. Daher setzen wir uns schon seit Längerem unter anderem dafür ein, für Menschen, die auf ein Dreirad angewiesen sind, dessen Nutzung im ÖPNV im Gebiet des Verkehrsbundes Berlin-Brandenburg zu erleichtern.

 

Zum 1.1.2020 wurde daher der VBB-Tarif dahingehend geändert, dass nun § 11 (7) Nr. 4 des VBB-Tarifs regelt, dass in Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs und der S-Bahn auch nichtmotorisierte Liegeräder sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern diese als orthopädisches Hilfsmittel verordnet sind, ausreichend Platz vorhanden ist und die Züge dies baulich zulassen.

 

Im Berliner ÖPNV verkehren bei Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, Fähre und im Eisenbahn-Regionalverkehr sehr unterschiedliche Fahrzeuge. In vielen Fahrzeugen sind die Eingangs- und Mehrzweckbereiche nicht darauf ausgelegt, Platz zur Abstellung großer Dreiräder zu bieten. In jedem Fall ist in den Fahrzeugen ein gewisser Fahrgastfluss zum Ein- und Aussteigen und auch eine Entfluchtung der Fahrzeuge im Notfall sicherzustellen. Häufig befinden sich notwendige Haltevorrichtungen im Eingangsbereich. Umfangreiche Tests des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) haben ergeben, dass handelsübliche Dreiräder mit einer Breite von i.d.R. ca. 71 cm und einer Länge zwischen 185 cm und 210 cm in vielen Fahrzeugen des ÖPNV nicht oder nur sehr schwer einstellbar sind.

 

Auch die Zuwegung zu Bahnsteigen mit Aufzügen ist auf den Transport von Personen ausgelegt und bietet nicht immer ausreichend Platz zur Beförderung von Dreirädern.

 

Daher bitte ich um Verständnis, dass aus unserer Sicht eine noch weitergehende Regelung mit der bestehenden Infrastruktur und dem bestehenden Wagenpark kaum möglich ist. Ich kann Ihnen aber zusichern, dass bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge auch die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen umfangreich in die Abwägungen zur Fahrzeuggestaltung mit einfließen. […]“

 

Folgende Antwort seitens des VBB liegt dem Bezirksamt vor:

 

[…] Die Beförderung von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln ist grundsätzlich zugelassen, wenn die Bauart des Verkehrsmittels es zulässt und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Wenn es sich bei dem Dreirad um ein vom Orthopäden auf die Bedürfnisse des schwerbehinderten Menschen zugeschnittenes Fahrzeug handelt, es mithin im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes auftaucht und die Bauart des Verkehrsmittels die Mitnahme zulässt, kann es mitgenommen werden.

 

In einem Praxistest wurde vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und den Verkehrsunternehmen die Mitnahmemöglichkeit von Dreirädern untersucht. Im Ergebnis wurden durch die Verkehrsunternehmen folgende grundsätzliche Bedenken geäert:

 

Aus baulichen Gründen des Verkehrsmittels ist eine Mitnahme des Dreirades nicht immer möglich. Die Kapazitäten für die Fahrgastbeförderung würden weiter eingeschränkt. Es muss sichergestellt sein, dass der Zu- und Ausstieg in das Verkehrsmittel erfolgen kann. Der Zugang zu bzw. Abgang von den Bahnhöfen und Aufzügen muss gewährleistet sein.

 

Je nach Ausführung besitzen Dreiräder eine Länge von über 2 Meter und sind bis zu 80 Zentimeter breit. Die Mitnahme in der U-Bahn ist bauartbedingt als auch aus betrieblichen Erfordernissen und Sicherheitsgründen deshalb nicht möglich.

 

In den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs und der S-Bahn können auch nichtmotorisierte Liegeräder sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern diese als orthopädisches Hilfsmittel verordnet sind, ausreichend Platz vorhanden ist und die Züge dies baulich zulassen.

 

[…] der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen setzen sich weiter dafür ein, dass Menschen mit Behinderung eine selbstständige Mobilität ermöglicht wird. Auch in Zukunft werden Investitionen in moderne, barrierefreie Fahrzeuge und zur Verbesserung der Infrastruktur getätigt. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2097/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer      Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

Abstimmungsergebnis

 

 
 

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