Tagesordnung - 29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 12.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Haushaltsaufstellung 2020/2021 – Zwischenbericht      
Ö 3  
Stelle für Antidiskriminierungsbeauftragte/n in Neukölln schaffen  
Enthält Anlagen
1222/XX  
Ö 4  
Beschäftigungsmöglichkeiten im Bezirksamt schaffen  
Enthält Anlagen
1184/XX  
Ö 5  
Förderung des Bezirksjugendrings  
Enthält Anlagen
1323/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsaufstellung den Bezirksjugendring ab 2020 finanziell aus den Mitteln aus der Abt. Jugend zu fördern.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsaufstellung den Bezirksjugendring ab 2020 finanziell zu fördern.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 11. September 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Bezirksjugendrings ab 2020 aus den Mitteln der Abt. Jugend zu fördern.

 

Das Bezirksamt berichtet zum Antrag:

 

Die Jugendverbandsarbeit, u.a. auch der Landesjugendring, wird überbezirklich über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie institutionell gefördert. Laut neuem AGKJHG werden „demokratisch organisierte Jugendverbände und Jugendgruppen … insbesondere durch Zuwendungen nach den Maßgaben des § 47 gefördert“, d.h. als regelhafte Förderung der freien Jugendhilfe entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage. Die Budgetierung ermöglicht den Bezirken dabei zwar in der der Regel gewisse Regiekostenanteile, ist jedoch ansonsten auf die Leistungserbringung in Form von Mengen abgestellt.

 

Die Senatsverwaltung hat im Zuge der Einführung des Jugendfördergesetztes den Jugendämtern zusätzliche finanzielle Mittel in der vereinbarten Größenordnung von für 2,5 zusätzliche Stellen zur Förderung der Beteiligung zugewiesen. Dies sind eigentlich Transfermittel in Höhe von 137.500 €, aber es bleibt dem Jugendamt überlassen, die zusätzlichen finanziellen Mittel mit bezirkseigene Stellen oder in Form von Trägerverträgen an freie Träger umzusetzen. Das Jugendamt hatte sich vor dem genannten Beschluss entschieden, die Mittel in bezirkliche Stellen umzusetzen und u.a. das kommunale Kinder- und Jugendbüro zu stärken.

 

Die Leistungen erfolgen zum Produkt 80968 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Prozessen. Die Bezugsgröße ist „Leistungsstunde“, d.h. nach der aktuellen pauschalen Anschubfinanzierung muss sich das Produkt über Mengen und die entsprechende Budgetierung refinanzieren.

 

Inhaltlich ist die Förderung der Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Heranwachsenden eine unmittelbare Aufgabe des Jugendamts Neukölln. Die bestehenden Strukturen des Kinder- und Jugendbüros sind angesichts der massiven Herausforderungen in diesem Bereich nicht ausreichend, um dieses Ziel umfassend zu erfüllen. Hierfür bedürfte es in vielen verschiedenen Themenbereichen die vorgesehene personelle Verstärkung.

 

Das Jugendamt sieht die Unterstützung des Bezirksjugendrings in Neukölln als Möglichkeit. Hier könnten Möglichkeiten der Förderung von Beteiligungsstrukturen und -formen für Kindern und Jugendlichen entstehen, die evtl. nicht über die bestehenden Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit erreicht werden.

 

Wie bereits im Schlussbericht zur Drucksache 1322/XX „Geschäftsführung des Bezirksjugendrings“ ausgeführt, besteht seitens des Jugendamts die Bereitschaft, die rderung der Beteiligung junger Menschen durch den Bezirksjugendring mit einem Finanzvolumen in Höhe von ca. 0,5 VZÄ zu fördern. Wie bereits in der 38. Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtet und seitens der Ausschussmitglieder zustimmend zur Kenntnis genommen, sind die Förderung der Beteiligung im Haushalt 2020 insgesamt 27.000,00 Euro vorgesehen.

 

Eine darüber hinaus gehende Finanzierung des Bezirksjugendrings ist glich, wenn zusätzliche Transfermittel zur Verfügung stehen und dann budgetierbare Leistungen der Jugendhilfe erbracht werden. Allerdings ist der Bezirksjugendring bisher als Leistungsanbieter nicht in Erscheinung getreten und auch in der vom JHA beschlossenen Planung der in 2020 zu finanzierenden Angebote bisher nicht berücksichtigt. Zudem ist weder Ort und Art der angedachten Leistung bekannt noch liegen Antrag und/oder Konzept vor.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14. Januar 2020

 

 

___________________ _____________________

Martin Hikel Falko Liecke

   
    22.05.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.5 - überwiesen
   

Der Antrag wird mitberatend in den Jugendhilfeausschuss und federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    06.06.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Blumenthal übergibt Herrn Hecht das Wort zur Begründunge des Antrages. Die Höhe der Förderung soll demnach von den Bedarfen des Bezirksjugendringes abhängig gemacht werden.

 

Herr Kringel fragt, ob dies zusätzlich zu den Mitteln aus Antrag 1322/XX erfolgen soll. Frau Blumenthal bejaht dies. Auf Nachfrage ergänzt Frau Blumenthal, dass es sich um bezirkliche Mittel handeln soll.

 

Herr Glücklich ergänzt, dass im kommenden Landesjugendhilfeausschuss eine Honorarordnung besprochen wird, die mit dieser Frage zusammenhängt.

Herr Gladisch weist darauf hin, dass der Bezirk keine Möglichkeit hat, den Bezirksjugendring in dieser Form zu fördern. Der Bezirk kann Jugendarbeit fördern und keine Institutionen. Es müssen also konkrete Projekte benannt werden. Eine pauschale und institutionelle Förderung ist nicht möglich. Dafür ist der Senat zuständig.

Herr Benecke stimmt Herrn Gladisch zu, weist aber darauf hin, dass der Bezirksjugendring nur für Neukölln zuständig ist und daher keine Landesmittel erwarten kann. Er sieht einen Anreiz für Träger, sich zu beteiligen, wenn der Bezirksjugendring eigene Mittel erhalten kann.

 

Frau Heßmann zeigt sich irritiert, dass der Bezirksjugendring mit eigenen Mitteln als neuer Träger aufgebaut werden soll, der eigene Stellen und eigene Mittel hat. Frau Blumenthal weist darauf hin, dass genau das geplant und auch erforderlich ist. Sie schränkt aber ein, dass der Bezirksjugendring nur begrenzte Mittel erhalten soll. Der Bezirksjugendring soll dann Flyer drucken, Öffentlichkeitsarbeit machen, Fortbildungen organisieren und andere Träger koordinieren.

Herr Hecht erläutert dazu, dass es früher durchaus üblich war die Bezirksjugendringe für ihre Arbeit zu finanzieren, da die Unterstützung und Förderung der Kinder und Jugendarbeit im Bezirk speziell von Kinder- und Jugendverbänden ausgehend politisch gewollt waren.

 

Frau Bülck stellt fest, dass es sich beim Bezirksjugendring derzeit noch nicht um einen anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe handelt. Sie stellt daher in Frage, ob es sinnvoll ist, einen noch nicht anerkannten Träger bereits Mittel zuzusichern und damit die ohnehin knappen Mittel zu blockieren. Herr Benecke antwortet, dass die endgültige Mittelzusage letztlich erst erfolgt, wenn entsprechende Anträge gestellt werden. Die Anerkennung als freier Träger müsse jedenfalls erfolgen und könne dann ja auch bei nicht Vorliegen der Voraussetzungen versagt werden.

Herr Kringel fasst zusammen, dass ein neuer Träger geschaffen wird, der finanziert werden muss. Dazu könnte es eine Anschubfinanzierung vom Senat geben und zusätzlich werden bezirkliche Mittel benötigt. Dieser bezirkliche Mehrbedarf ginge dann zu Lasten anderer Träger. Herr Liecke stimmt zu, dass es keine zusätzlichen Mittel gibt. Der Jugendhilfeausschuss muss demnach bei den Haushaltsberatungen entscheiden, an welcher Stelle gespart werden soll. Er weist zudem darauf hin, dass die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses nachrangig zu den Entscheidungen des Jugendamtes sind.

 

Herr Benecke erwidert, dass der Bezirksjugendring auch trägerübergreifende Leistungen erbringen kann, sodass die einzelnen Träger auch bei Einschnitten in eigene Mittel zustimmen können.

Frau Blumenthal ergänzt dazu, dass dieses Verfahren eher schwierig ist, da Träger im Bezirksjugendring mit organisiert sind, die bisher keine Förderung erhalten.

 

Herr Glücklich fragt, was passiert, wenn die Anschubfinanzierung ausgelaufen ist. Herr Benecke antwortet, dass diese Situation nicht neu ist und sich die Träger darauf einstellen werden.

Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

   
    12.08.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 5 - vertagt
   

Förderung des Bezirksjugendrings

Drs. Nr. 1323/XX

 

Aus Sicht der Fraktion der SPD wären hinsichtlich der Finanzierung konkrete Aussagen durch den JHA hilfreich und notwendig. Die Fraktion der CDU erwidert, dass dies vorgesehen war. Daraufhin bittet die Fraktion der SPD um Vertagung.

Der Antrag wird vertagt.

1

 

   
    29.08.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 10 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die antragstellende Fraktion der SPD begründet den Antrag. Die Förderung ist auf Landesebene sichergestellt; mit dem Antrag soll dies auch im Bezirk etabliert werden.

 

Herr Hikel sieht keine Hindernisse in der Umsetzung, sofern der Jugendhilfe-Ausschuss auf entsprechend verfügbare Mittel verweisen kann.

 

Daraufhin bringt die Fraktion der SPD folgenden Änderungsantrag ein:

„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsaufstellung den Bezirksjugend­ring ab 2020 finanziell aus den Mitteln aus der Abt. Jugend zu fördern.“

 

Die Fraktion der CDU bittet darum, dennoch zunächst auf entsprechend vorhandene Landesmittel zurückzugreifen. Herr Hikel informiert über ein Rundschreiben zum Bezirksplanfonds, in dem angekündigt wurde, dass entsprechende Mittel vorhanden sind.

 

Der Antrag in geänderter Fassung wird mit Ja-Stimmen der SPD, Grüne und Linke und Nein-Stimmen der CDU und AfD angenommen und der BVV zur Beschlussfassung empfohlen.

1

 

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsaufstellung den Bezirksjugendring ab 2020 finanziell aus den Mitteln aus der Abt. Jugend zu fördern

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch bei Enthaltung des Fraktionslosen Babilon beschlossen.

   
    22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.13 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Kenntnis genommen

Ö 6  
Geschäftsführung des Bezirksjugendrings  
Enthält Anlagen
1322/XX  
Ö 7  
Bürgerhaushalt für Neukölln  
Enthält Anlagen
1333/XX  
Ö 8  
Tatsächliche Bürgerbeteiligung bei der Haushaltsplanung ermöglichen  
Enthält Anlagen
1225/XX  
Ö 9  
Aktionsplan zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)  
Enthält Anlagen
1180/XX  
Ö 10  
Öffentliche Stätte der Erinnerung für im Dienst getötete Berliner Polizeimitarbeiter*innen  
Enthält Anlagen
1330/XX  
Ö 11  
Keine Verwaltungsreform zu Lasten der Bezirke  
Enthält Anlagen
0736/XX  
Ö 12  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
Protokollabstimmung der 27. und 28. Sitzung      
Ö 15  
Nächste Sitzung am 29. August 2019      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen