Auszug - Keine Verwaltungsreform zu Lasten der Bezirke  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 12.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0736/XX Keine Verwaltungsreform zu Lasten der Bezirke
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEHaushWiVerwGleich
Verfasser:Licher, ThomasMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Keine Verwaltungsreform zu Lasten der Bezirke

Drs. Nr. 0736/XX

 

Die antragstellende Fraktion der LINKEN hält weiter daran fest, dass es zu keiner Einschränkung der Bezirkskompetenzen im Rahmen der Verwaltungsreform kommen darf. Zwischenergebnisse des Reformprozesses sind beispielsweise der 6. Stadtrat und die Tendenz zum Muster-Bezirksamt.

 

Herr Hikel berichtet, dass sich seit der letzten Berichterstattung im März zu diesem Thema hier im Ausschuss keine wesentlichen Veränderungen ergeben haben. Zum Punkt „Muster-BA“ verweist er auf die Formulierung „sollte“. Insofern ist hier noch nicht klar, ob es eine bestehende Basis der Bezirksämter geben wird, auf der die Bezirke dann individuell aufbauen können. Auch bei den Zuständigkeiten gibt es noch keine endgültige Aussage. Er versichert, dass in diesem langen Prozess auch weiterhin nicht auf die Wahrung der Kompetenzen der Bezirke verzichtet werden soll. Er erklärt sich bereit, hier im Ausschuss auch weiterhin über diesen Prozess zu berichten.

 

Die Fraktion der Linken möchte dieses Angebot des BzBm annehmen und möchte, dies als TOP für die Ausschusssitzungen aufnehmen.

 

Die CDU bittet daraufhin, die Diskussion um diesen Antrag abzuschließen.

 

Mit Ja-Stimmen der CDU und der Linken, mit Nein-Stimmen der SPD, Grünen und mit Enthaltung der AfD wird der Antrag abgelehnt.

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