Drucksache - 1184/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt dem federführenden Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in allen Bereichen, auch in Eigenbetrieben zu prüfen, ob und wo im Rahmen des aktuellen Teilhabeprogramms nach § 16i SGB II langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig eingestellt werden können.
Begründung: Einstellungen im Rahmen dieses Förderprogramms können sowohl Arbeitslosen eine anspruchsvolle Tätigkeit bieten als auch dem Bezirksamt ermöglichen, zusätzliche Leistungen im Interesse der Neuköllner Bürger*innen zu realisieren.
-Schlussbericht-
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 37. Sitzung der XX. Wahlperiode am 28.08.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten, in allen Bereichen, auch in Eigenbetrieben zu prüfen, ob und wo im Rahmen des aktuellen Teilhabeprogramms nach § 16i SGB II langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig eingestellt werden können. Nach länger andauernden Prüfung der jeweils fachlich zuständigen Abteilungen konnten letztlich nur im Amt für Soziales Beschäftigungsmöglichkeiten identifiziert werden. Am 26. Oktober 2021 fasste das Bezirksamt den Beschluss, dort zwei nach EG 3 und EG 4 TV-L bewertete Beschäftigungspositionen, die nach § 16i SGB II gefördert werden, zu schaffen. Da nach dieser Vorschrift lediglich die entsprechenden Tabellenentgelte, nicht aber das gesamte Arbeitgeberbrutto förderfähig ist, ergeben sich Haushaltsrisiken in Form von nicht durch die Förderung abgedeckten Personalkosten in Höhe von insgesamt 302.377,41 Euro für die Laufzeit der Förderung von fünf Jahren. Die Gesamtsumme setzt sich – beispielhaft für volle Kalenderjahre – zusammen aus den folgenden Teilbeträgen.
Zuzüglich pauschaler Ausgaben in Höhe von 8.000,00 Euro pro Stelle und Jahr für die Kosten des Arbeitsplatzes auf Grundlage des KGSt-Berichte 13/2019 „Kosten eines Arbeitsplatzes“. Diese Beträge sollen laut Beschluss des Bezirksamtes durch das Amt für Soziales, beispielsweise durch Stellensperrungen aufgebracht werden. Ausdrücklich heißt es dort: „Das Finanzrisiko trägt das Amt für Soziales“.
Als Leiter des Geschäftsbereichs Soziales bin ich nicht bereit, dieses Finanzrisiko hinzunehmen, die dafür erforderlichen Einsparungen anzuordnen und die damit verbundenen Einschnitte in die Leistungsfähigkeit des Amts für Soziales zu vertreten. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und zur Beschlussfassung noch nicht absehbaren Situation, die durch enorme Herausforderung in den Regelaufgaben gekennzeichnet ist, wäre das eine fatale Entscheidung, die die ohnehin aufgrund personeller Unterausstattung eingeschränkte Dienstleistungs- und Reaktionsfähigkeit des Amts für Soziales weiter und möglicherweise entscheidend schwächen würde.
Nur ergänzend teile ich mit, dass im Wege der dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze für die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16i SGB II mit Landesergänzungsförderung insgesamt 32 Plätze an Träger vergeben wurden, deren Tätigkeiten einen engen Bezug zu Aufgaben des Bezirksamtes Neukölln haben. Dazu gehören Aufgaben der Grünanlagenpflege, Hausmeisterdienste in Kindertageseinrichtungen, Seniorenbetreuung, das Kulturnetzwerk Neukölln und Unterstützung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen 42 Stellen mit einem mittelbaren Bezug zu den Aufgaben des Bezirksamtes, wie zum Beispiel die Suppenküche der Kubus gGmbH, Senioren und Kinderbegleitung und das Britzer Weingut.
Berlin-Neukölln, 06. September 2022
Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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