Drucksache - 1333/XX  

 
 
Betreff: Bürgerhaushalt für Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBzBm/Fin
Verfasser:Licher, ThomasHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
22.05.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
12.08.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
29.08.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
11.09.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
14.06.2021 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HWVG
Ausschuss HWVG vertagt 1
Ausschuss Beschluss HWVG
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 1
Schlussbericht

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Möglichkeit der Einführung eines Bürgerhaushaltes r Neukölln zu prüfen. Dabei sollen unterschiedlich Varianten erwogen werden, ob im Rahmen der regulären Haushaltsberatungen oder außerhalb der Beratungen eine Summe zur direkten Gestaltungen durch die Neuköllnerinnen und Neuköllner zu Verfügung gestellt werden kann.

Die Prüfung sollte auch die Frage beinhalten, welche Verfahren im Sinne der Förderung der direkten Demokratie am sinnvollsten sind und eine breite Beteiligung der Neuköllnerinnen und Neuköllner sichern.

 

Begründung: In Berliner Bezirken wird das Instrument Bürgerhaushalt schon erfolgreich angewendet. Ein Bürgerhaushalt wäre sicher auch für Neukölln eine Möglichkeit, das Interesse an der aktiven Mitwirkung der Bezirkspolitik zu steigern und für einen Teil des dem Bezirkes zu Verfügung stehenden Mittel die Verwendung direkt von den Bewohner*innen des Bezirkes planen zu lassen. Mehr Informationen zu Bezirkshalten vom Bündnis Mehr Demokratie: https://bb.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/buergerhaushalt_berliner_bezirke.pdf

-Schlussbericht-

 

Der Prüfauftrag muss als ein laufender Prozess zur Optimierung der Bürger*innenbeteiligung an der Haushaltsplanaufstellung verstanden werden. Für den Haushalt in 2020 wurde dem Beschluss folgend Finanzmittel reserviert und gleichzeitig auch aktiv um Bürger*innenvorschläge geworben. Von den Vorschlägen aus 2019 konnten derjenige zum Ausbau der Fraueninfrastruktur und die zur Förderung der Verkehrsberuhigung in Neuköllner Kiezen entsprechenden in 2020/2021 umgesetzt werden.

Neben diesem zentralen Verfahren werden nun mit der Einführung der Stadtteilkoordination auch sog. Kiezkassen für die Bezirksregionen Schillerpromenade, Neuköllner Mitte-Zentrum, Reuterstre und Gropiusstadt umgesetzt.

Im Rahmen der Tätigkeiten der seit Anfang 2020 neu gebildeten Anlaufstelle für Bürger*innenbeteiligung findet eine Bürger*innenbeteiligung für den Haushalt 2022 statt. Zur Umsetzung der von den Bürger*innen eingereichten, in den Fachausschüssen der BVV beratenen und von den Fachämtern auf Durchführbarkeit geprüften Vorschläge ist beabsichtigt, erneut einen zentralen Topf im Haushalt für 2022 anzumelden. Anzumerken ist, dass die Vorschläge zum Bürger*innenhaushalt auch das originäre Verwaltungshandeln anregen, sodass kleinere Maßnahmen auch im Regelbetrieb von den Facmtern umsetzbar sein können.

Diese unterschiedlichen Formate sprechen auch unterschiedliche Akteure an, sodass es noch keine abschließende Bewertung gibt, welches Format mittel- bis langfristig präferiert werden sollte oder ob auch beide Formate parallel ihre Berechtigung haben. Eine Reflexion der Verfahren und Einbeziehung der Bürger*innenperspektive macht jedoch erst Ende 2022 Sinn.

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 18. Mai 2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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