Tagesordnung - 41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 10.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Schließung des Galeria Karstadt-Kaufhof Standortes      
Ö 3  
Wirtschaft, Verwaltung, Gleichstellung und Haushalt in der Corona-Krise – Aktuelles aus dem Rathaus      
Ö 4  
Barrierefreie Dokumente  
Enthält Anlagen
1190/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Themenbereich "barrierefreie Dokumente" bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Dazu sind in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürgerin oder des Bürgers oder wenn bekannt ist, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom "Screen Reader" vorgelesen werden können.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Themenbereich „barrierefreie Dokumente“ bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Dazu sind in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürgerin oder des Bürgers oder wenn bekannt ist, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom „Screen Reader“ vorgelesen werden können. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31. Juli 2019 zu berichten.

 

Begründung: Das Bezirksamt verschickt Bescheide für Blinde und Sehbehinderte per Post. Die so verschickten Schreiben können vom blinden oder sehbehinderten Empfänger nicht ohne fremde Hilfe gelesen werden. Dieser Umstand widerspricht den Grundsätzen gelebter Inklusion, denen sich auch das Bezirksamt Neukölln verpflichtet hat. Ursache hierfür ist, dass selbst in den Fällen, in denen erkannt wird, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, die handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes keine Kenntnis und/oder Befähigung haben Dokumente zu erstellen, die von blinden oder sehbehinderten Bürgern inhaltlich selbständig aufgenommen werden können. Diese Fähigkeit sollte jedoch in ausreichendem Umfang auch im Bezirksamt Neukölln verfügbar sein.

 

-Schlussbericht-

 

Neben dem Beschluss ist auch das E-Governmentgesetz eine bindende Rechtsgrundlage und geht noch weit mit der Forderung zur Barrierefreiheit über den Beschluss hinaus. Neben dem Beschluss ist demnach das Gesetz, das maßgeblich eine Handlungsaufforderung an alle verantwortlichen Bereiche stellt.

 

Bereits im Jahr 2019 fand eine Multiplikator*innenschulung über mehrere Tage zum Thema der barrierefreien Gestaltung von Textdokumenten statt. Als Herausforderung wurde jedoch deutlich, dass neben der Befähigung der Mitarbeitenden auch die entsprechende Software und arbeitserleichternde Vorlagen (sog. Templates) vorhandenen sein müssen.

 

Da das Thema mit seinen vielfältigen Aspekten komplexer ist, wird die Verwaltung eine Projektgruppe bilden, die in folgenden Arbeitsschritten die strukturelle Umsetzung im gesamten Bezirksamt absichern wird:

 

  • Identifikation des notwendigen Handlungsrahmens für zentrale Vorgaben in Bezug auf die unterschiedlichen Medien und Arbeitsgebiete im BA Neukölln
  • Identifikation, Festlegung und Implementierung von Aufbau- und Ablaufstrukturen der Ansprechpersonen zur digitalen Barrierefreiheit für Dokumente
  • Entwicklung von transparenten und niedrigschwelligen Informationsangeboten
  • Bedarf an Schulungen erfassen
  • externe (ggf. kostenlose) Angebote von freien Trägern in diesem Themenfeld berücksichtigen
  • technische Möglichkeiten zur Umsetzung ermitteln bzw. daraus ableitend Beschaffungsbedarf eruieren.

 

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird zu gegebener Zeit im Ausschuss berichten.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 15. Juni 2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.18 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    27.05.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 10 - vertagt
   

Der Antrag wird vertagt.

 

Herr Morsbach weist darauf hin, dass er von Herrn Leppek gebeten wurde, dessen Anträge nicht mehr in seiner Abwesenheit zu behandeln. Dieser Bitte kommt Herr Morsbach nach.

   
    11.11.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 8 - vertagt
   

Die antragstellende Gruppe der FDP begründet den Antrag.

 

Herr Hikel begrüßt die Intention des Antrags, jedem Bürger eine selbständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Erste Schritte im Sinne einer gelebten Inklusion ist Neukölln bereits gegangen. So sind Teile des Webauftritts des Bezirksamtes bereits in Leichter Sprache verfügbar. Publikationen des Bezirksamtes werden zunehmend auch in einfacher oder leichter Sprache veröffentlicht. Hinsichtlich der Antragstellung muss hier jedoch eindeutig unterschieden werden zwischen Formularen und Bescheiden, die bundes- bzw. landesweit vorgegeben sind und bezirkseigenen Dokumenten. Hier kann das Bezirksamt lediglich an die Senatsebene appellieren, eine zeitnahe Umsetzung anzustreben und allen Handelnden entsprechende Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Die Anpassung der bezirkseigenen Dokumente erfordert fachlich fundierte Schulungen hinsichtlich rechtlicher Bestimmungen und Anforderungen der Barrierefreiheit und der korrekten Umsetzung mit den verfügbaren Softwareprogrammen. Erste Schulungen für Bezirksamtsmitarbeitende zum Erstellen barrierefreier Word- und pdf-Dokumente fanden bereits im Oktober statt. Angedacht sind weitere im ersten Halbjahr 2020. Ziel ist es, alle Mitarbeitenden des Bezirksamtes für dieses Thema zu sensibilisieren und gezielt Multiplikationen in allen Bereichen zum Themenfeld der Barrierefreiheit zu qualifizieren.

 

Die antragstellende Gruppe der FDP erwägt, den Antrag in eine Prüfauftrag umzuformulieren und bittet den Antrag zu vertagen. Der Antrag wird vertagt.

   
    09.03.2020 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 5 - vertagt
   

Der Antrag wird vertagt.

   
    10.08.2020 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die antragstellende Gruppe der FDP begründet den Antrag.

 

Herr Hikel berichtet, dass im Rahmen der Umsetzung des „Gesetzes über die Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin – BIKTG Bln)“ vom 04.03.2019 bereits eine Inhouse-Fortbildung durch die VAk zum Thema „Barrierefreie Dokumente erstellen (mit MS-Word und Adobe Acrobat Professional“) angefragt und im Oktober 2019 durchgeführt wurde. Teilgenommen haben insgesamt 20 Mitarbeitende des Bezirksamtes, welche die Internet- bzw. Intranetseiten des Bezirksamtes Neukölln pflegen sowie in der Öffentlichkeitsarbeit tätig sind. Die geschulten Beschäftigten wirken in ihren Bereichen als Multiplikatoren. Die im Rahmen der Fortbildung gewonnen Erkenntnisse können auch außerhalb der Onlineanwendung, z.B. bei Bescheiderteilung oder Flyern genutzt werden. Die Anwendung und Nutzung des Gelernten ist derzeit allerdings nur eingeschränkt möglich, da aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht ausreichend Adobe Professional Lizenzen verfügbar sind. Weitere Veranstaltungen wurden bisher nicht geplant, da die Entscheidung der SenInnDS zur landesweit zu nutzenden Software nach wie vor aussteht.

 

Die Fraktion der CDU stimmt dem Antrag zu, sofern der letzte Satz gestrichen wird.

Die Fraktion der SPD bitte um Änderung im 1. Satz: statt „aufgefordert“ soll „gebeten“ im Antrag formuliert werden.

 

Der Antragsteller schlägt deshalb folgende Änderung des Antrags vor: „Das Bezirksamt wird gebeten, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Themenbereich "barrierefreie Dokumente" bzw. ...dass sie vom "Screen Reader" vorgelesen werden können.“

Der letzte Satz: „Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31. Juli 2019 zu berichten.“ wird gestrichen.

 

Mit Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, CDU, Grüne, Linke und AfD wird der geänderten Fassung des Antrags zugestimmt.

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.1 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.53 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Themenbereich "barrierefreie Dokumente" bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Dazu sind in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürgerin oder des Bürgers oder wenn bekannt ist, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom "Screen Reader" vorgelesen werden können.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(1), der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch gegen die Stimmen der AfD(2) bei Enthaltung der AfD(1) beschlossen.

   
    23.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.7 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Neben dem Beschluss ist auch das E-Governmentgesetz eine bindende Rechtsgrundlage und geht noch weit mit der Forderung zur Barrierefreiheit über den Beschluss hinaus. Neben dem Beschluss ist demnach das Gesetz, das maßgeblich eine Handlungsaufforderung an alle verantwortlichen Bereiche stellt. Bereits im Jahr 2019 fand eine Multiplikator*innenschulung über mehrere Tage zum Thema der barrierefreien Gestaltung von Textdokumenten statt. Als Herausforderung wurde jedoch deutlich, dass neben der Befähigung der Mitarbeitenden auch die entsprechende Software und arbeitserleichternde Vorlagen (sog. Templates) vorhandenen sein müssen. Da das Thema mit seinen vielfältigen Aspekten komplexer ist, wird die Verwaltung eine Projektgruppe bilden, die in folgenden Arbeitsschritten die strukturelle Umsetzung im gesamten Bezirksamt absichern wird:

  • Identifikation des notwendigen Handlungsrahmens für zentrale Vorgaben in Bezug auf die unterschiedlichen Medien und Arbeitsgebiete im BA Neukölln
  • Identifikation, Festlegung und Implementierung von Aufbau- und Ablaufstrukturen der Ansprechpersonen zur digitalen Barrierefreiheit für Dokumente
  • Entwicklung von transparenten und niedrigschwelligen Informationsangeboten
  • Bedarf an Schulungen erfassen
  • externe (ggf. kostenlose) Angebote von freien Trägern in diesem Themenfeld berücksichtigen
  • technische Möglichkeiten zur Umsetzung ermitteln bzw. daraus ableitend Beschaffungsbedarf eruieren.

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird zu gegebener Zeit im Ausschuss berichten. Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 15. Juni 2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 5  
Neutralitätsklausel bei Zuwendungsbescheiden  
Enthält Anlagen
1816/XX  
Ö 6  
Unterstützung für die Guttempler  
Enthält Anlagen
1691/XX  
Ö 7  
Syndikat-Räumung verhindern!  
Enthält Anlagen
1859/XX  
Ö 8  
Unterstützung von Gastronomie in Corona-Zeiten  
Enthält Anlagen
1796/XX  
Ö 9  
Bezirke nach der Corona-Pandemie nicht „kaputtsparen“!  
Enthält Anlagen
1789/XX  
Ö 10  
Neue Brunnengalerie aus bereitgestellten Mitteln bauen  
Enthält Anlagen
1647/XX  
Ö 11  
Fassadenreinigung für Kinderprojekt Reuterplatz durchführen  
Enthält Anlagen
1694/XX  
Ö 12  
Berlins Versorgung mit Arzneimitteln sichern  
Enthält Anlagen
1767/XX  
Ö 13  
Verbindliches Solarausbauziel für Neukölln festlegen  
Enthält Anlagen
1705/XX  
Ö 14  
Fahrradfreundlicher Arbeitgeber  
Enthält Anlagen
1794/XX  
Ö 15  
Energiesparende LED-Röhren in den BVV-Saal  
Enthält Anlagen
1804/XX  
Ö 16  
Automatische E-Mailbestätigung im BVV-Büro einrichten  
Enthält Anlagen
1808/XX  
Ö 17  
Flagge zeigen für eine atomwaffenfreie Welt am 8. Juli: Neukölln wird Teil des „Mayors for Peace“-Netzwerks  
Enthält Anlagen
1851/XX  
Ö 18  
Öffentliches Erinnern an die Akteure und Schauplätze der Novemberrevolution in Neukölln  
Enthält Anlagen
1078/XX  
Ö 19  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 20  
Verschiedenes      
Ö 21  
Protokollabstimmung der 40. Sitzung      
Ö 22  
Nächste Sitzung am 02. September 2020      
               
 
 

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