Drucksache - 1190/XX  

 
 
Betreff: Barrierefreie Dokumente
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPBzBm/Fin
Verfasser:Leppek, RolandHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
27.02.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
27.05.2019 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
11.11.2019 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
09.03.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
10.08.2020 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss vertagt 2
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Themenbereich "barrierefreie Dokumente" bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Dazu sind in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürgerin oder des Bürgers oder wenn bekannt ist, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom "Screen Reader" vorgelesen werden können.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Themenbereich „barrierefreie Dokumente“ bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Dazu sind in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürgerin oder des Bürgers oder wenn bekannt ist, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom „Screen Reader“ vorgelesen werden können. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31. Juli 2019 zu berichten.

 

Begründung: Das Bezirksamt verschickt Bescheide für Blinde und Sehbehinderte per Post. Die so verschickten Schreiben können vom blinden oder sehbehinderten Empfänger nicht ohne fremde Hilfe gelesen werden. Dieser Umstand widerspricht den Grundsätzen gelebter Inklusion, denen sich auch das Bezirksamt Neukölln verpflichtet hat. Ursache hierfür ist, dass selbst in den Fällen, in denen erkannt wird, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, die handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes keine Kenntnis und/oder Befähigung haben Dokumente zu erstellen, die von blinden oder sehbehinderten Bürgern inhaltlich selbständig aufgenommen werden können. Diese Fähigkeit sollte jedoch in ausreichendem Umfang auch im Bezirksamt Neukölln verfügbar sein.

 

-Schlussbericht-

 

Neben dem Beschluss ist auch das E-Governmentgesetz eine bindende Rechtsgrundlage und geht noch weit mit der Forderung zur Barrierefreiheit über den Beschluss hinaus. Neben dem Beschluss ist demnach das Gesetz, das maßgeblich eine Handlungsaufforderung an alle verantwortlichen Bereiche stellt.

 

Bereits im Jahr 2019 fand eine Multiplikator*innenschulung über mehrere Tage zum Thema der barrierefreien Gestaltung von Textdokumenten statt. Als Herausforderung wurde jedoch deutlich, dass neben der Befähigung der Mitarbeitenden auch die entsprechende Software und arbeitserleichternde Vorlagen (sog. Templates) vorhandenen sein müssen.

 

Da das Thema mit seinen vielfältigen Aspekten komplexer ist, wird die Verwaltung eine Projektgruppe bilden, die in folgenden Arbeitsschritten die strukturelle Umsetzung im gesamten Bezirksamt absichern wird:

 

  • Identifikation des notwendigen Handlungsrahmens für zentrale Vorgaben in Bezug auf die unterschiedlichen Medien und Arbeitsgebiete im BA Neukölln
  • Identifikation, Festlegung und Implementierung von Aufbau- und Ablaufstrukturen der Ansprechpersonen zur digitalen Barrierefreiheit für Dokumente
  • Entwicklung von transparenten und niedrigschwelligen Informationsangeboten
  • Bedarf an Schulungen erfassen
  • externe (ggf. kostenlose) Angebote von freien Trägern in diesem Themenfeld berücksichtigen
  • technische Möglichkeiten zur Umsetzung ermitteln bzw. daraus ableitend Beschaffungsbedarf eruieren.

 

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird zu gegebener Zeit im Ausschuss berichten.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 15. Juni 2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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