Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1190/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Themenbereich "barrierefreie Dokumente" bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Dazu sind in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürgerin oder des Bürgers oder wenn bekannt ist, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom "Screen Reader" vorgelesen werden können.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Themenbereich „barrierefreie Dokumente“ bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Dazu sind in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürgerin oder des Bürgers oder wenn bekannt ist, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom „Screen Reader“ vorgelesen werden können. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31. Juli 2019 zu berichten.
Begründung: Das Bezirksamt verschickt Bescheide für Blinde und Sehbehinderte per Post. Die so verschickten Schreiben können vom blinden oder sehbehinderten Empfänger nicht ohne fremde Hilfe gelesen werden. Dieser Umstand widerspricht den Grundsätzen gelebter Inklusion, denen sich auch das Bezirksamt Neukölln verpflichtet hat. Ursache hierfür ist, dass selbst in den Fällen, in denen erkannt wird, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, die handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes keine Kenntnis und/oder Befähigung haben Dokumente zu erstellen, die von blinden oder sehbehinderten Bürgern inhaltlich selbständig aufgenommen werden können. Diese Fähigkeit sollte jedoch in ausreichendem Umfang auch im Bezirksamt Neukölln verfügbar sein.
-Schlussbericht-
Neben dem Beschluss ist auch das E-Governmentgesetz eine bindende Rechtsgrundlage und geht noch weit mit der Forderung zur Barrierefreiheit über den Beschluss hinaus. Neben dem Beschluss ist demnach das Gesetz, das maßgeblich eine Handlungsaufforderung an alle verantwortlichen Bereiche stellt.
Bereits im Jahr 2019 fand eine Multiplikator*innenschulung über mehrere Tage zum Thema der barrierefreien Gestaltung von Textdokumenten statt. Als Herausforderung wurde jedoch deutlich, dass neben der Befähigung der Mitarbeitenden auch die entsprechende Software und arbeitserleichternde Vorlagen (sog. Templates) vorhandenen sein müssen.
Da das Thema mit seinen vielfältigen Aspekten komplexer ist, wird die Verwaltung eine Projektgruppe bilden, die in folgenden Arbeitsschritten die strukturelle Umsetzung im gesamten Bezirksamt absichern wird:
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird zu gegebener Zeit im Ausschuss berichten.
Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 15. Juni 2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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