Drucksache - 1705/XX  

 
 
Betreff: Verbindliches Solarausbauziel für Neukölln festlegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
09.03.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
10.08.2020 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
11.11.2020 
Fortsetzung der 51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.11.2020 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
02.12.2020 
Fortsetzung der 52. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HWVG
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschlussempfehlung vertagt 3
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich ein verbindliches und nachprüfbares Solarausbauziel zu setzen. Bis spätestens zum Ende 2022 sollen alle öffentlichen Gebäude im Bezirk Neukölln (einschließlich der von der BIM verwalteten Gebäude) auf ihre Tauglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen überprüft worden sein. Parallel zu diesem Prozess sollen Verhandlungen mit den Berliner Stadtwerken aufgenommen werden, um idealerweise parallel, auf bereits geprüften, tauglichen Gebäuden Solarenergieanlagen durch die Stadtwerke errichten zu lassen. Bis zum Jahr 2025 sollten mindestens 50% der geeigneten Dachflächen von öffentlichen Gebäuden in Neukölln mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 sollten 100% der geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude zu Erzeugung von Solarenergie genutzt werden.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich ein verbindliches und nachprüfbares Solarausbauziel zu setzen. Bis spätestens zum Ende 2021 sollen alle öffentlichen Gebäude im Bezirk Neukölln (einschließlich der von der BIM verwalteten Gebäude) auf ihre Tauglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen überprüft worden sein. Parallel zu diesem Prozess sollen Verhandlungen mit den Berliner Stadtwerken aufgenommen werden, um idealerweise parallel, auf bereits geprüften, tauglichen Gebäuden, Solarenergieanlagen durch die Stadtwerke errichten zu lassen. Bis zum Jahr 2025 sollen mindestens 50% der geeigneten Dachflächen von öffentlichen Gebäuden in Neukölln mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 sollen 100% der geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude zur Erzeugung von Solarenergie genutzt werden.

 

Begründung: Die Bundesregierung hat sich 2010 das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Stand von 1990, um 80-95% zu reduzieren. Das Bundesland Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu sein. Klimawissenschaftler haben dargelegt, dass Industriestaaten diese Ziele deutlich früher erreichen müssen, um die Erderwärmung, gemäß dem Pariser Abkommen, auf deuten unter 2° zu begrenzen. Die Potenziale für erneuerbare Energien in Berlin, sind im Vergleich zu anderen Bundesländern gering. Die starke Verdichtung in Berlin schließt die Nutzung von Windenergie fast aus. Auch die Geothermie-Potenziale sind als gering zu bewerten. Relevante Potenziale gibt es hauptsächlich durch Nutzung von Sonnenenergie mithilfe von Solarthermie oder Photovoltaik (siehe auch Masterplan Solar City). Zurzeit sind in Berlin ca. 2% der nutzbaren Dachflächen mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet. Die Installationsrate der Anlagen hat in den letzten Jahren, nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, deutlich abgenommen. Konträr dazu steht die Aufforderung zum Ausbau der erneuerbaren Energien in §16 des Berliner Energiewendegesetzes. Für einen stärkeren Ausbau der Solarenergie bedarf es geeigneter Maßnahmen, Instrumente und Rahmenbedingungen, Potenziell geeignete Dachflächen können im Solarkataster bzw. Szenariengenerator der HTW Berlin abgerufen werden.

 

-Schlussbericht-

 

Im Dezember 2020 wurde das erste Paket für die Installationen von Photovoltaikanlagen durch die Berliner Stadtwerke auf den Dächern bezirklicher Liegenschaften in Neukölln vertraglich vereinbart. Es handelt sich dabei um neun neue Solarstromanlagen, die auf Neuköllner Schuldächern installiert werden, mit einer Gesamtleistung von 439 kWp. Sieben Anlagen werden bis Mitte 2021 installiert. Darüber hinaus errichten die Berliner Stadtwerke bis 2022 zwei weitere Solaranlagen auf neu entstehenden Gebäuden des Bezirks.

 

Bei der Überprüfung von Dachflächen öffentlicher Gebäude des Bezirks Neukölln auf Tauglichkeit bezüglich der Installation einer Photovoltaikanlage sind unter anderem die Statik, der allgemeine bauliche Zustand, die Dachneigung, die Himmelsrichtung sowie die Verschattung als Kriterien für die Eignung/Nichteignung zu betrachten. In Schritt 1 der Umsetzung werden nur bereits sanierte und zur Sanierung vorgesehene Dachflächen überprüft, um eine möglichst lange Standzeit zu gewährleisten. Im zweiten Schritt werden dann die restlichen Flächen betrachtet. Es handelt sich dabei insgesamt um einen Dachflächenanteil von ca. 307.000mtlicher öffentlicher Gebäude des Bezirks.

 

Die Überprüfung aller öffentlichen Gebäude im Bezirk Neukölln (einschließlich der von der BIM verwalteten Gebäude) auf ihre Tauglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen soll bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein.

 

In enger Abstimmung mit den Berliner Stadtwerken konnten bereits zwölf Dachflächen identifiziert werden, auf denen Photovoltaikanlagen gebaut werden. Im Rahmen weiterer Dachsanierungen wird sich die Installationsrate in den nächsten Jahren weiter erhöhen.  So sollen bis zum Jahr 2025 mindestens 50% der geeigneten Dachflächen von öffentlichen Gebäuden in Neukölln mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 sollten alle geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude zur Erzeugung von Solarenergie genutzt werden.

 

Hiermit setzen wir sowohl die Anforderungen aus den §9 und §16 Energiewende Gesetz Berlin (EWG Bln), als auch den BVV Beschluss Drs. Nr.: 1705/XX in einem ersten Schritt um. Über die Umsetzung wird der BVV regelmäßig Bericht erstattet.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 25.05.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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