Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1691/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Guttempler ihre sozial wichtige Arbeit in ihren bisherigen Räumen in Neukölln fortsetzen können.
Änderungsantrag der CDU Fraktion: zurückgezogen Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Guttempler ihre sozial wichtige Arbeit in ihren bisherigen Räumen in Neukölln fortsetzen können. Hier setzt das Bezirksamt zur Finanzierung des Trägers Mittel aus der politischen Schwerpunktsetzung ein.
Der mitberatende Ausschuss für Gesundheit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Guttempler ihre sozial wichtige Arbeit in ihren bisherigen Räumen in Neukölln fortsetzen können. Das Ergebnis ist der BVV bis nach den Sommerferien mitzuteilen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. September 2020 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Guttempler ihre sozial wichtige Arbeit in ihren bisherigen Räumen in Neukölln fortsetzen können.
Die Arbeit der Guttempler in Neukölln kann auch zukünftig in den Räumlichkeiten des Guttemplerhauses in der Wildenbruchstraße fortgesetzt werden.
Zur Kompensation der mit der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH vereinbarten Mieterhöhung ab dem 1. Januar 2021 haben die Guttempler die erste Etage der Liegenschaft ab diesem Zeitpunkt an die Global Music School untervermietet. Die erforderliche Zustimmung zur Untervermietung wurde von der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH erteilt. Die noch vorhandene Differenz von rund 500 € monatlich kann über die vom Bezirksamt Neukölln im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung für 2021 bewilligte Zuwendung beziehungsweise über sonstige Eigenmittel der Guttempler gedeckt werden.
Für die zur Nutzung der Räumlichkeiten erforderlichen Umbaumaßnahmen erhalten die Guttempler eine Umbauhilfe in Höhe von 20.000 € vom Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Der Betrieb der Guttempler-Geschäftsstelle ist damit in 2021 sichergestellt.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 16.02.2021
Martin Hikel Falko Liecke |
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