Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1796/XX
Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, gastronomische Einrichtungen, welche nun wieder unter Beachtung der Hygienerichtlinien öffnen dürfen, zu unterstützen. Auf Antrag soll das zuständige Amt zusätzliche Flächen insbesondere im Bereich von Straßenrändern und Parkflächen als temporäre Gastronomieflächen zur Verfügung stellen. Die Ausnahmen gelten maximal bis zum Ende der Pandemiebeschränkungen, um während dieser Zeit die Einhaltung der Abstandsregeln zu ermöglichen. Eine zusätzliche Bereitstellung von Flächen im Bereich von Fußwegen sollte nur erfolgen, wenn der Fußverkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird. Eine Nutzung dieser Flächen soll auf das Zeitfenster 8:00 bis max. 22:00 Uhr beschränkt werden, um übermäßige Beeinträchtigung der Anwohnenden zu vermeiden. Die Kosten für die erforderlichen Absperr- und Sicherungsmaßnahmen sind durch die beantragenden Unternehmen zu tragen. Bei erheblichem Verstoß gegen die Nutzungszeiten und -bedingungen ist die Ausnahmegenehmigung umgehend und ohne Möglichkeit der Eröffnung eines Klagewegs zu entziehen.
Begründung: Gastronomische Einrichtungen zählen zu den am stärksten in Corona-Zeiten beeinträchtigten Branchen und haben bei Einhaltung der erforderlichen Regeln mit dem Normalbetrieb vergleichbare Kosten jedoch je nach Grundriss der Räumlichkeiten nur etwa 25%-35% Auslastungspotenzial, was zu einer weiterhin großen wirtschaftlichen Gefahr für diese Betriebe führt. Die Bereitstellung von Verkehrs- bzw. Parkflächen ist sehr leicht umzusetzen und kann die bestehenden Probleme abmildern. |
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