Tagesordnung - 14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 24.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:29 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
Energetische Sanierung in der Gropiusstadt, Löwensteinring 23/25  
Enthält Anlagen
0451/XX  
Ö 1.2  
Verdrängung durch Immobilienfirma "Albert Immo S.A.R.L."  
Enthält Anlagen
0452/XX  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 3.1  
Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme      
Ö 4  
Die Bürgermeisterin hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 6  
Vorlagen zur Wahl      
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Berufung von beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0476/XX  
Ö 7.2  
Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0477/XX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als ordentliches, beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0453/XX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Verzicht von religiösen Symbolen auf öffentlichen Spielplätzen  
Enthält Anlagen
0374/XX  
Ö 10.2  
Drogenkonsum- und Suchtberatungsangebot
Enthält Anlagen
0139/XX  
Ö 10.3  
Jugendfördergesetz  
Enthält Anlagen
0416/XX  
Ö 10.4  
Engagement gegen illegales Glücksspiel in Neukölln  
Enthält Anlagen
0422/XX  
Ö 10.5  
Zweckentfremdung von Wohnraum  
Enthält Anlagen
0423/XX  
Ö 10.6  
Zu lange Bearbeitungszeiten bei Wohnberechtigungsschein-Anträgen  
Enthält Anlagen
0424/XX  
Ö 10.7  
Unterstützung für Obdachlose  
Enthält Anlagen
0425/XX  
Ö 10.8  
Neuköllner Mieterbeirat von Stadt und Land ausgeschlossen  
Enthält Anlagen
0426/XX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Verbesserungen für die neue Fahrradstraße in der Weserstraße  
Enthält Anlagen
0434/XX  
Ö 11.2  
Geschichtliche Aufarbeitung Wissmannstraße
Enthält Anlagen
0089/XX  
Ö 11.3  
Neukölln wird "Kinderfreundliche Kommune"
Enthält Anlagen
0087/XX  
Ö 11.4  
Hauptamtliche Leitung der Seniorenfreizeitstätten  
Enthält Anlagen
0368/XX  
Ö 11.5  
Fachkonferenz Jugendberufsagentur
Enthält Anlagen
0332/XX  
Ö 11.6  
Bezirkliche Seniorenvertretung stärken
Enthält Anlagen
0370/XX  
Ö 11.7  
Einwohner*innenantrag: Fahrradfreundlicher Bezirk Neukölln
Enthält Anlagen
0327/XX  
Ö 11.8  
Gut und sicher ankommen im Estrel
Enthält Anlagen
0390/XX  
Ö 11.9  
Fahrradstraße Neukölln
Enthält Anlagen
0371/XX  
Ö 11.10  
Fairer Bezirk – Faires Outfit  
Enthält Anlagen
0346/XX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Alle Jahre wieder- Silvesterchaos in Neukölln?  
Enthält Anlagen
0454/XX  
Ö 12.2  
Kann gefährliches Verkehrsverhalten wirksam bekämpft werden?  
Enthält Anlagen
0456/XX  
Ö 12.3  
Bushaltestelle Seeadlerweg  
Enthält Anlagen
0457/XX  
Ö 12.4  
Was hat Neukölln vom Haushaltsüberschuss von 2,16 Mrd. Euro in 2017 im Land Berlin?  
Enthält Anlagen
0458/XX  
Ö 12.5  
Wohnumfeldnahes Grün, Biodiversität und Luftqualität  
Enthält Anlagen
0455/XX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 13.1  
Müssen Neuköllns Obdachlose frieren?  
Enthält Anlagen
0373/XX  
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ  
Enthält Anlagen
0459/XX  
Ö 14.2  
Schilderloses Gestänge entfernen  
Enthält Anlagen
0461/XX  
Ö 14.3  
Stopp dem Feuerwerkswahnsinn!  
Enthält Anlagen
0467/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Verkauf von Feuerwerk aus bezirkseigenen Immobilien zu verbieten und sich auf Landesebene intensiv dafür einzusetzen, dass die Feuerwerksverwendung in Berlin nachhaltig eingeschränkt wird, um die immer gravierenderen Schäden an Menschen, Tieren und Umwelt zu verhindern. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem Feuerwerksverbot zu gewinnen.

 

Begründung: Regelmäßig werden zu den Jahreswechseln Menschen durch die Verwendung von legalen und illegalen Sprengstofferzeugnissen, sog. Feuerwerk, verletzt oder sogar getötet. In Deutschland erleiden z.B. jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden (Dtsch. Arztebl. 2011, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48581/HNO-Aerzte-warnen-vor-Knalltrauma-zu-Sylvester).

Nach Angaben des Umweltbundesamtes (2017) werden jedes Jahr rund 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) zum Jahreswechsel in 24 Stunden freigesetzt. Diese Menge entspricht in etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Die negativen Auswirkungen auf Wild- und Haustiere sind hinlänglich bekannt. Nach der harmonisierten EU-Gesetzgebung zu Feuerwerk dürfen sog. Feuerwerksbatterien inzwischen bis zu 500g Sprengstoff enthalten. Solche Sprengstoffangebote werden nicht nur zum alljährlichen Vergnügen zum Jahreswechsel genutzt. Sie dienen inzwischen vermehr dazu Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei anzugreifen oder mit dem legal erworbenen Material illegale Sprengsätze herzustellen. In den vergangenen Jahren eskalierte die Situation in der Sylvesternacht regelmäßig an vielen Orten. In Neukölln wurden z.B. zum Jahreswechsel 2016/17 vorsätzlich schwere Brandstiftungen verursacht und so mindestens ein Fahrzeug in der Hermannstraße zerstört. In Sylvesternacht diesen Jahres wurde das traditionsreiche Musikhaus Bading in der Karl-Marx-Straße aus einer Gruppe von ca. 50 Personen heraus mit Feuerwerkskörpern vorsätzlich in Brand gesetzt und brannte vollständig aus, ebenso wie die darüber liegende Wohnung, aus der 3 Personen durch die Feuerwehr gerettet werden mussten.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Verkauf von Feuerwerk aus bezirkseigenen Immobilien zu verbieten und sich auf Landesebene intensiv dafür einzusetzen, dass die Feuerwerksverwendung in Berlin nachhaltig eingeschränkt oder ganz verboten wird, um die immer gravierenderen Schäden an Menschen, Tieren und Umwelt zu verhindern. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem Feuerwerksverbot zu gewinnen.

 

Begründung: Regelmäßig werden zu den Jahreswechseln Menschen durch die Verwendung von legalen und illegalen Sprengstofferzeugnissen, sog. Feuerwerk, verletzt oder sogar getötet. In Deutschland erleiden z.B. jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden (Dtsch. Arztebl. 2011, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48581/HNO-Aerzte-warnen-vor-Knalltrauma-zu-Sylvester).

Nach Angaben des Umweltbundesamtes (2017) werden jedes Jahr rund 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) zum Jahreswechsel in 24 Stunden freigesetzt. Diese Menge entspricht in etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Die negativen Auswirkungen auf Wild- und Haustiere sind hinlänglich bekannt. Nach der harmonisierten EU-Gesetzgebung zu Feuerwerk dürfen sog. Feuerwerksbatterien inzwischen bis zu 500g Sprengstoff enthalten. Solche Sprengstoffangebote werden nicht nur zum alljährlichen Vergnügen zum Jahreswechsel genutzt. Sie dienen inzwischen vermehr dazu Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei anzugreifen oder mit dem legal erworbenen Material illegale Sprengsätze herzustellen. In den vergangenen Jahren eskalierte die Situation in der Sylvesternacht regelmäßig an vielen Orten. In Neukölln wurden z.B. zum Jahreswechsel 2016/17 vorsätzlich schwere Brandstiftungen verursacht und so mindestens ein Fahrzeug in der Hermannstraße zerstört. In Sylvesternacht diesen Jahres wurde das traditionsreiche Musikhaus Bading in der Karl-Marx-Straße aus einer Gruppe von ca. 50 Personen heraus mit Feuerwerkskörpern vorsätzlich in Brand gesetzt und brannte vollständig aus, ebenso wie die darüber liegende Wohnung, aus der 3 Personen durch die Feuerwehr gerettet werden mussten.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat im Rat der Bürgermeister für die Forderung an den Senat geworben, glichkeiten zur Einschränkung der Silvester-Knallerei dergestalt zu prüfen, dass Feuerwerkskörper in Berlin nur noch in bestimmten festgelegten Bereichen gezündet werden dürfen. Nach zweimaligen Beratungen im Ausschuss für Inneres des RdB ist die Vorlage des Bezirksamtes letztendlich abgelehnt worden. Begründet wurde dies u.a. damit, dass die Einschränkungen einerseits nicht durchsetzbar seien und andererseits einen zu großen Eingriff gegenüber der Bevölkerung darstellen würden. Weiterhin gab es aber auch Stimmen, dass die politische Debatte weitergeführt werden solle. Dies ist auf Landesebene auch der Fall. Seit Anfang des Jahres steht der Antrag „Menschen, Tiere und Gebäude vor Feuerwerksschäden schützen“ der die Regierung tragenden Fraktionen im parlamentarischen Raum. Dieser Antrag beinhaltet u.a. auch die Forderung nach zwei Bundesratsinitiativen im Hinblick auf eine Einschränkung des Silvesterfeuerwerks mit lauter Knallwirkung in eng bebauten Kiezen und der Beschränkung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk auf maximal zwei Tage. Die Beschlussfassung des federführenden Ausschusses r Inneres, Sicherheit und Ordnung zu diesem Antrag steht noch aus. Auf die Frage, welche Maßnahmen zur Einschränkung von Böllerei und Silvesterfeuerwerk an welchen Orten der Senat für den Jahreswechsel 2019/2020 plant, hat der Innenstaatssekretär Afang Juli im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zunächst Bezug genommen auf Ausführungen des Innensenators im Januar 2019 im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses. Damals hatte dieser erklärt, dass in der Konsequenz der Massivität der Vorfälle die Prüfung erfolgen solle, über die bisherige Böllerverbotszone (Straße des 17. Juni und Pariser Platz) hinaus zwei weitere Verbotszonen auszuweisen, nämlich den Steinmetzkiez rund um die Pallasstraße und das Gebiet um den Herrmannplatz. Ein halbes Jahr später verweist der Innenstaatssekretär darauf, dass „rechtliche Grundlagen, konkrete Planungsschritte und definierte Orte für Pyrotechnik-Verbotsbereiche im Zuge der Vorbereitungen derzeit abgestimmt werden“. Das Bezirksamt vermag letztendlich nicht einzuschätzen, ob und inwieweit schon zum bevorstehenden Jahreswechsel einschränkende Maßnahmen erfolgen werden. Angesichts der mit dem erwähnten Antrag verbundenen Bestrebungen geht es aber davon aus, dass sich zumindest in längerer Hinsicht etwas tun wird, um dem Feuerwerkschaos an Silvester Einhalt zu gebieten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    24.01.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.3 - vertagt
   

vertagt

   
    28.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.20 - überwiesen
   

Der Antrag wird federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung und mitberatend in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz überwiesen.

   
    12.03.2018 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Zum Antrag 0467/XXStopp dem Feuerwerkswahnsinn!“ wird ein Änderungsantrag gestellt. Der geänderte Antrag lautet wie folgt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Verkauf von Feuerwerk aus bezirkseigenen Immobilien zu verbieten und sich auf Landesebene intensiv dafür einzusetzen, dass die Feuerwerksverwendung in Berlin nachhaltig eingeschränkt wird, um die gravierenden Schäden an Menschen, Tieren und Umwelt zu verhindern.

 

Der so geänderte Antrag wird angenommen. Die Fraktion der AFD stimmt gegen den Antrag. Es gibt keine Stimmenthaltung.

 

Im Rahmen der Diskussion dieses Antrages wird auf die UBA-Broschüre

Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist verwiesen

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/jahreswechsel-wenn-die-luft-zum-schneiden-ist

   
    14.05.2018 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Nach eingehender Diskussion wird der Antrag mit Änderungen beschlossen.

   
    30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.5 - vertagt
   

vertagt

   
    27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.13 - vertagt
   

vertagt

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.7 - (offen)
   
   
    05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Verkauf von Feuerwerk aus bezirkseigenen Immobilien zu verbieten und sich auf Landesebene intensiv dafür einzusetzen, dass die Feuerwerksverwendung in Berlin nachhaltig eingeschränkt wird, um die immer gravierenderen Schäden an Menschen, Tieren und Umwelt zu verhindern.

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem Feuerwerksverbot zu gewinnen.

 

 

Redebeitrag: Herr BV Morsbach, Herr BV Wittke, Herr BV Lüdecke, Herr BV Kapitän, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Leppek, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Kringel

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD(14), der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der SPD(2), der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der SPD(2) beschlossen.

   
    28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.6 - vertagt
   

vertagt

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.15 - vertagt
   

vertagt

   
    25.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.14 - vertagt
   

vertagt

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.6 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Das Bezirksamt hat im Rat der Bürgermeister für die Forderung an den Senat geworben,  Möglichkeiten zur Einschränkung der Silvester-Knallerei dergestalt zu prüfen, dass Feuerwerkskörper in Berlin nur noch in bestimmten festgelegten Bereichen gezündet werden dürfen. Nach zweimaligen Beratungen im Ausschuss für Inneres des RdB ist die Vorlage des Bezirksamtes letztendlich abgelehnt worden. Begründet wurde dies u.a. damit, dass die Einschränkungen einerseits nicht durchsetzbar seien und andererseits einen zu großen Eingriff gegenüber der Bevölkerung darstellen würden. Weiterhin gab es aber auch Stimmen, dass die politische Debatte weitergeführt werden solle. Dies ist auf Landesebene auch der Fall. Seit Anfang des Jahres steht der Antrag „Menschen, Tiere und Gebäude vor Feuerwerksschäden schützen“ der die Regierung tragenden Fraktionen im parlamentarischen Raum. Dieser Antrag beinhaltet u.a. auch die Forderung nach zwei Bundesratsinitiativen im Hinblick auf eine Einschränkung des Silvesterfeuerwerks mit lauter Knallwirkung in eng bebauten Kiezen und der Beschränkung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk auf maximal zwei Tage. Die Beschlussfassung des federführenden Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung zu diesem Antrag steht noch aus. Auf die Frage, welche Maßnahmen zur Einschränkung von Böllerei und Silvesterfeuerwerk an welchen Orten der Senat für den Jahreswechsel 2019/2020 plant, hat der Innenstaatssekretär Afang Juli im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zunächst Bezug genommen auf Ausführungen des Innensenators im Januar 2019 im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses. Damals hatte dieser erklärt, dass in der Konsequenz der Massivität der Vorfälle die Prüfung erfolgen solle, über die bisherige Böllerverbotszone (Straße des 17. Juni und Pariser Platz) hinaus zwei weitere Verbotszonen auszuweisen, nämlich den Steinmetzkiez rund um die Pallasstraße und das Gebiet um den Herrmannplatz. Ein halbes Jahr später verweist der Innenstaatssekretär darauf, dass „rechtliche Grundlagen, konkrete Planungsschritte und definierte Orte für Pyrotechnik-Verbotsbereiche im Zuge der Vorbereitungen derzeit abgestimmt werden“. Das Bezirksamt vermag letztendlich nicht einzuschätzen, ob und inwieweit schon zum bevorstehenden Jahreswechsel einschränkende Maßnahmen erfolgen werden. Angesichts der mit dem erwähnten Antrag verbundenen Bestrebungen geht es aber davon aus, dass sich zumindest in längerer Hinsicht etwas tun wird, um dem Feuerwerkschaos an Silvester Einhalt zu gebieten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Kenntnis genommen

Ö 14.4  
Bushaltestelle Seeadlerweg  
Enthält Anlagen
0470/XX  
Ö 14.5  
Glas-Iglus Böhmische Str. 55-56 aufstellen  
Enthält Anlagen
0471/XX  
Ö 14.6  
Barrierefreie Ampeln  
Enthält Anlagen
0460/XX  
Ö 14.7  
Zur Änderung des angeordneten absoluten Halteverbotes vor dem Grundstück Stubenrauchstraße Nr. 100.  
Enthält Anlagen
0462/XX  
Ö 14.8  
Gefährliches Verkehrsverhalten wirksam bekämpfen  
Enthält Anlagen
0468/XX  
Ö 14.9  
Mieterbeiratswahlen demokratisch durchführen  
Enthält Anlagen
0472/XX  
Ö 14.10  
Rückschnitt von Sträuchern und Büschen zur Herstellung des nach dem BerlStrG erforderlichen Regelprofiles  
Enthält Anlagen
0463/XX  
Ö 14.11  
Blühstreifen, Blühflächen und wohnumfeldnahes Grün  
Enthält Anlagen
0469/XX  
Ö 14.12  
Neukölln soll von der positiven Haushaltssituation profitieren  
Enthält Anlagen
0473/XX  
Ö 14.13  
Grünfläche Kielingerstraße  
Enthält Anlagen
0464/XX  
Ö 14.14  
Fußgängerampel Gutschmidtstraße  
Enthält Anlagen
0465/XX  
Ö 14.15  
Geschwindigkeitsüberwachung im Ortolanweg  
Enthält Anlagen
0466/XX  
Ö 14.16  
Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen aufheben  
Enthält Anlagen
0474/XX  
Ö 14.17  
Maßnahmen gegen „Trinkerszene“ im U-Bahnhof Rathaus Neukölln  
Enthält Anlagen
0475/XX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Fußgängerüberweg  
Enthält Anlagen
0164/XX  
Ö 15.2  
Integrationspreis  
Enthält Anlagen
0211/XX  
Ö 15.3  
Müllbehälter auf dem Grünzug Britz-Buckow-Rudow  
Enthält Anlagen
0216/XX  
Ö 15.4  
Effektive verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Neckarstraße  
Enthält Anlagen
0222/XX  
Ö 15.5  
Grünanlage aufwerten  
Enthält Anlagen
0335/XX  
Ö 15.6  
Verkehrssicherheit für Schulkinder Am Eichenquast  
Enthält Anlagen
0336/XX  
Ö 15.7  
Fahrradwegführung am Buckower Damm  
Enthält Anlagen
0347/XX  
Ö 15.8  
Bessere Sichtverhältnisse an der Kreuzung Hugo-Heimann-Straße / Kölner Damm  
Enthält Anlagen
0389/XX  
Ö 15.9  
Umsetzung des Toilettenkonzepts des Senats in Neukölln  
Enthält Anlagen
0429/XX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Neukölln baut einen Bezirksjugendring auf
Enthält Anlagen
1481/XIX  
Ö 16.2  
Defibrillator fürs Rathaus Neukölln  
Enthält Anlagen
1555/XIX  
Ö 16.3  
Gehweg in der Köpenicker Straße ab Eingang Schmiedeteich bis Alt-Rudow  
Enthält Anlagen
0131/XX  
Ö 16.4  
Abgabe von Unterlagen durch Jobcenter Neukölln wieder bestätigen  
Enthält Anlagen
0376/XX  
               
 
 

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