Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme
§ 56 - Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen GO BVV
Gegen die vom Vorsteher verfügte Ordnungsmaßnahme kann der betroffene Bezirksverordnete spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die BVV entscheidet über den Einspruch ohne Beratung.
Herr BV Lüdecke beantragt im Namen der AfD-Fraktion gemäß § 3 i.V.m. § 48 GO eine geheime Abstimmung.
In geheimer Abstimmung wird der Einspruch mit 8 Ja-Stimmen, bei 34 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen bei 52 abgegebenen gültigen Stimmen abgelehnt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen