Auszug - Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme  

 
 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 24.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:29 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
 
Beschluss


§ 56 - Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen GO BVV

 

Gegen die vom Vorsteher verfügte Ordnungsmaßnahme kann der betroffene Bezirksverordnete spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die BVV entscheidet über den Einspruch ohne Beratung.

 

Herr BV Lüdecke beantragt im Namen der AfD-Fraktion gemäß § 3 i.V.m. § 48 GO eine geheime Abstimmung.

 

In geheimer Abstimmung wird der Einspruch mit 8 Ja-Stimmen, bei 34 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen bei 52 abgegebenen gültigen Stimmen abgelehnt.


 
 

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