Drucksache - 0466/XX  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsüberwachung im Ortolanweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzBm/Fin
Verfasser:Militz, DetlefHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
24.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
14.03.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
19.06.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.08.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Überweisung SGO
Ausschuss Beschluss SGO
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme SB
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 1
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 2
Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Polizei für Geschwindigkeitskontrollen in der 30-Zone des Ortolanweges einzusetzen. Zusätzlich sollen Hinweise auf die 30-Zone im Asphalt farblich eingelassen werden (wie im Rudower Blumenviertel). Grund hierfür sind anhaltende Beschwerden der Anlieger über die zunehmenden Geschwindigkeitsüberschreitungen.

 

 

__________________________________________________________________________

- Schlussbericht

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des Beschlusses bei der Polizei eingesetzt und um Geschwindigkeitskontrollen im Ortolanweg gebeten. Je nach Kapazitäten und Auftragslage wird die Polizei auch im Ortolanweg Messungen durchführen.

 

Darüber hinaus hat die Straßenverkehrsbehörde im Jahr 2018 an drei Stellen im Ortolanweg Fahrbahnmarkierungen in Form der Zahl 30 auftragen lassen, um die zugelassenechstgeschwindigkeit zu verdeutlichen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20. Mai 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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