Drucksache - 0476/XX  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Oeverdieck, LarsOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Besschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter

Dem Jugendhilfeausschuss gehört gem. § 35 Abs. 7 Nr. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) u. a. eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche an.

 

Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode von Ihnen benannt und durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen.

 

Herr Olaf Petzold hat sein Mandat als ordentliches, beratendes Mitglied § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG vorzeitig niedergelegt. Der evangelische Kirchenkreisverband Süd hat Frau Heike Hirth als Nachfolgerin von Herrn Petzold als ordentliches, beratendes Mitglied benannt.

 

Weitere Daten zu der o.g. Personen:

 

Ordentliches Mitglied mit beratender Stimme

 

Heike Hirth

(Evangelischer Kirchenkreis Süd)

geboren am 09.07.1972

 

 

 

 

Liecke

 
 

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