Drucksache - 0139/XX  

 
 
Betreff: Drogenkonsum- und Suchtberatungsangebot
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/JugGes
Verfasser:Pohl, TonyLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
29.03.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
10.05.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Gesundheitsausschuss Vorberatung
04.07.2017 
4. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.11.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
13.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Änderungsantrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
VzK SB
VzK SB vertagt
VzK vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgernder Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

 

  1. sich bei den zuständigen Stellen für eine Ausweitung der Öffnungszeiten des mobilen Drogenberatungs- und Konsumangebots in der Kirchhofstr. Ecke Karl-Marx-Str. auf ein tägliches Angebot einzusetzen,

 

 

Änderung zum Ursprung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

 

  1. sich bei den zuständigen Stellen für eine Ausweitung der Öffnungszeiten des mobilen Drogenberatungs- und Konsumangebots in der Kirchhofstr. Ecke Karl-Marx-Str. auf ein tägliches Angebot einzusetzen,
  2. sich für die Einrichtung eines Drogenberatungs- und Konsumangebots in den Räumlichkeiten in der Siegfriedstr. 26 bei den zuständigen Senatsstellen und dem Eigentümer einzusetzen.

 

Begründung:

Das derzeit in Vorbereitung befindliche mobile Beratungs- und Konsumangebot bietet mit Öffnungszeiten von drei mal die Woche zu je vier Stunden keine hinreichende Antwort auf die Probleme von Drogenkonsument*innen und Anwohner*innen. Die Effektivität des Angebots variiert sowohl bezüglich der Reduktion gesundheitlicher Risiken durch eine Überdosis oder Hygienemängeln, als auch bezüglich der Reduktion der Belastungen für Anwohner*innen durch konsumbezogene Verhaltensweisen in Abhängigkeit von der Länge der Öffnungszeiten.

In Anbetracht der Befristung des mobilen Angebots auf Ende 2017 und des großen Bedarfs sollte ferner jetzt bereits mit der Planung eines festen Angebots begonnen werden.

 

Ursprung:

Das Bezirksamt wird gebeten,

 

  1. darauf hinzuwirken, dass im Umfeld des S-Bahnhofs Neukölln ein Drogenkonsum- und Suchtberatungsmobil bzw. entsprechende Räumlichkeiten eingerichtet werden,

 

  1. sich beim Senat für die Finanzierung eines solches Angebots einzusetzen.

 

Begründung:

Polizeiliche Maßnahmen und vermehrte Videoüberwachung gegen die Drogenszene am S-Bahnhof Neukölln führen nicht zu einer Lösung des Problems, sondern zu einer Verdrängung der Drogenszene in andere Stadtgebiete. Durch ein Angebot zum kontrollierten Drogenkonsum können die Gesundheitsgefahren für Drogenabhängige verringert und ein wesentlicher Beitrag zum Überleben der Drogenabhängigen geleistet werden. Ferner wird die Belastung der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen reduziert. Schließlich können durch entsprechende Beratungsangebote die Behandlungsbereitschaft der Drogenkonsument*innen erhöht werden und Auswege aus der Sucht aufgezeigt und vermittelt werden.

 

 

 

-Schlussbericht-

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19. Juli 2017 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für eine Ausweitung der Öffnungszeiten des mobilen Drogenberatungs- und Konsumangebots in der Kirchhofstraße Ecke Karl-Marx-Straße auf ein tägliches Angebot einzusetzen.

 

Das Angebot des Drogenberatungs- und Konsummobils ist abhängig von den im Rahmen des Integrierten Gesundheitsversorgungsprogramms (IGP) durch sie Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bereitgestellten finanziellen Haushaltsmitteln. Die kurzfristig realisierte und modellhafte Erprobung des Drogenberatungs- und Konsummobils in Neukölln kann in 2017 nur umgesetzt werden, weil für den Aufbau eines stationären Drogenkonsumangebots im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vorgesehene Haushaltsmittel nicht abgerufen und an Neukölln weitergeleitet werden konnten. Insofern muss das Neuköllner Suchthilfeangebot regelhaft auf drei Tage pro Woche à 4 Stunden beschränkt werden. Das Bezirksamt hat sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ausdrücklich für eine Ausweitung des Konsum- und Beratungsangebot eingesetzt.

 

In Kenntnis der angemeldeten Bedarfe konnten die Standzeiten in der Zeit vom 24. Juli 2017 bis zum 31. August 2017 auf fünf Tage die Woche ausgeweitet werden, weil der Betrieb des mobilen Drogenkonsumangebots in Charlottenburg-Wilmersdorf zeitweise ausgesetzt werden musste. Ab September steht das mobile Angebot in Charlottenburg-Wilmersdorf wieder zur Verfügung, so dass keine weiteren Haushaltsmittel über einen Dreitagebetrieb hinaus für Neukölln zur Verfügung stehen.

 

Seitens der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 Mehrbedarfe für einen ausgeweiteten Betrieb von Drogenkonsumräumen angemeldet. Die Notwendigkeit der Ausweitung der Standzeiten auf mindestens fünf Tage in der Woche ist der Senatsverwaltung bekannt. Der Weiterbetrieb und Umfang des Neuköllner Drogenberatungs- und Konsumangebots in 2018 ist unter der Voraussetzung der erfolgreichen Evaluation des Modellprojekts mithin von den Festlegungen für den Haushalt 2018/2019 abhängig.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

 

________________________________________

Dr. Franziska GiffeyFalko Liecke

 
 

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