INP II

Finanziert werden Maßnahmen zur besseren Vermarktung, zur Entwicklung von Gemeinschaftsangeboten und zur Vernetzung und Sichtbarmachung insbesondere von Urhebern, Interpreten und Freiberuflern im Bereich von Kultur und Kreativität im gesamten Stadtgebiet.

Antragsberechtigt sind juristische Personen.

Projekte werden durch Zuwendungsbescheide oder durch Förderzusagen gefördert.

Für konkrete Fragen steht Ihnen Herr Schmock-Bathe von der Senatsverwaltung für
Kultur und Europa, zur Verfügung (030 – 9022 8558, reiner.schmock-bathe@kultur.berlin.de).

Mehr Informationen erhalten Sie hier. Dort können Sie auch direkt Ihren Antrag stellen.

Die konkreten Förderkriterien finden Sie hier.