Evaluation der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII

Statistische Aufbereitung auf Blatt mit Kugelschreiber und einem Tablet darüber liegend

Die Senatssozialverwaltung hat die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS) mit einer Evaluation der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII beauftragt.

Worum geht es?

Die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XII stellen die Leithilfe der Wohnungsnotfallhilfe dar. Leistungsberechtigten Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Zur Sicherstellung einer wirksamen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Leistungserbringung der Sozialhilfe haben die Vereinigungen der Leistungsanbieter und das Land Berlin auf der Grundlage des § 80 SGB XII den Berliner Rahmenvertrag Soziales (BRV Soziales) vereinbart. Dieser Vertrag ist für alle Einrichtungen, die Vereinbarungen nach § 76 SGB XII geschlossen haben oder begehren, und die Sozialhilfeträger (Senatsverwaltung und Bezirksämter) verbindlich. Der Vertrag bestimmt die Rahmenbedingungen für den Abschluss von einrichtungsbezogenen Vereinbarungen nach § 76 SGB XII und legt allgemeine leistungstypübergreifende sowie leistungstypspezifische Regelungen fest. Darüber hinaus werden auch die Grundsätze der Qualitätssicherung geregelt.

In Berlin haben sich die Verhandlungspartner im Jahr 2000 auf sogenannte Leistungstypen verständigt, die den (vergleichbaren) Bedarf bestimmter Gruppen beschreiben:

  • Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WUW)
  • Betreutes Einzelwohnen (BEW)
  • Betreutes Gruppenwohnen (BGW)
  • Übergangshaus (ÜH)
  • Kriseneinrichtung (KRI) (heute als Krisenhaus bezeichnet)
  • Krankenstation (KrSt) (aktuell besteht keine Vereinbarung hierzu)
  • Betreutes Gruppenwohnen nach abgeschlossener Therapie für Drogenkranke

Anlass der Evaluation

Aus verschiedenen Gründen besteht Veranlassung, Leistungsangebote und Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII einer Evaluation zu unterziehen:

  • Gesetzliche Neuregelungen im SGB XII zum 1.1.2020 machen eine Überarbeitung des Berliner Rahmenvertrages Soziales erforderlich.
  • Gesetzliche Neuregelungen in vorrangigen Hilfesystemen (u.a. Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe) haben Auswirkungen auf die Hilfen §§ 67 ff. SGB XII.
  • Sind die bestehenden Angebote (Leistungstypen) noch passgenau oder bleiben Bedarfe ungedeckt und wenn ja, in welchem Umfang?
  • Housing First soll in der Regelversorgung überführt werden.

Arbeitspakete

Die Evaluation besteht aus drei Arbeitspaketen:

  1. Ist-Analyse des bestehenden Systems der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 ff. SGB XII
  2. Bewertung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Aktenanalyse (Evaluationsbericht)
  3. Entwicklung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Hilfen gemäß §§ 67 ff. SGB XII

Laufzeit

März bis Dezember 2024

Auftragnehmerin

Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS)
Kohlhökerstraße 22
28203 Bremen
www.giss-ev.de

Dokumente

  • Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V.: Angebot zur Evaluation der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII

    (barrierefreie Version)

    PDF-Dokument (443.9 kB)

  • Leistungsbeschreibung „Die Evaluation der Hilfen nach §§ 67 ff. SGBff. SGB XII"

    (barrierefreie Version)

    PDF-Dokument (589.8 kB)