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ARCHIV: Rundschreiben I Nr. 10/2008 über Mehrbedarf für kostenaufwendigere Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII

vom 27. März 2009, aufgehoben mit Rundschreiben I Nr. 02/2011 am 22.03.2011

hier: Ergänzung zum Rundschreiben V Nr. 13/1998 vom 10. August 1998

Mit Rundschreiben V Nr. 13/1998 hatten wir unter Ziffer 4 die Höhe der zu gewährenden Krankenkostzulagen bekannt gegeben.

Von diesen bleiben bei nachfolgend aufgeführten Erkrankungen die bisherige Höhe der Mehrbedarfszuschläge erhalten:
  • Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfette)
  • Hyperurikämie (Erhöhung der Harnsäure im Blut)
  • Gicht (Erkrankung durch Harnsäureablagerungen)
  • Hypertonie ( Bluthochdruck)
  • Kardinale und renale Ödeme (Gewebswasseransammlungen bei Herz- und Nierenerkrankungen)
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit- Typ II und Typ I, konventionell und intensiviert behandelt)
  • Ulcus duodeni (Geschwür am Zwölffingerdarm)
  • Ulcus ventriculi (Magengeschwür)
  • Neurodermitis (Überempfindlichkeit von Haut- und Schleimhäuten auf genetischer Basis)
  • Leberinsuffizienz
Bei den nachfolgend aufgeführten konsumierenden Erkrankungen wird in Abhängigkeit vom jeweils aktuellen Eckregelsatz eine Krankenkostzulage in Höhe von 10 % des Eckregelsatzes gewährt, wenn der BMI unter 18,5 liegt und /oder ein schneller, krankheitsbedingter Gewichtsverlust (über 5% des Ausgangsgewichts in den vorausgegangenen drei Monaten; nicht bei willkürlicher Abnahme bei Übergewicht) zu verzeichnen ist.
  • Fortschreitendem/ fortgeschrittenes Krebsleiden
  • HIV / AIDS
  • Multiple sklerose
  • Morbus crohn
  • Colitis ulcerosa
    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, bleiben die gewährten Krankenkostzulagen in bisheriger Höhe bestehen.
Aufgrund neuer medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse werden für die folgenden Erkrankungen Krankenkostzulagen in Abhängigkeit vom jeweils aktuellen Eckregelsatz gewährt:
  • Niereninsuffizienz bei eiweißdefinierter Kost (10% des Eckregelsatzes)
  • Niereninsuffizienz bei Dialysediät (20% des Eckregelsatzes)
  • Zöliakie, Sprue (20 % des Eckregelsatzes)

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